Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Kommune671 am 20.06.2019 09:56
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Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe da mal eine Anfrage an Euch und bitte euch euer Rechtsempfinden mitzuteilen.
Ich arbeite in einer Kommune, unser Fachbereich ist eher etwas kleiner mit 18 Beschäftigten, in der Hierarchie in mD, gD, hD aufgeteilt.
Ab der EGO 2017 bin ich in EG 9a/3, nach Antrag aus EG 8/5, eingruppiert. Damals gab es bei insgesamt 7 mD, 3 Beschäftigte in EG 6 und 4 Beschäftigte in EG 8.
Die 4 Beschäftigten haben Antrag gestellt nach EGO und sind in EG 9a ab 01/2017 eingruppiert. Die 3 Beschäftigten sind ohne Antrag, aber durch Öffnung der EG 7 in diese höhergruppiert worden. Damit sollte das Thema EGO und Eingruppierung eigentlich durch sein. Die drei Mitarbeiter in EG 7 haben die gleichen Tätigkeiten zu verrichten , nur waren die % im Umfang bei Ihnen geringer.
Jetzt in 2019 kommen diese Kollegen ebenfalls durch nochmalige Höhergruppierung in EG 9a. Soweit gehe ich da auch mit und diese Kollegen machen vollumfänglich diese Aufgaben. Alles gut.
Nur fühle ich mich bei der Stufenlaufzeit ungerecht behandelt. Im Normalfall sollten die Kollegen gem. § 17 / 4a S.2 TVÖD bei Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen aus der jetzigen EG 7/4 laut Tabelle in 9a/2 rutschen. Sind sozusagen "nur" noch 5 Jahre hinter mir. Die Kollegen sind seit 5 bzw. 6 Jahren bei uns beschäftigt, davor in privaten Vermessungsbüros angestellt gewesen, kein öffentlicher Dienst vorher.
Ich habe im März diesen Jahres mein 25 jähriges DJ gehabt...Damals und das war der DEAL bei der EGO bin ich wie oben beschrieben von EG 8/5 in EG 9a/3 zurück gerutscht. Das war mir aber bewusst und ich wollte ja auch die höhere EG 9a erreichen. Was ich nicht angenommen habe ist, dass jetzt knapp 3 Jahre später die Möglichkeit eröffnet wurde diese Kollegen ohne Antrag höherzugruppieren. Wenn ich das zum Zeitpunkt damals gewusst hätte (..ich weiß hätte - hätte - Fahrradkette... :-)) wäre mein Antrag nach § 29b (1) TVÜ-VKA niemals aus dem Drucker gekommen. Nach der Möglichkeit der stufengleichen Höhergruppierung ab 03/2017, wäre ich jetzt in der EG 9a/5 und alles wäre super...
Wie sieht Eure Meinung dazu aus und empfindet ihr hier auch eine "Ungleichbehandlung", die Frage nach dem Empfinden scheidet hier aus, IST es eine Ungleichbehandlung???
Was kann ich tun und wie kann ich vorgehen solltet Ihr der gleichen Auffassung sein. Vielen Dank für Eure Meinungen/Ratschläge! Viele Grüße
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Ungleichbehandlung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. So ist es auch hier.
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Danke @Spid, Du siehst da also grundsätzlich nichts was zu beanstanden wäre. Rechtlich ist das ja auch alles sicher wie da entschieden wurde, nur "könnte" im Gegenzug seitens des AG/Personalabteilung da ein Kompromiss zu Gunsten von den EGO Antragstellern gefunden werden. Ich habe 7 Jahre Stufenlaufzeit abgeben müssen damals...
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Danke @Spid, Du siehst da also grundsätzlich nichts was zu beanstanden wäre. Rechtlich ist das ja auch alles sicher wie da entschieden wurde, nur "könnte" im Gegenzug seitens des AG/Personalabteilung da ein Kompromiss zu Gunsten von den EGO Antragstellern gefunden werden. Ich habe 7 Jahre Stufenlaufzeit abgeben müssen damals...
Trösten Sie sich mit dem Wissen dass die Kollegen 3 Jahre deutlich weniger bekommen haben. Mehr ist nicht drin.
