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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Minus Emil am 14.06.2019 11:17
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Hallo Leute.
Ich hab ein kleines Problem bei dem ich Hilfe benötige.
Ich wurde Anfang des Jahres als Baumpfleger/Biotopfleger in meiner Gemeinde eingestellt. Der Vertrag ist befristet bis zum 30.6.
Nun wurde im Mai diesen Jahres die Stelle wieder neu ausgeschrieben (intern). Bewerbung raus Einladung bekommen zum Gespräch. Alles schön beantwortet usw.
Nun ruft mich plötzlich die Personalabteilung an und sagt, es geht um die entfristung ihres Vertrages sie haben gute Chancen allerdings müssten sie statt in der EG6 in die 5. is das rechtens??? So war die Stelle ja nicht ausgeschrieben! Wie verhält man sich??? Viele Grüße und schönes Wochenende 👋
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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wenn die auszuübende Tätigkeit eine Eingruppierung in E5 ergibt, ist man in E5 eingruppiert. Eine Entfristung gibt es nicht. Das Arbeitsverhältnis wird zu veränderten Bedingungen fortgesetzt. Das kann auch eine andere auszuübende Tätigkeit beinhalten.
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Wo kann man die TB für die Baumpflege einsehen?? Ich verstehe einfach nicht warum ich die selbe Arbeit mit der selben Verantwortung machen soll und dafür weniger in der Tasche habe.
Ps: danke für die schnelle Antwort 👍
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Ausweislich Deiner Sachverhaltsschilderung wäre ein Blick in den Spiegel ausreichend. Wenn es noch andere gibt, guckst Du Dir die auch an.
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Eine kleine Nachfrage ist du die nötige Ausbildung die für die Stelle gefordert ist?
Gruß
WeDo
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Ja alle Anforderungen werden erfüllt. Ich hab das vllt Bissl schlecht beschrieben. Der jetzige befristete Vertrag ist in EG 6 eingruppiert. Der neue dann wohl in EG 5.
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Was ist Dein erlernter Beruf?
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Gelernt habe ich Landwirt. Danach bin ich in die Baumpflege gegangen habe dort meine Qualifikationen (As Baum 1&2) gemacht. Deweiteren muss man eine Hubarbeitsbühnen Berechtigung haben. LKW Führerschein usw.
ich verstehe einfach nicht das man ein halbes Jahr in der EG 6 seine Arbeit macht und Zack ein halbes Jahr später isses die 5 🤔
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Nimm erstmal den Vertrag, schau das du keine Probezeit hast und dann kannst du rechtlich loslegen