Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: LauraBayern am 19.07.2019 12:28
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Guten Tag,
Ich interessiere mich für eine Stelle nach dem TVöD. Das Entgelt ist in der 4. Qualifikationsebene.
Sorry für die einfache Frage: was sind die "Qualifikationsebene"?
Vielen Dank im Voraus für die Nachhilfe!
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Im TVÖD gibt es keine Qualifikationsebenen.
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Die Qualifikationsebenen beziehen sich auf ein Beamtenverhältnis. Zugangsvoraussetzungen für eine Berufung in ein Amt der vierten Qualifikationsebene sind ein Universitäts- oder Masterabschluss, ein entsprechender Vorbereitungsdienst oder mind. 3 Jahre Berufserfahrung (-> höherer Dienst).
Es wird oft auch umgangssprachlich im Bereich der TB benutzt - fälschlicherweise. Ich gehe davon aus, dass es eine Stelle E13 oder höher ist?
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Vielen Dank!
Ja es ist eine E13 Stelle...
Danke für die Info über die Berufung. Ich habe eigentlich gehört es gäbe ein Grenzalter um Beamte zu werden. Ist das richtig? Und wenn ja, wissen Sie wie alt?
Danke schön!
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Art. 23 BayBG:
(1) 1In das Beamtenverhältnis darf nicht berufen werden, wer bereits das 45. Lebensjahr vollendet hat. 2Ausnahmen kann die oberste Dienstbehörde zulassen; bei Beamten und Beamtinnen des Staates ist das Einvernehmen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, im Übrigen die Zustimmung des Landespersonalausschusses erforderlich.
(2) Abs. 1 gilt nicht für Beamte und Beamtinnen auf Zeit.
Hier zu finden: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBG