Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: DK am 07.05.2019 15:08

Titel: Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: DK am 07.05.2019 15:08
Moin zusammen.
Dieses Thema betrifft in erster Hinsicht die Eingruppierung eines Bauhofleiters eines Gemeindebauhofes für 2 Gemeinden und die damit verbundenen Probleme mit der Personalabteilung im zuständigen Amt.
Hauptargument der Personalabteilung ist, die Leitung eines Bauhofes ist keine wichtige bzw. Höherwertige Tätigkeit. Personalverantwortung (7 Mitarbeiter) zählt nicht, Befugnisse sind (obwohl per Dienstanweisung festgeschrieben) nicht vorhanden (Angeblich ist eine Dienstanweisung nicht ausreichend). Dazu kommt, dass eine Externe Bewertung der Stelle vorgenommen wurde, die Personalabteilung dieser aber wiederspricht (Nein, ich durfte diese nicht Einsehen). Die Personalabteilung verweist auch auf den Stellenplan, der nicht einfach geändert werden könnte. Auch wenn der Personalabteilung eine Stellenbeschreibung (Unterschrieben vom Bürgermeister) vorliegt in der klargestellt ist, dass die Aufgabe zu 70% aus Leitungstätigkeiten, 25% Verwaltungsarbeit und 5% Unterstützung der Mitarbeiter besteht, ist diese Stelle für die Personalabteilung die eines Handwerkers und entsprechend eingruppiert und nicht die eines Beschäftigtem im Büro, sonstigen Innendienst und Außendienst.

Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht und /oder kennt sich mit diesem Sachverhalt aus? Kann mir jemand Sagen ob es eine Art Katalog gibt in welchem steht, was genau Höherwertige Tätigkeiten sind?

Vielen Dank für Eure Mithilfe.
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: Texter am 07.05.2019 15:33
Machst du eine klassische Meistertätigkeit (Gärtner- oder Straßenbaumeister)?
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: MoinMoin am 07.05.2019 15:44
Die Personalabteilung verweist auch auf den Stellenplan, der nicht einfach geändert werden könnte.
Frage bitte deine Personalabteilung inwiefern der Stellenplan etwas mit der tariflichen Bezahlung zu tun hätte.

Ansonsten: einfach mal deren Meinung ignorieren und die auszuübenden Tätigkeiten von den AG bestätigen lassen.
Und dann einfach mal den Klageweg gehen.
Bei so etwas sollte man aufhören zu diskutieren, sondern den ein Gericht entscheiden lassen.
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: Spid am 07.05.2019 15:56
Gem. Sachverhaltsschilderung hat der AG die auszuübende Tätigkeit in Form einer vom Bürgermeister unterzeichneten Stellenbeschreibung bestätigt.
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: MoinMoin am 07.05.2019 23:32
Gem. Sachverhaltsschilderung hat der AG die auszuübende Tätigkeit in Form einer vom Bürgermeister unterzeichneten Stellenbeschreibung bestätigt.
Eben, nur muss dies auch der Personalabteilung klar gemacht werden.
Entweder durch das Gericht oder durch verwaltungstechnischer Prügel.
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: DK am 08.05.2019 09:31
Leider wird es auf das Gericht hinauslaufen, die Personalabteilung stellt sich komplett dagegen. Für die Personalabteilung bin ich zwar Bauhofleiter, die Dienstanweisungen für die Verwaltungsarbeit und Leitungsaufgaben sind aber nicht (für die Personalabtelung) an mich Überantwortet worden (Angeblich zählt eine Dienstanweisung nicht). Darüber hinaus wäre die Arbeit eines Bauhofes ja nicht wichtig (da es ja Firmen gibt, welche die Aufgaben übernehmen könnten), kostenfaktoren und Einsatzzeiten sollen dort keine Bedeutung haben. Der schönste Satz ist immer noch: Kann ja sein, dass wir (die Personalabteilung bzw. die Leitung der Personalabteilung) falsch liegen, dieses soll uns dann aber Bitte das Gericht nachweisen...

