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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: zelda555 am 26.05.2019 17:40
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Guten Tag,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich habe in meinem Kindergarten Leitungsanteile angeboten bekommen. Wie berechnet sich das Gehalt, wenn die 100% sich auf 2 verschiedene Stufen (SuE 8a/3 und SuE 15/2) aufteilen?
Vielen Dank im Voraus :)
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Grundsätzlich würde ich auf Grundlage von BAG Urteil v. 29.04.1992 - 4 AZR 458/91 davon ausgehen, daß dies zur Eingruppierung in S15/3 führt.
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Aber das würde bedeuten, dass ich für meine 50% im normalen Erzieher-Gruppendienst absolut überbezahlt wäre oder? Die S15 bezieht sich ja lediglich auf die Leitungsstelle
Danke :)
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Bestimmt gibt es auch in der SuE 8a/3 Tätigkeitsanteile die absolut überbezahlt sind.
Das solltest du es auch mal aufsplitten.....
Scherz beiseite. Glück gehabt, wenn 50% dieser höheren Tätigkeiten entsprechen, dann muss auch dafür gezahlt werden, vollumfänglich.
So ist das im TV klingt doof ist es zum Glück nicht.
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Vor dem Hintergrund des o.g. Urteils sehe ich nicht, daß die Gesamttätigkeit überhaupt aufgeteilt werden könnte.
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Bestimmt gibt es auch in der SuE 8a/3 Tätigkeitsanteile die absolut überbezahlt sind.
Das solltest du es auch mal aufsplitten.....
Scherz beiseite. Glück gehabt, wenn 50% dieser höheren Tätigkeiten entsprechen, dann muss auch dafür gezahlt werden, vollumfänglich.
So ist das im TV klingt doof ist es zum Glück nicht.
Danke für die Anwort, ich forsche mal nach. Also wenn dem wirklich so ist, dann kann ich mich nur freuen :)