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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: chrama am 17.06.2019 10:45
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Hallo,
ist es üblich und rechtens, dass bei der "Entscheidung" über die richtige Eingruppierung, die Vorgesetzten um Stellungnahme gebeten werden?
Fehlt da nicht das Fachwissen und läuft man da nicht Gefahr von der objektiven Betrachtung des Vorgangs in eine subjektive Beurteilung zu rutschen?
Vielen Dank.
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Es ist dem AG überlassen, wie er sich seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bildet. Diese berührt die Eingruppierung in keinster Weise.
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Danke für die schnelle Antwort.
Diese berührt die Eingruppierung in keinster Weise. :-\
Das wäre zu wünschen, aber das halte ich für realitätsfremd.
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Da TB aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert sind und nicht etwa durch den AG eingruppiert werden, berührt die Rechtsmeinung des AG die Eingruppierung in keinster Weise.
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Wenn du der Meinung bist, dein AG irrt über deine korrekte Eingruppierung steht dir der Rechtsweg in Form einer Eingruppierungsfeststellungsklage offen.