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Es liegt in der Natur von Stichtagsregelungen, dass es zu unterschiedlichen Behandlungen von Sachverhalten kommt. Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Natürlich war alte Regelung mit den Stufen ungünstig. Ohne Verlust an Stufen/Stufenlaufzeit bei Höhergruppierungen würde ich ca. 10000 € (brutto) mehr im Jahr verdienen. Die tariflichen Regelungen sind halt so (gewesen).
Weil andere nun mehr Geld bekommen hast Du keinen Euro weniger.
Wenn Du mit dem Angebot deines Arbeitgebers nicht zufrieden bist bleibt dir die Möglichkeit einen anderen Arbeitgeber zu suchen. Vielleicht stellt er dich besser. Das funktioniert aber nur in Bereichen mit großen Mangel an qualifizierten Personal.
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Wie könnte denn ein möglicher Kompromiss aussehen? Wäre dieser von den tariflichen Regelungen gedeckt? Wo würde man die Grenze ziehen? Es gibt unzählige Beschäftigte, die vor der stufengleichen Höhergruppierung Stufen verloren haben, so wie es eben der damaligen Regelung entsprach. Sollen diese alle eine Kompensation erhalten?
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Jetzt in 2019 kommen diese Kollegen ebenfalls durch nochmalige Höhergruppierung in EG 9a. Soweit gehe ich da auch mit und diese Kollegen machen vollumfänglich diese Aufgaben. Alles gut.
Die Kollegen wurden doch jetzt höhergruppiert, weil sich ihre auszuübenden Tätigkeiten geändert haben oder auf welcher Basis ändert sich ihre EG?
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Im Gegensatz zu Ihnen hat sich die Arbeit in Zeitanteilen ja auch verändert. Insofern gibt es nichts zu beanstanden.
Sie können vom neuen System profitieren wenn Sie auch höherwertige Arbeit bekommen.
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Jetzt in 2019 kommen diese Kollegen ebenfalls durch nochmalige Höhergruppierung in EG 9a. Soweit gehe ich da auch mit und diese Kollegen machen vollumfänglich diese Aufgaben. Alles gut.
Die Kollegen wurden doch jetzt höhergruppiert, weil sich ihre auszuübenden Tätigkeiten geändert haben oder auf welcher Basis ändert sich ihre EG?
Die Aufgaben haben sich nicht geändert nur wurden die Zeit Anteile auf 50 % angehoben, mit dieser Höhergruppierung für die 3 Kollegen wurde jetzt eine für alle 7 mD gleichlautende Stellenbeschreibung erstellt welche zum 1.Juli für alle gilt.
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Wenn sich die Zeitanteile ändern, ändert sich die auszuübende Tätigkeit.
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Jetzt in 2019 kommen diese Kollegen ebenfalls durch nochmalige Höhergruppierung in EG 9a. Soweit gehe ich da auch mit und diese Kollegen machen vollumfänglich diese Aufgaben. Alles gut.
Die Kollegen wurden doch jetzt höhergruppiert, weil sich ihre auszuübenden Tätigkeiten geändert haben oder auf welcher Basis ändert sich ihre EG?
Die Aufgaben haben sich nicht geändert nur wurden die Zeit Anteile auf 50 % angehoben, mit dieser Höhergruppierung für die 3 Kollegen wurde jetzt eine für alle 7 mD gleichlautende Stellenbeschreibung erstellt welche zum 1.Juli für alle gilt.
Wenn du damals auf den Antrag verzichtet hättest, dann würdest du jetzt weiterhin in deiner E8 stecken, während deine Kollegen nunmehr in der 9a kommen. Das wäre für dich besser?
Du hättest also (wie deine Kollegen) ja eben darauf pokern können, dass du "zeitnah" höherwertige Aufgaben bekommst und dann von der stufengleiche HG profitierst. Hast du nicht, was daran ist ungerecht?
Du empfindest es also als ungerecht, dass es eine stufengleiche HG gibt und du sie bisher nicht nutzen konntest?
Das man sich darüber traurig ist, dass die Kollegen "an einem vorbeiziehen", dass kann ich durchaus verstehen.
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@WasDennNun
Also wie gesagt, dass soll jetzt hier von mir kein Jammern oder dergleichen darstellen.
