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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: habar95 am 09.06.2019 15:28
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Hallo,
ich wohne zur Zeit bei meinem Eltern und ziehe bald um. Gibt es irgendwelche Unterstützung vom Arbeitgeber?
Vielen Dank im Vorraus.
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§23 Abs. 4 TV-L: „Für die Erstattung von Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld finden die Bestimmungen, die für die Beamtinnen und Beamten des Arbeitgebers jeweils gelten, entsprechende Anwendung.“ Ohne mich jetzt mit den unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen im Detail auseinanderzusetzen, ist davon auszugehen, daß sie allesamt nur bei dienstlich veranlaßten Umzügen einen Anspruch gegen den AG auslösen - wenn überhaupt.
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Da müsstest du den Arbeitgeber fragen. Tarifrechtlich gibt es dazu nichts.
Kannst es aber evtl. von der Steuer absetzen, ggf. zumindest teilweise die haushaltsnahen Dienstleistungen (Umzugsfirma).
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Steuerlich gilt z.B:
"Durch den Umzug verringert sich die tägliche Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) um mindestens 1 Stunde, wobei eine tägliche Wegzeit verbleibt, wie sie im Berufsverkehr als normal angesehen wird. "
Triftt das zu könnten die Umzugskosten als Werbungskosten abgesetzt werden, ansonsten nur die haushaltsnahen Dienstleistungen.
Wie SPID schon richtig schrieb dürfte beim Arbeitgeber nichts zu holen sein, zumindest wenn hier nicht noch weitere Gründe für den Umzug vorgebracht werden.
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...in meiner Behörde kann unter anderem bei "erstmaliger Begründung eines eigenen Hausstandes" auf Antrag ein zinsfreier Gehaltsvorschuss in Höhe von 2.500 € (Rückzahlung in 20 Monatsraten) gewährt werden...