Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Dieckmann am 19.07.2019 21:25
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Guten Abend,
ich arbeite seit sechs Jahren in der privaten Wirtschaft und habe mich vor zwei Monaten für eine Stelle im öffentlichen Dienst, in der Entgeltgruppe e12 tv-l, beworben. Nachdem ich das Vorstellungsgespräch absolviert habe und kürzlich eine E-Mail von der Personalleitung bei mir eingegangen ist, dass ich in der engeren Auswahl stehe und ich schnellstmöglich noch ein Zeugnis meines derzeitigen Arbeitgebers zuzusenden soll, damit Sie die Stufenzuordnung prüfen können, möchte ich nunmehr schriftlich auf dieses Schreiben antworten. Mein Ziel ist es, in die Entgeltstufe 3 eingeordnet zu werden. Ich möchte der Verwaltung wie folgt antworten :
"Sehr geehrte....
aus der Tätigkeitsbeschreibung meines beigefügten aktuellen Zwischenzeugnisses geht hervor, dass ich über eine 6 jährige einschlägige Berufserfahrung in meinem Arbeitsverhältnis als "Beruf" bei der "Firma X" verfüge, die die Mehrheit der wesentlichen Aufgaben aus Ihrer Stellenbeschreibung und dem Anforderungsprofil abbildet. Ich bitte Sie das bei der Einstufung in die Erfahrungsstufe 3 zu berücksichtigen.
Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. "
Reicht das als Argumentationsgrundlage aus oder muss ich bei so einem Schreiben auch Paragraphen wie z.b. den § 16 Abs. 2 TV-L erwähnen? Die Arbeit, die ich in der privaten Wirtschaft ausgeübt habe, ist beinahe Deckungsgleich mit der im neuen Job in der Verwaltung.
Ich bitte um Eure Hilfe. Leider kenne ich mich in diesem Themengebiet überhaupt nicht aus.
Vielen Dank im Voraus :)
Dieckmann
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Einschlägige Berufserfahrung ist einschlägige Berufserfahrung, dazu bedarf es keiner Argumentation. Sie läßt sich gerichtlich überprüfen und ihre tarifgemäße Berücksichtigung bei der Stufenzuordnung durchsetzen. Argumentieren muß man nur, wenn man den AG zur Anwendung einer darüber hinausgehenden Kann-Regelung bewegen möchte.
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Der AG kann, wenn er dich will auch ohne einschlägige Berufserfahrung in der Stufe 3 einstellen.
Auch wenn Spid zu Recht sagt, dass man nicht argumentieren müsste, ob man eine einschlägige Berufserfahrung hat, da ja die Gerichte das klären würden, so hilft dein Hinweis und deine "Argumentation" dem AG dabei sich eine korrekte Rechtsmeinung zu bilden.