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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Selinadzn am 19.07.2019 11:48
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Hallo Zusammen,
wir haben gerade die Ablehnung auf Höhergruppierung erhalten.
Also wir (insgesamt 3 Teilnehmer) haben die IMC- Fachweiterbilung ingesamt, 13 Monate im April 2019, erfolgreich abgeschlossen.
Lt TVÖD steht doch drin eine Pflegekraft die 3 Jahre Ausbildung hatte und eine Fachweiterbildung gemacht hat, kommt in die Gruppe 9.
Kann man widerspruch einlegen oder sollen wir uns an den Betriebsrat wenden?
Vorschläge ?
Oder ist die Ablehnung berechtigt?
Ich bin grad überfragt
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Der TVöD findet umfassend Anwendung auf das Arbeitsverhältnis?
Es handelt sich um einer Fachweiterbildung im Sinne der Protokollerklärung 6 der Entgeltordnung, Abschnitt "Beschäftigte in der Pflege"?
Du hast auch entsprechende Tätigkeiten im Kontext der Fachweiterbildung?
Wenn alles mit ja zu beantworten ist die Bezahlung nach P9 schriftlich einfordern. Betriebsrat kann eingebunden werden. Ggf. wäre eine Klage in Betracht zu ziehen. Oder Wechsel zu einem Arbeitgeber der bereit ist P9 zu bezahlen.
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Im TVÖD steht keineswegs, "eine Pflegekraft die 3 Jahre Ausbildung hatte und eine Fachweiterbildung gemacht hat, kommt in die Gruppe 9". Vielmehr ist eine Pfelegekraft der Entgeltgruppe P 7 Fallgruppe 1 mit abgeschlossener Fach-weiterbildung und entsprechender Tätigkeit in P9 eingruppiert. Die Eingruppierung in P9 setzt mithin eine entpsrechende auszuübende Tätigkeit voraus.
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Es tut mir leid!
Ich kann leider nichts mit den Antworten anfangen. Ich hab mich davor noch nie damit befasst. Und bin da jetzt ein bisschen überfordert damit.
Kann mir denn jemand sagen was ich machen kann? Ob ich überhaupt ein Recht habe? Oder ob diese neue IMC Fachweiterbildung einfach keinen Wert hat?
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Eine Fachweiterbildung hat grundsätzlich nur dann einen Wert für die Eingruppierung, wenn sie Tatbestandsmerkmal einer Voraussetzung in der Person im Tätigkeitsmerkmal der Eingruppierung der auszuübenden Tätigkeit ist.
Wie bist Du denn bisher eingruppiert? Wurde eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen?
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Ich bin aktuell Gruppe 7 Stufe 4.
"wenn sie Tatbestandsmerkmal einer Voraussetzung in der Person im Tätigkeitsmerkmal der Eingruppierung der auszuübenden Tätigkeit ist."
Was bedeutet das? Das ich auch auf der IMC arbeite als das?
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Nein, aber der Umstand, daß Du eine der Weiterbildung entsprechende auszuübende Tätigkeit (die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich) hast, wäre Voraussetzung für die höhere Eingruppierung.
Unter der Prämisse, daß die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung in P7 bislang zutreffend war, ist sie es auch weiterhin, und zwar so lange, wie keine höherwertige auszuübende Tätigkeit übertragen wird.
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Es bedeutet, dass in der REgel man nicht mehr Geld bekommt "nur" weil man eine IMC- Fachweiterbilung gemacht hat.
Der AG müsste dir auch entsprechende Tätigkeiten zuweisen oder zugewiesen haben.
Lösung: AG Wechseln, der diese Tätigkeiten dir geben will.
oder
AG überzeugen, das du solche Tätigkeiten ausüben sollst.
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Aber ich übe ja schon die Tätigkeit aus … Hab sogar ein neues Schild bekommen. Mit Fachkraft für IMC :-\
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die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich
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Also ist der Kampf quasi schon verloren..