Wenn interesse da ist, könnte ich eine Stellenbeschreibung Posten, ich wäre mal auf Eure Einordnung gespannt.
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: Lars73 am 08.05.2019 09:41
Wie ist denn die Eingruppierung aus Sicht der Personalabteilung?
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: DK am 08.05.2019 09:52
Aus Sicht der Personalabteilung: EG 8 Rolle: Handwerker
Aus Sicht der Externen Bewertung: EG 9a Rolle: Unklar
Aus (meiner) Sicht: EG 9c Rolle: Angestellter im sonstigem innen- und Außendienst
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: MoinMoin am 08.05.2019 09:57
Schon mal ne Woche keine Anweisungen (bzw. die Dinge nicht gemacht, die per Dienstanweisung ja nicht ausreichend als übertragenden Tätigkeiten dargestellt sind) gegeben und alle auf dem Bauhof haben dann bei der Personalabteilung angerufen und gefragt, wer denn derjenige ist, der dafür zuständig ist?
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: DK am 08.05.2019 10:05
 ;) ja, aber nur in Fällen die nicht die öffentliche Sicherheit Betreffen, der Schaden bzw. die Verzögerung die Entstanden ist wird auf die betreffende Gemeinde abgewältzt, daher ist es der Personalabteilung egal. Des weiteren habe ich momentan die Arbeit in den Ausschüssen und an den Satzungen eingestellt und meine Bürgermeister (2 Gemeinden) daruf hingewiesen, dass jede Aufgabe (welche nicht die Aufgaben der Bauhofmitarbeiter betrifft) schriftlich an mich Überantwortet werden muss. Ebenso Erstelle ich im Moment keine Presseberichte mehr und habe alle Beschaffungsaufgaben an die Verwaltung zurückgegeben.
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: Lars73 am 08.05.2019 13:22
Kommt natürlich darauf an was der Bauhof an Aufgaben hat. E9c wird für einen Bauhof mit 7 Mitarbeitern eher fraglich sein. Die E9a fände ich per Personalverantwortung und Einordnung als Verwaltungstätigkeit nahliegend (entscheidend ist, dass du nicht überwiegend nach selber handwerklich/körperlich tätig bist). Je nach Aufgaben vielleicht auch E9b.

Gibt es in deinem Bundesland eine Prüfungspflicht und erfüllst du diese?

Die Weigerung die Aufgaben zu erfüllen kann die Chancen der Durchsetzung einer höheren Eingruppierung vor Gericht quasi unmöglich machen. Du erkennst ja an, dass es nicht Deine Aufgaben sind. Ich würde empfehlen rechtlichen Rat zu suchen. Auch um mit eigenen Handeln die Position nicht zu schwächen.
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: DK am 08.05.2019 13:54
Da gebe ich dir Recht, eine Weigerung eine bestimmte Arbeit zu Leisten kommt von mir auch nicht. Lediglich die Rückgabe an die Sachbearbeiter, dass ich nicht in der Lage bin die Aufgabe zu Erfüllen, solang diese nicht vom zuständigem Bürgermeister (schriftlich) an mich übertragen wurde. Anwalt wird eingeschaltet, trotzdem wollen meine Bürgermeister noch eine Vermittlung versuchen und ich habe noch ein Beratungsgespräch mit dem KAV.

Welche Prüfungspflicht meinst Du genau? Bundesland ist Schleswig-Holstein.
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: Texter am 08.05.2019 14:35
Die Leitung eines Bauhofes mit Handwerkern aus verschiedenen Gewerken halte ich für eine Meistertätigkeit. Insofern halte ich eine Eingruppierung in EG 8 nicht für unrealistisch.

Das du mal einen Pressetext verfassen musst, Gerätschaften beschaffst oder im Ausschuss Rede und Antwort stehst gehört meiner Meinung nach zu den Tätigkeiten eines Meisters dazu.
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: Lars73 am 08.05.2019 14:40
Wenn es eine Verwaltungstätigkeit nach Entgeltordnung Teil A Abschnitt I Ziffer 3 ist greift die Vorbemerkung Nr. 7 zur Entgeltordnung. Diese regelt u.a. für Schleswig-Holstein bestimmte Anforderungen an die Person.
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: D-x am 08.05.2019 15:29
Mal eine vielleicht amateurhafte Frage: Wem ist denn die ominöse Personalabteilung unterstellt? Sofern es einer der genannten Bürgermeister ist, und diese Deine Einschätzung teilen, könnten diese nicht die Personalabteilung anweisen, ein Entgelt entsprechend der vermuteten Eingruppierung auszuzahlen (da "Dich in die entsprechende EG einzugruppieren" ja gut klingt, aber nicht möglich ist, da jeder immer richtig eingruppiert ist  ;))
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: DK am 08.05.2019 15:35
Zitat
Wenn es eine Verwaltungstätigkeit nach Entgeltordnung Teil A Abschnitt I Ziffer 3 ist greift die Vorbemerkung Nr. 7 zur Entgeltordnung. Diese regelt u.a. für Schleswig-Holstein bestimmte Anforderungen an die Person.

