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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: JB am 10.07.2019 08:41
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Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Erfahrungsstufe.
-vom 01.06.2018 bis 31.01.2019 Tätigkeit auf E6 Stelle > E6 gezahlt
-vom 01.02.2019 bis 30.06.2019 Tätigkeit auf E8 Stelle > E6 + Zulage gezahlt
-ab 01.07.2019 Tätigkeit auf E8 Stelle > E8 gezahlt
Ist es richtig das ich dann ab dem 01.07.2019 wo ich ganz normal E8 bekomme nur in Erfahrungsstufe 1 komme?
MfG
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Nein. Erstens gibt es im TV-L keine Erfahrungsstufen und zweitens führt eine Höhergruppierung im TV-L mindestens in Stufe 2.
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Wie werden die Stufen im TV-L denn bezeichnet?
Wo im TV-L finde ich denn den entsprechenden Abschnitt, wo das mit der Stufe 2 steht?
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Stufen der Entgelttabelle.
§17 Abs. 4 Satz 1 TV-L
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Danke :)