Ohne Antrag damals wäre ich jetzt auch in die EG 9a höhergruppiert worden. Man wollte seitens des Personal eine Harmonisierung der 7 mD-Stellen erreichen. Gleiche Arbeit --> gleiches Geld und da bin ich der Letzte der das nicht befürworten würde. Nur waren die Kollegen ja damals entsprechend EGO schon neu bewertet worden. Die Tätigkeit an sich hat sich bei niemanden seitdem geändert, nur die Prozente wurden verschoben um auf 50 % pro Arbeitsvorgang zu kommen. Wie gesagt, es konnte keiner wissen das auch ohne das hinzukommen von höherwertigen Tätigkeiten eine erneute Höhergruppierung um 2 EG möglich sein wird. So gesehen und in Summe haben die Kollegen echt Glück seit 2016 einen Sprung 3 EG höher zu landen.
Hier spielen "Neid" oder mir sonst fremde Befindlichkeiten keine Rolle, es geht um den Umstand nach EGO nochmal eine Höhergruppierung zu bekommen und sei es, wie ich grad gelernt habe, man verschiebt nur die Zeitanteile bzw. die angesprochenen % Anteile.
Vielen Dank für all Eure Antworten bzgl. des Themas
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@WasDennNun
".....Gleiche Arbeit --> gleiches Geld" .....
scheitert meist schon an den Stufen
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Wie könnte denn ein möglicher Kompromiss aussehen? Wäre dieser von den tariflichen Regelungen gedeckt? Wo würde man die Grenze ziehen? Es gibt unzählige Beschäftigte, die vor der stufengleichen Höhergruppierung Stufen verloren haben, so wie es eben der damaligen Regelung entsprach. Sollen diese alle eine Kompensation erhalten?
Na das wird bei mir auch fünfstellig:-) - Nein, wie will man das kompensieren? Da bräuchte man ja eine Glaskugel. Denn viele haben sich auch nicht auf höhere Stellen beworben, weil es sich nicht rentierte bzw. Minus gemacht wurde. Eigentlich ein Fall für die Sitte:-)
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Ohne Antrag damals wäre ich jetzt auch in die EG 9a höhergruppiert worden.
Nicht nach geltendem Tarifrecht. Es liegt ja keine Änderungen bei den relevanten Zeitanteilen/Tätigkeiten bei dir vor. Und dann wäre eine solche HG eben eine aussertarifliche Verfahrensweise.
Und dann könnte man dir ja auch jetzt die entsprechenden Stufen geben, wenn man bereit wäre übertariflich zu bezahlen.
Denn ohne Änderung von Zeitanteilen/auszuübenden Tätigkeiten keine Änderung der EG.
Und damit würdest (ohne Antrag) du jetzt in der EG8 sein und solange bleiben bis sich was ändert.
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...ich sehe keine Ungleichbehandlung...eher ungleiches Handeln...
...manche haben den Antrag gestellt (mit allen möglichen - und nicht immer positiven - Folgen) und andere eben nicht...
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Ohne Antrag damals wäre ich jetzt auch in die EG 9a höhergruppiert worden.
Nicht nach geltendem Tarifrecht. Es liegt ja keine Änderungen bei den relevanten Zeitanteilen/Tätigkeiten bei dir vor. Und dann wäre eine solche HG eben eine aussertarifliche Verfahrensweise.
Und dann könnte man dir ja auch jetzt die entsprechenden Stufen geben, wenn man bereit wäre übertariflich zu bezahlen.
Denn ohne Änderung von Zeitanteilen/auszuübenden Tätigkeiten keine Änderung der EG.
Und damit würdest (ohne Antrag) du jetzt in der EG8 sein und solange bleiben bis sich was ändert.
NEIN!
… eben nicht und das "versuche" ich hier die ganze Zeit zu erklären: Die Kollegen wurden mit in Kraft treten der EGO 2017, ohne Anträge (sie hatten auch nicht die Möglichkeit in EG 6) es traf ja nur einige Fälle wie ich in EG 8, bei denen die Möglichkeit bestand mit Antrag in die EG 9a zu kommen. So und jetzt in 2019 werden die drei Kollegen nachgezogen, dass heißt sie kommen ohne Antrag, ohne Veränderung ihrer bisherigen Aufgaben zum 01.07.2019 in EG 9a. Und "hätte" ich den Antrag damals nicht gestellt würde ich wie die Kollegen ab jetzt in die 9a kommen. Nur eben Stufengleich. Ich hätte eben damals nicht damit gerechnet das seitens des Personals so etwas in die Wege geleitet wird. Keiner dachte es, sonst hätte keiner diesen Antrag gestellt.
