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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: JB am 17.07.2019 16:57

Titel: Zurückgruppierung
Beitrag von: JB am 17.07.2019 16:57
Hallo,

wenn mein Arbeitgeber mich mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag auf einer E8 Stelle einsetzt und auch E8 bezahlt, kann er mich dann irgendwann einfach auf eine E6 Stelle dauerhaft versetzen und nur noch E6 zahlen?

MfG
Titel: Antw:Zurückgruppierung
Beitrag von: Spid am 17.07.2019 17:00
Grundsätzlich nur mit Deinem mindestens impliziten Einverständnis.
Titel: Antw:Zurückgruppierung
Beitrag von: JB am 22.07.2019 12:38
Danke :)

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert deine Antwort?
Titel: Antw:Zurückgruppierung
Beitrag von: Lars73 am 22.07.2019 12:40
Auf der Kenntnis der Rechtslage (Arbeits-)Vertragsrecht und die Grenze des Direktionsrecht.)
Titel: Antw:Zurückgruppierung
Beitrag von: Spid am 22.07.2019 12:46
Und der Rechtsprechung des BAG, z.B. Urteil v. 14.12.1961 - 5 AZR 180/61