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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Username2000 am 18.07.2019 17:13
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Hallo,
mich würde interessieren, ob die bisher "abgeleistete" Zeit in einer Erfahrungsstufe mit übernommen werden kann, wenn eine Höhergruppierung vollzogen wird.
Bsp: aktuell EG 10 / Stufe 5 (in Stufe 5 bereits seit 2 Jahren tätig)
Aufstieg in EG 11. Normalerweise kommt man doch nun in die Stufe 4. Werden nun die 2 Jahre, in der man in der Stufe 5 EG10 war, mit in die neue EG 11 Stufe 4 genommen, so dass man nun nur noch weitere 2 Jahre hat bis man in die EG 11 Stufe 5 kommt?
Viele Grüße
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Höhergruppierungen erfolgen stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
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dh EG 11 Stufe 1?
edit: ah ne, EG 11 Stufe 5 und man beginnt dort bei 0, oder
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Wie ließe sich derlei aus meinen Ausführungen schließen?
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dh EG 11 Stufe 1?
edit: ah ne, EG 11 Stufe 5 und man beginnt dort bei 0, oder
Entgeltgruppe 11 Stufe 5. Nur beträgt die Wartezeit jetzt wieder 5 Jahre.
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alles klar, danke