Wie gesagt, ich bin vollkommen dafür das alle die Eg 9a bekommen. Nur bekommt der eine Kollege von den drei ab 07/2019 nach 6 Jahren Zugehörigkeit die 9a/3 in welcher ich mich nach 25 Jahren auch befinde...Heul...
Na los bisschen Verständnis bitte...:-)!
Beste Grüße
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...ich muss zu meinem letzten Post noch hinzufügen, dass die Kollegen ohne Antrag damals aus EG 6 in EG 7 gekommen sind. Jetzt ohne weiteren Antrag in EG 9a. Hatte ich alles oben schon mal geschrieben.
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Ohne Antrag damals wäre ich jetzt auch in die EG 9a höhergruppiert worden.
Nicht nach geltendem Tarifrecht. Es liegt ja keine Änderungen bei den relevanten Zeitanteilen/Tätigkeiten bei dir vor. Und dann wäre eine solche HG eben eine aussertarifliche Verfahrensweise.
Und dann könnte man dir ja auch jetzt die entsprechenden Stufen geben, wenn man bereit wäre übertariflich zu bezahlen.
Denn ohne Änderung von Zeitanteilen/auszuübenden Tätigkeiten keine Änderung der EG.
Und damit würdest (ohne Antrag) du jetzt in der EG8 sein und solange bleiben bis sich was ändert.
NEIN!
… eben nicht und das "versuche" ich hier die ganze Zeit zu erklären:
DOCH!
das versuche ich die ganze Zeit zu erklären.
Wenn die Kollegen ohne Änderung der Zeitanteile oder Tätigkeiten in die höhere EG gemogelt werden, dann ist das eine Aussertarifliche Aktion und hat nichts mit dem geltenden Tarifrecht zu tun.
Und wenn dem so ist, dann gehe zu deinem AG und teile ihm mit, dass du gerne auch an so einer aussertariflichen Aktion teilnehmen möchtest und eine höhere Stufe haben willst.
Insbesondere weil du dich durch diese aussertarifliche Maßnahme veräppelst fühlst .
Und was sagt der Personalrat dazu, dass der AG übertariflich bezahlt?
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Die Aufgaben haben sich nicht geändert nur wurden die Zeit Anteile auf 50 % angehoben, mit dieser Höhergruppierung für die 3 Kollegen wurde jetzt eine für alle 7 mD gleichlautende Stellenbeschreibung erstellt welche zum 1.Juli für alle gilt.
Wenn jedoch das da stimmt.
Sprich es liegt eine Änderung der Tätigkeiten vor, die zu einer höheren EG führt, dann ist es halt keine Aussertariliche Massnahme, sondern ganz normales Tarifrecht und beschissen für dich, dass die Kollegen höherwertige Arbeit zugeschanzt bekommen und dadurch eine günstigere Stufenlaufzeitausnutzung haben als du.
Wenn du jedoch den Antrag nicht gestellt hättest, dann wärst du jetzt in der EG8 und man hätte dir andere Tätigkeiten zu schanzen können (ob es auch mit Zeitanteile ginge weiß ich grade nicht), so dass du jetzt erst in die EG9a höhergruppiert werden würdest und deine Stufenlaufzeitoptimierung hättest.
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Der Verbleib in der übergeleiteten Entgeltgruppe, wenn ein Antrag auf Höhergruppierung nicht gestellt wurde, gilt nur für die Zeit einer unverändert auszuübenden Tätigkeit. Jede Tätigkeitsänderung führt mithin zur Eingruppierung in die Entgeltgruppe, die sich nach EGO ergibt, mithin also auch die Veränderung von Zeitanteilen von Arbeitsvorgängen.
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Lieber TE,
Ich kann deinen Frust der verlorenen Stufen wirklich nachvollziehen, aber was erwartest du?
Tariflich korrekt aber aus deiner Perspektive ist das einfach doof gelaufen!
