Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Trinity83 am 28.05.2019 10:09

Titel: [BY] öffentlicher Dienst - Beamter
Beitrag von: Trinity83 am 28.05.2019 10:09
Hallo zusammen,

kann man als langjährige Angestellte im Öffentlichen Dienst (kleine Kommune in Bayern) verbeamtet werden? Wenn ja, welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden?

Danke im Voraus
Titel: Antw:öffentlicher Dienst - Beamter
Beitrag von: Lars73 am 28.05.2019 10:19
Der potentielle Dienstherr muss es wollen. Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Die persönlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein (DE- oder EU-Staatsbürgerschaft, dienstfähig (gesundheitliche Eignung), nicht vorbestraft, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung). Zu beachten ist noch die Höchstaltersgrenze (ggf. mit Ausnahmen)
Titel: Antw:öffentlicher Dienst - Beamter
Beitrag von: was_guckst_du am 28.05.2019 10:27
...die Frage ist, ob sich das als langjährige Angestellte überhaupt noch lohnt...
Titel: Antw:öffentlicher Dienst - Beamter
Beitrag von: RsQ am 28.05.2019 13:12
Mal als Laie gefragt:

Kann denn auf jeder Position verbeamtet werden? Muss man nicht als Beamter Aufgaben von besonderer Bedeutung erfüllen, die eine ebenso besondere Bindung an den Dienstherrn bedeutet?

Oder (mal überspitzt) könnte diese Frage auch jeder Schulhausmeister nach "langjähriger Anstellung" stellen?
Titel: Antw:öffentlicher Dienst - Beamter
Beitrag von: Bastel am 28.05.2019 13:18
Vielleicht hilft das

http://www.stmfh.bayern.de/oeffentlicher_dienst/arbeitsplatz_oe_dienst/Default.htm?
Titel: Antw:öffentlicher Dienst - Beamter
Beitrag von: Kat am 28.05.2019 13:20
Mal als Laie gefragt:

Kann denn auf jeder Position verbeamtet werden? Muss man nicht als Beamter Aufgaben von besonderer Bedeutung erfüllen, die eine ebenso besondere Bindung an den Dienstherrn bedeutet?

Oder (mal überspitzt) könnte diese Frage auch jeder Schulhausmeister nach "langjähriger Anstellung" stellen?

VErmutlich ja. Wir hier in der WJH sind Angestellte und Beamte,die alle die gleiche Arbeit machen. Die Beamten machen keine hoheitlichere Aufgabe als die Angestellten.
Titel: Antw:[BY] öffentlicher Dienst - Beamter
Beitrag von: Kleeblatt am 01.06.2019 21:39
Bis auf die gesetzlich vorgeschriebenen Beamten nach GO,liegt es im Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde ob diese mit Angestellten oder Beamten ihre Stellen besetzt, wobei.....

und nun wird es kompliziert....
Titel: Antw:[BY] öffentlicher Dienst - Beamter
Beitrag von: Tagelöhner am 02.06.2019 08:02
Wie mir ein Bekannter neulich erzählt hat, sind in seiner Behörde sogar überwiegend Beamte in einem privatrechtlichen Aufgabenbereich tätig, und im wirklich hoheitlichen Bereich fast nur Angestellte.

Das rührt wohl einfach aus der Vergangenheit her (Aufgabenzuweisung in früheren Zeiten) und es hatten nur Angestellte im privatrechtlichen Bereich Interesse an den jeweils angebotenen Verbeamtungsmöglichkeiten.

Dennoch führt das zu einer total absurden Situation: Es werden also mit Mitarbeitern Beamtenverhältnisse begründet obwohl von ihnen definitiv keine hoheitlichen Aufgaben übernommen werden. Dabei ist doch vorallem die Ausübung/Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben der Grundsatz für ein Beamtenverhältnis.

Hier können daher nur personal-/stellentaktische Erwägungen und haushaltstypische Einsparzwänge eine Rolle spielen.
Titel: Antw:[BY] öffentlicher Dienst - Beamter
Beitrag von: BeamterBR am 02.06.2019 19:07
Wie mir ein Bekannter neulich erzählt hat, sind in seiner Behörde sogar überwiegend Beamte in einem privatrechtlichen Aufgabenbereich tätig, und im wirklich hoheitlichen Bereich fast nur Angestellte.

Das rührt wohl einfach aus der Vergangenheit her (Aufgabenzuweisung in früheren Zeiten) und es hatten nur Angestellte im privatrechtlichen Bereich Interesse an den jeweils angebotenen Verbeamtungsmöglichkeiten.

Dennoch führt das zu einer total absurden Situation: Es werden also mit Mitarbeitern Beamtenverhältnisse begründet obwohl von ihnen definitiv keine hoheitlichen Aufgaben übernommen werden. Dabei ist doch vorallem die Ausübung/Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben der Grundsatz für ein Beamtenverhältnis.

Hier können daher nur personal-/stellentaktische Erwägungen und haushaltstypische Einsparzwänge eine Rolle spielen.

Also bei uns wird die Verbeamtung von selbst ausgebildeten Neuzugängen von der Leistung abhängig gemacht. Neu Ausgebildete haben bei besserer Leistung nicht nur das Vorrecht bei der Auswahl der Stellen. Ihnen wird zeitgleich die Verbeamtung angeboten ab einem bestimmten Schnitt. So kommt es das wir in einem Jahrgang Stellen haben die keine hoheitlichen Tätigkeiten ausüben, aber mit Beamten besetzt werden und zeitgleich hoheitliche Stellen haben die mit Angestellten aus dem gleichen Jahrgang besetzt werden. Das geht schon seit vielen Jahren so.