Das ist ja genau der Punkt, laut (externer und von den Bürgermeistern unterschriebenen) Stellenbeschreibung ist es genau dieses, nur ist die Personalabteilung der Meinung die Tätigkeit ist trotzdem den handwerklichen Tätigkeiten zuzuordnen auch wenn die Vorbemerkung Nr. 2 gilt, wendet die Personalabteilung Vorbemerkung Nr.3 an. Vorbemerkung Nr. 7 ist im übrigen erfüllt.
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: DK am 08.05.2019 15:39
Durch Vertrag mit dem Amt hat die Gemeinde diese Aufgabe (leider) dem Amt übergeben.
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: Flausi am 08.05.2019 16:11
Wenn eine externe Stellenbewertung - ich nehme an im Auftrag des AG-zu dem Ergebnis gekommen ist und du dies zu 100 % weißt dass dort eine EG 9a raus gekommen ist, würde ich mich beim Bürgermeister darauf berufen. Wenn es bei der Stellenbewertung zu einer EG9 gekommen ist, greift die Tarifautomatik: Du bist in EG 9a einzugruppieren.
Einzelmeinungen oder Neiddebatten sind irrelevant.
Wenn dies nicht umgesetzt wird, würde ich den notwendigen Druck aufbauen! Bürgermeister, Verdi, Schreiben deines Rechtsanwaltes...etc.
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: Spid am 08.05.2019 16:22
Auch Stellenbewertungen sind irrelevant für die Eingruppierung.
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: nichts_tun am 08.05.2019 21:31
Aber sie helfen dem AG eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden.
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: MoinMoin am 08.05.2019 21:57
Womöglich auch einem Gericht.
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: DK am 09.05.2019 08:34
Es wird wohl vor das Arbeitsgericht gehen. Mein BGM versucht jetzt noch einmal an das externe Gutachten heranzukommen, dieses hat außer der Personalabteilung noch keiner Gesehen. Mein Termin mit dem Anwalt ist kommende Woche...
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: MoinMoin am 09.05.2019 09:08
Es wird wohl vor das Arbeitsgericht gehen. Mein BGM versucht jetzt noch einmal an das externe Gutachten heranzukommen, dieses hat außer der Personalabteilung noch keiner Gesehen. Mein Termin mit dem Anwalt ist kommende Woche...
Sehr gut!
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: BeamterBR am 09.05.2019 10:16
Zitat
Wenn es eine Verwaltungstätigkeit nach Entgeltordnung Teil A Abschnitt I Ziffer 3 ist greift die Vorbemerkung Nr. 7 zur Entgeltordnung. Diese regelt u.a. für Schleswig-Holstein bestimmte Anforderungen an die Person.

Das ist ja genau der Punkt, laut (externer und von den Bürgermeistern unterschriebenen) Stellenbeschreibung ist es genau dieses, nur ist die Personalabteilung der Meinung die Tätigkeit ist trotzdem den handwerklichen Tätigkeiten zuzuordnen auch wenn die Vorbemerkung Nr. 2 gilt, wendet die Personalabteilung Vorbemerkung Nr.3 an. Vorbemerkung Nr. 7 ist im übrigen erfüllt.

Durch Vertrag mit dem Amt hat die Gemeinde diese Aufgabe (leider) dem Amt übergeben.

Nur mal so eine Anmerkung am Rande. War der Bürgermeister denn auch befugt dir diese "Stellenbeschreibung" auszuhändigen? In unserem Bundesland hat der Bürgermeister den Angestellten für eine dem Amt übertragene Aufgabe nichts zu sagen. Dort haben die Angestellten dann aber im Regelfall auch einen Vertrag mit dem Amt.

Meine Empfehlung wäre auch diese Aspekte vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu beachten. Manchmal kommt es schlichtweg zu Missverständnissen bezüglich der Zuständigkeiten und auch Missverständnisse bei Gründen der Ablehnung. Bürgermeister nehmen sich meiner Erfahrung nach manchmal auch mehr heraus, als Sie im Regelfall selbst entscheiden dürften.
Titel: Antw:Eingruppierung eines Bauhofleiters
Beitrag von: DK am 09.05.2019 10:43
Zitat
War der Bürgermeister denn auch befugt dir diese "Stellenbeschreibung" auszuhändigen?
Da die Personalabteilung sich nicht in der lage gesehen hat die Stelle zu Bewerten wurde die externe Firma hinzugezogen. Die Stellenbeschreibung wurde dann von der externen Firma zusammen mit der Personalleitung und mir erstellt und nach Prüfung durch das Amt, der Firma und mir von den Bürgermeistern unterschrieben, daher ist die Antwort Ja.

Zitat
Dort haben die Angestellten, dann aber im Regelfall auch einen Vertrag mit dem Amt.
Bei uns nicht, mein team vor Ort ist direkt in 2 Gemeinden angestellt, ich bin der Personalvorgesetzte , der Bürgermeister ist "Dienstherr".