Auch wenn das Tarifrecht schwarz auf weiß geschrieben steht und hier wohl korrekt angewendet wurde, ist es in der Realität oft sehr biegsam. Versuche eine Vorgewährung der Stufen zu bekommen. Arbeitgeber sind keine Unmenschen und wollen, dass es für die MA (gefühlt) gerecht zugeht.
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AG im öD sind juristische Personen, die mithin keine Gefühlchen haben. Eine Vorweggewährung von Stufen gibt es nur im TVÖD-K.
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Und wenn dem so ist, dann gehe zu deinem AG und teile ihm mit, dass du gerne auch an so einer aussertariflichen Aktion teilnehmen möchtest und eine höhere Stufe haben willst.
Insbesondere weil du dich durch diese aussertarifliche Maßnahme veräppelst fühlst .
Und was sagt der Personalrat dazu, dass der AG übertariflich bezahlt?
AG im öD sind juristische Personen, die mithin keine Gefühlchen haben. Eine Vorweggewährung von Stufen gibt es nur im TVÖD-K.
An dieser Stelle möchte ich hinzufügen, dass in einigen Bundesländern den Kommunen durch Verordnung oder Gesetz die übertarifliche Bezahlung untersagt ist. Bevor man sich mit dem AG über eine übertarifliche Bezahlung unterhält sollte man also vielleicht schauen, ob dies von den Gesetzen zugelassen wird. Man kann natürlich immer auf die Unwissenheit der Beteiligten hoffen.
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Hallo liebe Forengemeinde,
kurzes Update zum Sachverhalt:
Die Kollegen die jetzt zum 01.07.2019 aus EG 7 in die EG 9a kommen (gut so!), erhalten eine Stufengleiche Überführung aus 7/4 in EG 9a/4 (nicht gut!)Nach 5 und 6 Jahren Amtszugehörigkeit.
Ich verbleibe in EG 9a/3 "nach 25 Jahren"...bissel deprimiert bin ich schon.
Ist es eine außertarifliche Einigung in diesem Fall, § 17/ 4a S.2 TVÖD scheint ja nicht angewendet worden zu sein...
Kann ich was machen? Oder mich wieder nur daran erfreuen dass jetzt alle gleich bewertet sind??? :-\
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Kann es sein, dass du obige Ausführungen nicht gelesen oder nicht verstanden hast?
Wenn die Kollegen ein Änderung der Zeitanteile ihrer Tätigkeiten bekommen haben, dann ist es alles in Butter und tarifliche korrekt und nicht zu beanstanden.
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Höhergruppierungen nach dem 28.02.2017 erfolgen stufengleich.
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Und wenn sich deine Zeitanteile/Tätigkeiten nicht ändern, dann bist du korrekt eingruppiert.
Und wenn du den Antrag zur 9a nicht gestellt hättest, dann würdest du weiterhin ohne Änderungen in deinen auszuübenden Tätigkeiten in der E8 verbleiben.
Sprich du hättest auf den Antrag verzichten müssen und hoffen das du eine Änderungen bekommst.
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Etwas Abseits des Themas:
Der TE schrieb, dass die Kollegen ohne Antrag in die EG 7 übergeleitet wurden. War ein Antrag nicht Grundvoraussetzung für eine Höhergruppierung im Rahmen der Überleitung?
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Ja. Sofern es sich auch bei individueller Betrachtung des einzelnen AN um eine Besserstellung handelte, ist diese arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstanden.
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Ja. Sofern es sich auch bei individueller Betrachtung des einzelnen AN um eine Besserstellung handelte, ist diese arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstanden.
Macht sich der AG damit nicht angreifbar, wenn er ohne Vorliegen eines Antrages nach § 29b TVÜ-VKA und ohne Änderung der auszuübenden Tätigkeiten, die neue Entgeltgruppe nach EGO feststellt? Stichwort: Gleichbehandlung sämtlicher Beschäftigter, die nach den Überleitungsregelungen des TVÜ-VKA überzuleiten waren?
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Der AG ist nicht gezwungen, alle AN gleich zu behandeln.
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Da greift nicht ein Gleichbehandlungsgrundsatz? Insbesondere aus der Tarifgebundenheit eines AG?
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Nein. Dem AG wäre es aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes verwehrt, einzelne vergleichbare AN aus willkürlichen Gründen von begünstigenden Maßnahmen auszunehmen. Das ist vorliegend nicht der Fall.