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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: JC83 am 14.06.2019 13:19
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Hallo,
gibt es Regelungen, Automatismen etc, die festlegen, ob der Vorgesetzte zwingend höher vergütet/besoldet werden muss, als sein ihm untergebener Mitarbeiter?
Im konkreten Fall geht es um die Konstellation TB wird E11, Leiter ist A12 (A12 wird bei uns "stets" als E11 gehandhabt). Teil"konflikt" ist hier also auch das "Binnenverhältnis" zwischen TB und Beamte.
Ich gehe davon aus, dass das alles überhaupt kein Problem darstellt, mir fehlt aber die argumentatorische Keule.
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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Entgeltgruppen bilden keine Hierarchien ab, es sei denn, das ist im jeweiligen Tätigkeitsmerkmal explizit geregelt.
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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Entgeltgruppen bilden keine Hierarchien ab, es sei denn, das ist im jeweiligen Tätigkeitsmerkmal explizit geregelt.
Danke.
Ergibt sich vermutlich schlicht aus dem TV-l/EntGO/Rechtsprechung?
Kennst du vergleichbare Konstellationen bzw. hast du das in der Praxis erlebt (ähnlich meines Beispiels)?
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Es ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen. Die Tarifvertragsparteien haben derlei schlicht nicht vereinbart.
Es gibt sogar Fälle, in denen Vorgesetzte eine niedrigere Entgeltgruppe haben als unterstellte Mitarbeiter.
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(A12 wird bei uns "stets" als E11 gehandhabt).
Schön, dass dies bei Euch so geregelt ist - zum einen tariflich unbeachtlich, zum anderen wird höchstwahrscheinlich bei Euch das Tarifrecht falsch angewendet.
Die Bewertung der Tätigkeit von Tarifbeschäftigen richtet sich nach einer summarischen Betrachtung, die von Beamten nach einer analytischen Betrachungsweise. Somit kann schon einmal nicht pauschal darauf abgestellt werden, dass Tarifbeschäftigte entsprechend der Besoldung von Beamten minus 1 einzugruppieren sind. Entweder hat Euer Personalamt keinen Plan oder ist einfach faul.
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@Skedee
Ein solches Vorgehen deutet eher auf keinen Plan und einfach faul hin ;-)
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Eine böse Kombination. ;D
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(A12 wird bei uns "stets" als E11 gehandhabt).
Schön, dass dies bei Euch so geregelt ist - zum einen tariflich unbeachtlich, zum anderen wird höchstwahrscheinlich bei Euch das Tarifrecht falsch angewendet.
Korrekt. Ich habe schon des Öfteren die Kombination EG 12 und A 12 gesehen.
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@Skedee
Ein solches Vorgehen deutet eher auf keinen Plan und einfach faul hin ;-)
Kein Plan und faul, so würde ich das aus eigener Erfahrung nicht bezeichnen. Es wird bewusst darauf angelegt. Das ganze passiert großflächige und systematisch.
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Kein Plan und faul, so würde ich das aus eigener Erfahrung nicht bezeichnen. Es wird bewusst darauf angelegt. Das ganze passiert großflächige und systematisch.
Da habe ich andere Erfahrungen gemacht... Und möglicherweise entsprechen die Wertigkeiten dieser Tätigkeit nicht EG11, sondern unter Umständen EG 10. Dann zahlt der AG eine EG zuviel. Umgekehrt könnte es natürlich ebenfalls so sein. Aber pauschal die Formel "Amt des Beamten minus 1" anzuwenden, indiziert eine gewisse Faulheit.
Vor wenigen Wochen im April war ich auf einer Fortbildung fürs Personalrecht. Gerade dabei konnte ich wieder die Erfahrung sammeln, dass insbesondere verbeamtete Kollegen aus dem Personalwesen sträflich unwissend hinsichtlich der Eingruppierung von Tarifbeschäftigten sind.