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Inwiefern? @WesDennNun hat doch zwei Möglichkeiten des Handelns aufgezeigt. Der Arbeitsmarkt ist für medizinisches und pflegerisches Fachpersonal doch günstig wie nie.
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Die Möglichkeiten werden wir auch wahrnehmen.
Warten jetzt noch auf die schriftliche Absage und suchen uns dann Unterstützung.
Regiomed Coburg hat Schulden und Lichtenfels entlässt Personal. Es wird schwierig zu überzeugen, weil überall gespart wird
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Überall wird nicht gespart. Wenn ich sehe, was unser städtisches Klinikum an Stellenangeboten offeriert, vom Pflegepersonal, Ärzten bis hin zu Verwaltungsmitarbeitern, besteht dafür eine gewisse Nachfrage.
Wie gesagt hier schon gesagt wurde, die entsprechende Vergütung schriftlich einfordern und ggf. den Klageweg beschreiten, wenn die Tätigkeitsmerkmale der EG P9 vorliegen. Parallel würde ich mich auf solche Stellen bewerben oder initiativ.
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Aber ich übe ja schon die Tätigkeit aus … Hab sogar ein neues Schild bekommen. Mit Fachkraft für IMC :-\
Ich würde dann mal schriftlich bei dem AG (also der Personalabteilung) anfragen, ob dir jetzt die Tätigkeiten übertragen wurden. Ja oder Nein. Und bis dahin würde ich es tunlichst vermeiden diese Tätigkeiten auszuüben, mit dem Hinweis, dass dir diese Tätigkeiten nicht übertragen wurden und du nicht deine Kompetenzen überschreiten möchtest, da man dich ja ansonsten abmahnen könnte.
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6. Bei den Fachweiterbildungen muss es sich entweder um eine Fachweiter- bildung nach § 1 der DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung vom 29. September 2015 in der jeweiligen Fassung oder um eine Fachwei- terbildung nach § 1 der DKG-Empfehlung für die Weiterbildung Notfallpflege vom 29. November 2016 bzw. um eine gleichwertige Weiterbildung jeweils nach § 21 dieser DKG-Empfehlungen handeln.
Die IMC- Weiterbildung erfüllt nicht die Tatbestände des TVÖD (diese würde im November 2016 empfohlen )
Daher kein formaler Anspruch auf die P9.
Nichtsdestotrotz lässt sich in Zeiten des Fachkräftemangels möglicherweise eine außertarifliche Lösung finden.
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6. Bei den Fachweiterbildungen muss es sich entweder um eine Fachweiter- bildung nach § 1 der DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung vom 29. September 2015 in der jeweiligen Fassung oder um eine Fachwei- terbildung nach § 1 der DKG-Empfehlung für die Weiterbildung Notfallpflege vom 29. November 2016 bzw. um eine gleichwertige Weiterbildung jeweils nach § 21 dieser DKG-Empfehlungen handeln.
Die IMC- Weiterbildung erfüllt nicht die Tatbestände des TVÖD (diese würde im November 2016 empfohlen )
Daher kein formaler Anspruch auf die P9.
Nichtsdestotrotz lässt sich in Zeiten des Fachkräftemangels möglicherweise eine außertarifliche Lösung finden.
Genau so ist es. Bislang betrifft die Höhergruppierung ausschließlich
Gesundheits-und Krankenpflegerinnen,-Gesundheits-und Krankenpflegern, -Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerinnen, Krankenschwestern,-pflegern,-Kinderkrankenschwestern, -pflegernin den Fachgebieten:
-Pflege in der Endoskopie
-Intensiv-und Anästhesiepflege-Pflege
-Nephrologie-Pflege
-Onkologie-Pflege
-Operationsdienst
-Pädiatrische Intensiv-und Anästhesiepflege-Pflege
-Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Und ganz neu: die Notfallpflege.
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Hast Du deinen AG mal gefragt, welche Konsequenz aus seiner Sicht das neue Schild (Funktionsbezeichnung?!) für Dich mit sich bringt?
Die Info klärt die weiteren Schritte.