Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Treverer am 19.07.2019 10:53

Titel: Hilfe bei Zusatzversicherung und VWL
Beitrag von: Treverer am 19.07.2019 10:53
Hallo zusammen,

meine Frau wechselt als Erzieherin von einem kirchlichen zu einem kommunalen Träger. Darum stellt sich die Frage nach der Zusatzversicherung und den VWL. Die Zusatzversicherung bestand und wird dann ja wohl auch bei kommunalen Träger problemlos weitergeführt werden, denke ich. Meine Frage ist aber: Kann neben der Zusatzversicherung auch noch VWL beantragt werden? Ist das unabhängig voneinander oder hängt das zusammen? VWL hatte sie bisher nie in Anspruch genommen, da wir keinen Riestervertrag o.ä. wollten - aber wir könnten es nun in die inzwischen bestehende Immobilienfinanzierung integrieren.

Danke vorab!
Titel: Antw:Hilfe bei Zusatzversicherung und VWL
Beitrag von: nichts_tun am 19.07.2019 17:35
Du meinst vermögenswirksame Leistungen? Die stehen deiner Frau, wenn sie beantragt werden, in Höhe von 6,65 EUR bei Vollbeschäftigung zu, vgl. § 23 Abs. 1 Satz 2 TVöD.

Man kann freiweillig einen höheren Betrag als vermögenswirksame Leistung des Gehalts wandeln (reduziert dann  das Netto).
Titel: Antw:Hilfe bei Zusatzversicherung und VWL
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 19.07.2019 18:18
Man kann freiweillig einen höheren Betrag als vermögenswirksame Leistung des Gehalts wandeln (reduziert dann  das Netto).
Das ist aber im Falle einer Immobilienfinanzierung nicht wirklich sinnvoll. Da weist man die bestehende Verpflichtung nach und bekommt die Zulage (nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, also in der Größenordnung 3 Euro bis 3 Euro 50) zusätzlich überwiesen.
Titel: Antw:Hilfe bei Zusatzversicherung und VWL
Beitrag von: Max am 21.07.2019 23:18
Die VWL auf jeden Fall in Anspruch nehmen,  da man sonst Geld verschenkt (du kannst die paar Euro auch auf einem Banksparplan sammeln).

Titel: Antw:Hilfe bei Zusatzversicherung und VWL
Beitrag von: nichts_tun am 22.07.2019 21:24
Man kann freiweillig einen höheren Betrag als vermögenswirksame Leistung des Gehalts wandeln (reduziert dann  das Netto).
Das ist aber im Falle einer Immobilienfinanzierung nicht wirklich sinnvoll. Da weist man die bestehende Verpflichtung nach und bekommt die Zulage (nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, also in der Größenordnung 3 Euro bis 3 Euro 50) zusätzlich überwiesen.

Ich kenne die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des TE nicht, aber es sollte, bevor man freiwillig höhere Beträge umwandelt, natürlich geprüft werden, ob sich dies rechnet.