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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ulli am 01.07.2019 23:47
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Hallo,
Ich habe folgende frage:
Ich bin im Januar 2016 von der Endgeldgruppe 8 Stufe 3 in die Endgeldgruppe 9 Stufe 2 Höhergruppiert worden.
Ein ehemaliger Kollege, der zu der Zeit in der selben Situation war, hat mit kürzlich erzählt, dass bei einer Höhergruppierung von 8 auf 9 eine Sonderregelung gilt und keine Abstufung in die Stufe 2 erfolgen darf. Da dies schon eine weile her ist und der Tarifvertrag diesbezüglich geändert wurde finde ich dazu leider nichts mehr. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Vielen Dank
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Bullshit. E8/3->E9/2 war korrekt.
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Wie ist das mit dem Garantiebetrag ?
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Welcher Garantiebetrag?! Er hatte doch rund 60 € Brutto mehr durch die Höhergruppierung?
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Der Garantiebetrag für E9 lag 2016 wohl bei etwa 90€ und sollte somit anstelle des Höhergruppierungsgewinns zugestanden habe.