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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: JB am 10.07.2019 08:41

Titel: Erfahrungsstufe nach Höhergruppierung
Beitrag von: JB am 10.07.2019 08:41
Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Erfahrungsstufe.

-vom 01.06.2018 bis 31.01.2019 Tätigkeit auf E6 Stelle > E6 gezahlt

-vom 01.02.2019 bis 30.06.2019 Tätigkeit auf E8 Stelle > E6 + Zulage gezahlt

-ab 01.07.2019 Tätigkeit auf E8 Stelle > E8 gezahlt

Ist es richtig das ich dann ab dem 01.07.2019 wo ich ganz normal E8 bekomme nur in Erfahrungsstufe 1 komme?

MfG

Titel: Antw:Erfahrungsstufe nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 10.07.2019 08:44
Nein. Erstens gibt es im TV-L keine Erfahrungsstufen und zweitens führt eine Höhergruppierung im TV-L mindestens in Stufe 2.
Titel: Antw:Erfahrungsstufe nach Höhergruppierung
Beitrag von: JB am 10.07.2019 09:33
Wie werden die Stufen im TV-L denn bezeichnet?

Wo im TV-L finde ich denn den entsprechenden Abschnitt, wo das mit der Stufe 2 steht?
Titel: Antw:Erfahrungsstufe nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 10.07.2019 09:36
Stufen der Entgelttabelle.

§17 Abs. 4 Satz 1 TV-L
Titel: Antw:Erfahrungsstufe nach Höhergruppierung
Beitrag von: JB am 10.07.2019 14:08
Danke :)