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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Manni Kreutzer am 23.05.2019 20:52
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Hallo zusammen,
wer ist denn von euch zum Brandschutzbeauftragten in einer kleinen Kommune bestellt worden und hat den entsprechenden Ausbildungslehrgang durchlaufen?
Wurde eure Stelle neu bewertet oder gibt es eine Zulage o.ä.? Bzw. wie wurdet ihr eingruppiert?
Für eine kurze Info und/oder Einschätzung wäre ich euch sehr dankbar.
Gruß Manni
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Welchen zeitlichen Anteil an der Gesamttätigkeit soll die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter denn haben?
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Ca. 25 %!
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Die Rechtsprechung hat bislang gründliche, vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen bejaht, gründliche, umfassende Fachkenntnisse jedoch verneint. Mithin wird eine positive Änderung der Eingruppierung nur bei bisheriger Eingruppierung in E8 oder niedriger zu erwarten sein.
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Vorerst vielen Dank Spid für deine Einschätzung!
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Welche auszuübenden Tätigkeiten wurden dir für die restlichen 75% übertragen?
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Ich bin als Liegenschaftsleiter eingesetzt, des Weiteren bin ich noch eigenverantwortlich für den Baubetriebshof und die Reinigung zuständig, ca. 22 Mitarbeiter/-innen im Team.
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Die Rechtsprechung hat bislang gründliche, vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen bejaht, gründliche, umfassende Fachkenntnisse jedoch verneint. Mithin wird eine positive Änderung der Eingruppierung nur bei bisheriger Eingruppierung in E8 oder niedriger zu erwarten sein.
Hast du das Urteil gerade zitierfähig zur Hand? :)
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U.a. LAG Hamm, Urteil v. 25.09.2009 - 19 Sa 820/09
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Bei uns, kleine Kommune in Bayern, wurde die Teiltätigkeit "Brandschutzbeauftragter" des Kollegen mit EG 7 bewertet. Berücksichtigt wurde aber nur EG 6 aufgrund Vorbemerkung Nr. 2, da er nicht in seinem Ausbildungsberuf tätig ist. Er wurde nach den handwerklichen Tätigkeiten bewertet da er Betriebshofmitarbeiter ist.
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Du müsstest mit Liegenschaftsleiter und Personalverantwortung für 22 Beschäftigten schon deutlich über E8 liegen...
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EG 9b
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Beim Liegenschaftsleiter würde ich von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgehen - in anderer Konstellation könnte die bereitwillige Übernahme einer geringwertigen Tätigkeit durchaus die Gefahr der Herabgruppierung mit sich bringen.
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U.a. LAG Hamm, Urteil v. 25.09.2009 - 19 Sa 820/09
Vielen Dank !
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EG 9b
Darf ich fragen welche Vorraussetzungen Sie benötigen um als Liegenschaftsverwalter zu arbeiten, bzw. welchen Abschluss Sie haben. Ich habe die ähnliche Konstellation, Liegenschaftsverwaltung und verantwortlich für 10 Mitarbeiter und ebenfalls als BSB bestellt.
Derzeit bin ich in EG 7 eingruppiert ich erwarte eine Höhergruppierung, aber sicher bin ich mir da nicht ob diese auch kommt.
Danke und viele Grüße
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reicht Personalverantwortung als Tätigkeitsmerkmal nicht schon für eine Höhergruppierung?
Meine Erfahrung zeigt,
Neuausschreibungen im Bereich Liegenschaften ohne Personalverantwortung mD E9 a - b
Ausschreibungen im gehobenen Dienst kommunal mit Personalverantwortung E11, Bund ohne Personalverantwortung E10/11/12 (wenn investiv)
Liegenschaftler sind bei uns Dipl.Verm.Ing (FH) inzwischen gibt es aber auch ein paar fachähnliche Studienrichtungen.
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Es gibt bei TB weder einen mittleren noch einen gehobenen Dienst. Das sind BEamtenlaufbahnen, die tariflich völlig bedeutungslos sind.
Wo sollte das Tätigkeitsmerkmal "Personalverantwortung" zu finden sein?
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so sehr ich deine Expertise wert schätze,
hast du schon einmal den Begriff Ameisentätowierer gehört?
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Durchaus. Er ist tariflich unbeachtlich.
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Soft Skills sind eh tariflich unbeachtlich.