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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Username2000 am 18.07.2019 17:13
		
			
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				Hallo,
 
 mich würde interessieren, ob die bisher "abgeleistete" Zeit in einer Erfahrungsstufe mit übernommen werden kann, wenn eine Höhergruppierung vollzogen wird.
 
 Bsp: aktuell EG 10 / Stufe 5 (in Stufe 5 bereits seit 2 Jahren tätig)
 Aufstieg in EG 11. Normalerweise kommt man doch nun in die Stufe 4. Werden nun die 2 Jahre, in der man in der Stufe 5 EG10 war, mit in die neue EG 11 Stufe 4 genommen, so dass man nun nur noch weitere 2 Jahre hat bis man in die EG 11 Stufe 5 kommt?
 
 Viele Grüße
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				Höhergruppierungen erfolgen stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
			
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				dh EG 11 Stufe 1?
 
 edit: ah ne, EG 11 Stufe 5 und man beginnt dort bei 0, oder
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				Wie ließe sich derlei aus meinen Ausführungen schließen?
			
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				dh EG 11 Stufe 1?
 
 edit: ah ne, EG 11 Stufe 5 und man beginnt dort bei 0, oder
 
 
 Entgeltgruppe 11 Stufe 5. Nur beträgt die Wartezeit jetzt wieder 5 Jahre.
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				alles klar, danke