Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: mathias172 am 23.07.2019 10:35
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Hallo,
ich bin seit kurzem neu im ÖD und sitze hier auf einer Stelle, die laut Stellenbeschreibung zu 45% mit Systembetreuung, 15% Anwenderunterstützung (Hard-/Software) und 40% Haushaltsführung zu tun hat.
Ich bin ausgebilder Informatiker (ohne Studium), war dann 7 Jahre selbständiger Informatiker und danach 6 Jahre im Außendienst Vertrieb (keine Informatik) unterwegs.
Meine Sorgen: Ich wurde in der 9a in Stufe 1 einsortiert. Für mich fühlt sich das nach etwas mehr als 10 Jahren in der Informatik an, wie ein Schlag ins Gesicht.
Auf Anfrage hieß es: "Die Eingruppierung erfolgte in die Stufe 1, da Sie bisher keine einschlägigen Erfahrungen im Bereich Haushalt/Systembetreuung in der öffentlichen Verwaltung nachweisen können. "
Also ganz ehrlich: Haushalt musste ich während der Selbständigkeit auch alleine machen, wenn auch nicht so professionell. In der Ausbildung gab es diesen Teil natürlich durch Berufsschule auch und außerdem habe ich noch ein Zertifikat Kosten-/Leistungsrechnung über eine Tagesschulung.
Was den Informatikteil betrifft, so habe ich alles, was in der Stellenbeschreibung steht, im Prinzip ständig gemacht.
Sehe ich die Sache nur falsch oder sollte ich nicht die Stufe 3 bekommen?
Vielen Dank für die Hilfe.
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Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird.
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Ja, ist klar. Aber ist das nicht schon durch die Selbständigkeit abgedeckt? Oder bezieht sich das auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit?
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Wenn das klar ist, wie kommt es dann noch zu solchen Fragen?
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Der Fehler ist einfach die fehlende Verhandlung im Vorstellungsgespräch. Vermutlich wurde das Thema von niemanden angerissen und man hat dich einfach in die Stufe 1 gesteckt. Eventuell hätte man mit den "Förderlichen Zeiten" noch etwas machen können. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Im Nachhinein wird man da sich vermutlich auf nichts mehr einlassen.
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Das ist richtig: Das Thema wurde nicht angerissen. Ich wäre auch ehrlich gesagt nicht darauf gekommen, dass mir das nicht angerechnet werden könnte zumal ich mir ja als mein eigener Arbeitsgeber ja auch selbst jeden erdenklichen Nachweis ausstellen könnte - aber nicht muss, weil es ja die Wahrheit ist.
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Wie @Bastel bereits zutreffend ausführte, ist die Anwendung von Kann-Regelungen nunmal Verhandlungssache. Das ist ein gängiges Muster, gerade auch außerhalb des öD.
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Das ist richtig: Das Thema wurde nicht angerissen. Ich wäre auch ehrlich gesagt nicht darauf gekommen, dass mir das nicht angerechnet werden könnte
Im Forum gibt's genug Beiträge darüber, bist nicht der erste ;)
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Moin,
dass es ein Schlag in die Fresse ist, kann ich sehr gut nachvollziehen. Mittlerweile denke ich, dass es Informatiker/Fachinformatiker und ähnliches im öffentlichen Dienst ziemlich schwer haben, höher gruppiert zu werden.
Ich wurde laut der Ausschreibung nur für den Support eingestellt, muss aber mittlerweile alles machen und für E8 ist es demütigend. In der Perso nimmt man gerne die Ausrede: "Kein Bachelor? Dann nur E8", obwohl meine Stelle min. E10 entspricht.
Im öffentlichen Dienst zählt nur das, was man auf dem Papier als Abschluss nachweisen kann. Dies ist mittlerweile mein zweiter Dienstherr im öffentlichen Dienst und überall findet das gleiche Spiel statt. Ich überlege nun, ob ich nun den Schritt zurück in freie Wirtschaft (Industrie) mache. Immerhin will mich mein alter Chef zurück haben *lach*
Versuch erneut, mit der Perso zu reden... Wenn du gut in deinem Job bist und man dich nicht verlieren will, dann könnten diese noch Kulanz zeigen.
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TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
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Ich wurde laut der Ausschreibung nur für den Support eingestellt, muss aber mittlerweile alles machen und für E8 ist es demütigend.
Das ist dein Problem. Du darfst eigentlich nur E8 Aufgaben machen, bzw. Aufgaben die dir übertragen wurden.
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Ich wurde laut der Ausschreibung nur für den Support eingestellt, muss aber mittlerweile alles machen und für E8 ist es demütigend.
Das ist dein Problem. Du darfst eigentlich nur E8 Aufgaben machen, bzw. Aufgaben die dir übertragen wurden.
So ein Mist, wenn man zeigt, was man kann und dies dann sofort ausgebeutet wird. Vielleicht habe ich Glück und meine Stelle wird neu bewertet werden, weil die Geschäftsleitung mich nicht gehen lassen wollen würde (jetziger Stand)
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TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Ja, das ist klar, aber in meinem Fall sind es nicht vorübergehende Tätigkeiten. Die Geschäftsleitung möchte, dass ich nicht nur als Vertretung die Aufgaben des Fachgebietsleiters übernehme, sondern dauerhaft mit ihm auf einer Ebene arbeite... wie auch immer die GL sich das vorstellt. Für E8 werde ich diese Aufgaben ganz sicher nicht ausführen.
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Dann muss dir jemand (der es darf) schriftlich diese Aufgaben übertragen.
