Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Grumpy am 11.07.2019 08:34
-
Hallo,
die Familie (mit 2 kleinen Kindern) meines Kollegen wohnt in Tschechien, er pendelt an den Wochenenden. Eine Kollegin, (welche nicht unbedingt mit der Thematik vertraut ist), hat ihm gesagt, dass bei im Ausland lebenden Kindern keine Elternzeit möglich sei. Ist das tatsächlich so zutreffend?
Danke!
-
Dient Elternzeit nicht der Erziehung/Betreuung der Kinder? Wie soll das gehen, wenn er hier und die Kinder im Ausland sind?
-
Klar bekommt er Elternzeit. Die kann er an seinem Lebensmittelpunkt mit den Kindern in Tschechien verbringen. Dafür ist das doch da. Anderer Eltern fahren mit ihren Kindern in der Zeit ja auch für mehrerer Monate weg.
-
Klar bekommt er Elternzeit. Die kann er an seinem Lebensmittelpunkt mit den Kindern in Tschechien verbringen. Dafür ist das doch da. Anderer Eltern fahren mit ihren Kindern in der Zeit ja auch für mehrerer Monate weg.
Bei einem gewöhnlichen Wohnsitz in Tchechien wäre dieser Staat zuständig. Der AN ist ja nur Pendler/Grenzgänger.
-
Auch ohne Wohnsitz im Hoheitsgebiet können EU-Bürger als sog. Grenzgänger (vgl. Art. 1f EG (VO) 883/2004) in den Genuss von Elterngeld kommen, da Elterngeld eine Familienleistung i. S. d. Art. 3 Abs. 1j EG (VO) 883/2004 darstellt. Ein Anspruch auf Elterngeld besteht nach Art. 67 Satz 1 EG (VO) 883/2004 indes nicht nur für den Grenzgänger selbst, sondern auch für seine nicht unter den persönlichen Geltungsbereich der Verordnung fallenden Familienangehörigen. Dabei ist jedoch stets die ggf. zum Anspruchsausschluss führende Prioritätsregelung des Art. 68 EG (VO) 883/2004 zu beachten.
Elternzeit und Geld sind möglich.