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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: merdina am 08.07.2019 16:13

Titel: E10 im IT Bereich ohne Studium
Beitrag von: merdina am 08.07.2019 16:13
Hallo,

ich habe von einem Betriebsratmitglied in einem Gespräch erfahren das es nach dem neuen Tarifvertrag leichter möglich sein soll im IT Bereich auch ohne Studium eine E10 zu bekommen.
Dies soll aber erst ab 2021 möglich sein.

Ich habe versucht irgendwo etwas darüber zu finden aber bisher ohne Erfolg.

Hat jemand ähnliche Infos?
Würde mich freuen wenn mir jemand etwas schicken kann wo man das nachlesen kann.

Liebe Grüße

Marcel
Titel: Antw:E10 im IT Bereich ohne Studium
Beitrag von: Spid am 08.07.2019 16:43
Was für ein neuer Tarifvertrag? Auch nach den jetzigen tariflichen Regelungen ist es problemlos möglich, in E10 eingruppiert zu werden, ohne daß man ein Hochschulstudium vorweisen kann - auch im IT-Bereich.
Titel: Antw:E10 im IT Bereich ohne Studium
Beitrag von: ltwinters am 09.07.2019 08:08
Die Frage habe ich gestern auch schon so ähnlich gestellt, da ich ab dem 01.09 auch eine E11 Stelle im IT-Bereich antreten werde und mit dem Studium noch nicht fertig bin.

Laut Spid gibt aber der AG die Voraussetzungen an. Von daher ist das auch heute schon alles möglich. Daher denke ich nicht, dass es da in Zukunft Änderungen geben wird.

Ich vermute was dein Betriebsrat meinte ist, dass man die IT-Stellen künftig lieber mit E10/11 ausschreibt, damit man Personal gewinnen kann. Denn ich komme selber aus der PW und der öffentliche Dienst reizt mich aus diversen Gründen u.a. natürlich auch die höhere Planungssicherheit und Familienfreundlichkeit. Aber auf der anderen Seite, wenn das mit E 11 nicht geklappt hätte, dann hätte ich die Stelle auch aus finanziellen Gründen nicht antreten können. Ich denke das hat man im öffentlichen Dienst nun so langsam verstanden.
Titel: Antw:E10 im IT Bereich ohne Studium
Beitrag von: Spid am 09.07.2019 08:21
Eingruppierung und Einstellung sind zwei völlig unterschiedliche, voneinander unabhängige Vorgänge.
Titel: Antw:E10 im IT Bereich ohne Studium
Beitrag von: ltwinters am 09.07.2019 08:27
Das stimmt. Ich wollte damit ja nur verdeutlichen, dass man gewillt ist etwas zu tun. Das gilt aktuell insbesondere für die IT-Bereiche. Anders wird es auch schwer an Frachkräfte zu kommen oder diese zu halten.
Titel: Antw:E10 im IT Bereich ohne Studium
Beitrag von: lowsounder am 09.07.2019 09:59
Was eventuell gemeint ist, ist die neue Entgeltordnung im IT-Bereich die ab 2021 greifen soll. Demnach soll die die Entgeltordnung für IT´ler aus dem TVÖD-VKA übernommen werden.
Titel: Antw:E10 im IT Bereich ohne Studium
Beitrag von: Spid am 09.07.2019 10:07
Es gibt auch keine neue Entgeltordnung noch gibt es oder wird es geben eine Entgeltordnung im IT-Bereich. Es gibt beim TV-L (TV-H, TVÖD Bund, TVÖD VKA) jeweils eine Entgeltordnung, in der auch Tätigkeitsmerkmale für IT-ler enthalten sind - und diese Tätigkeitsmerkmale werden voraussichtlich 2021 geändert.
Titel: Antw:E10 im IT Bereich ohne Studium
Beitrag von: WasDennNun am 10.07.2019 06:59
Wenn der AG feststellt, dass deine Tätigkeit die eines Master/Diplom Informatikers entsprechen und du diese übertragen bekommst, dann erhälst du minimum E12 (auch ohne Studium / Ausbildung  oder Schulabschluss).
Soweit das Tarifrecht.
Alles andere liegt am "Fehlverhalten" oder Unwillen des AGs .
Titel: Antw:E10 im IT Bereich ohne Studium
Beitrag von: Spid am 18.07.2019 15:37
Die plumpen Schleichwerbungsversuche vom Paula-Thiede-Ufer waren auch schon mal weniger dümmlich.
Titel: Antw:E10 im IT Bereich ohne Studium
Beitrag von: nichts_tun am 18.07.2019 16:52
Bei uns heißt es hinter vorgehaltener Hand, dass Mitarbeiter in der IT nach neuer EGO mindestens in der E9 Eingestuft werden müssen. Das einzige was ich dazu finden konnte ist dieser Flyer von Verdi (Seite 2).
https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++file++5c7b81c52193fb0a4b635a3f/download/3644_49_2090_20_Flugi_TdL_it_mti_web.pdf

Dort ist doch korrekt angegeben, dass die neuen Tätigkeitsmerkmale ab 2021 ab der EG 6 beginnen. Warum sollte daher "hinter vorgehaltener Hand" die Rede  davon sein, mindestens in EG 9 eingruppiert zu sein, die es im Übrigen dann nicht mehr geben wird?

@Spid: Mit Speck fängt man Mäuse.
Titel: Antw:E10 im IT Bereich ohne Studium
Beitrag von: WasDennNun am 18.07.2019 18:36
Die möglicherweise kommende Änderung in der EGO macht es den (beamten) Personalern leichter jemanden in einer höhere EG zu stecken, da die hd gD vergeistigte Haltung dort nochmals deutlicher aufgelöst wird.
E13 ist  dann halt nicht mehr mit der angeblichen Studium-ist-ein muss-Etikett versehen.
Titel: Antw:E10 im IT Bereich ohne Studium
Beitrag von: Bastel am 19.07.2019 10:58
Die möglicherweise kommende Änderung in der EGO macht es den (beamten) Personalern leichter jemanden in einer höhere EG zu stecken, da die hd gD vergeistigte Haltung dort nochmals deutlicher aufgelöst wird.
E13 ist  dann halt nicht mehr mit der angeblichen Studium-ist-ein muss-Etikett versehen.

Man muss es allerdings auch wollen...
Titel: Antw:E10 im IT Bereich ohne Studium
Beitrag von: WasDennNun am 19.07.2019 12:37
Die möglicherweise kommende Änderung in der EGO macht es den (beamten) Personalern leichter jemanden in einer höhere EG zu stecken, da die hd gD vergeistigte Haltung dort nochmals deutlicher aufgelöst wird.
E13 ist  dann halt nicht mehr mit der angeblichen Studium-ist-ein muss-Etikett versehen.

Man muss es allerdings auch wollen...
Ich sehe es umgekehrt, die falsche Rechtsmeinung ist dann schwerer zu vertreten.
Denn Eingruppierung richtet sich ja nicht nach dem Wollen, sondern nur die Rechtsmeinung des AG entsteht aus einem Nichtwollen.