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Wenn die Geschäftsleitung Dir diese Aufgaben überträgt, bist Du entsprechend eingruppiert, Die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung berührt diese in keinster Weise.
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Im öffentlichen Dienst zählt nur das, was man auf dem Papier als Abschluss nachweisen kann.
Nein!!
Aber das ist dir ja klar, wie du weiter oben schreibst.
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Das ist richtig: Das Thema wurde nicht angerissen. Ich wäre auch ehrlich gesagt nicht darauf gekommen, dass mir das nicht angerechnet werden könnte zumal ich mir ja als mein eigener Arbeitsgeber ja auch selbst jeden erdenklichen Nachweis ausstellen könnte - aber nicht muss, weil es ja die Wahrheit ist.
Ja, schon scheisse, wenn man schlecht verhandelt und einen verarsche Vertrag eingeht.
Mach Druck und fordere, dass du mehr bekommst oder wechsel den AG.
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Wenn die Geschäftsleitung Dir diese Aufgaben überträgt, bist Du entsprechend eingruppiert, Die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung berührt diese in keinster Weise.
Sind denn hier die Spielregeln so anders als bei weniger tariflich regulierten Arbeitgebern?
Man schließt einen Arbeitsvertrag. Über das Entgelt (hier in Form der Stufen) ist zu verhandeln. Vorher.
Man erhält Aufgaben übertragen (idealerweise mit einer Tätigkeitsdarstellung). Der direkte Chef will natürlich immer mehr, als für was man eingestellt ist. --> Verhandeln um mehr Geld (hier Übertragung höherwertiger Tätigkeiten) oder nur das tun, für was man eingestellt ist.
Vergleiche mit anderen sind immer recht schwierig, auch wenn zwei (in der Realität) das gleiche tun, muss dies nicht den (eingruppierungsrelevanten) übertragenen Tätigkeiten entsprechen.
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Zumeist schließt man Arbeitsverträge nicht derart, als daß die auszuübende Tätigkeit so konkret festgelegt ist, daß außerhalb eines strengen Tarifregimes eine Steigerung in einem gewissen Umfange nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt wäre.
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Man schließt einen Arbeitsvertrag. Über das Entgelt (hier in Form der Stufen) ist zu verhandeln.
Oben ist von einem Vorstellungsgespräch die Rede. Ich persönlich würde diese Verhandlung aber eher danach setzen (also in den Dialog mit der Personalabteilung vor Vertragsunterschrift) - also dann, wenn der AG ein konkretes Stellenangebot macht. Wenn er von mir überzeugt ist und im VG die Einstufung noch kein Thema war, wird er doch im Blick haben, dass man nicht (immer) bei Stufe 1 starten wollen wird?!?
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Wenn jemand nicht bei Stufe 1 starten wollen wird und kein Anspruch auf eine höhere Stufe besteht, muß derjenige auch den Mund aufmachen und sagen, was er will.
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Ja, richtig! Dann liegt es dann im individuellen Ermessen, ob man das (besser) im Vorstellungsgespräch macht - oder danach (vor Vertragsunterschrift).
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Der TE ist ausweislich der Sachverhaltsschilderung im öD beschäftigt. Mithin wird er mutmaßlich den Arbeitsvertrag bereits unterschrieben haben.
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Ja, richtig! Dann liegt es dann im individuellen Ermessen, ob man das (besser) im Vorstellungsgespräch macht - oder danach (vor Vertragsunterschrift).
In der Regel wird man bei der Zusage ja direkt angerufen. Sollte man dann am besten mit dem Personaler das ganze besprechen oder schon während des Vorstellungsgespräches vor versammelter Mannschaft...
Ich hab demnächst nämlich auch ein Gespräch und die Stufe 1 kommt definitiv nicht in frage.
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In der Regel wird man bei der Zusage ja direkt angerufen. Sollte man dann am besten mit dem Personaler das ganze besprechen oder schon während des Vorstellungsgespräches vor versammelter Mannschaft ...
Also ich würde das definitiv erst im "Fast-Zusage-Gespräch" mit dem Personaler machen. Andere machen's anders ...
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In der Regel wird man bei der Zusage ja direkt angerufen. Sollte man dann am besten mit dem Personaler das ganze besprechen oder schon während des Vorstellungsgespräches vor versammelter Mannschaft ...
Also ich würde das definitiv erst im "Fast-Zusage-Gespräch" mit dem Personaler machen. Andere machen's anders ...
Das Problem bei einem solchen Vorgehen ist aber, dass "der Personaler" dann in der Regel wieder Rücksprache halten muss.
Ich kenne das so, dass man im Anschluss an ein Vorstellungsgespräch zusammen bleibt und dann auch sofort eine Entscheidung fällt.
Das sieht dann in Etwa so aus, dass zwei bis drei Bewerber (falls es nicht Ingenieure oder ITler sind, da bleibt meist nur einer, oder gar keiner) ausgewählt werden und eine Rangfolge gebildet wird. Entscheidend für diese Rangfolge sind die Ergebnisse der Vorstellungsgespräche.
Kommt jetzt der erste der Rangfolge im Nachhinein mit "Nachverhandlungen" kann es durchaus passieren, dass die Personalabteilung den zweiten der Rangfolge nimmt. Ansonsten müsste man ja alle Teilnehmer dieser Gespräche wieder kontaktieren und den "neuen" Sachverhalt abklären.
Deshalb bildet man ja solche Rangfolgen. Um bei Änderungen bei den Bewerbern einfach den nächsten nehmen zu können....
Ergo: ich (ganz persönlich), würde solche Sachverhalte IMMER im Vorstellungsgespräch klären.
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Gibt es denn intern i.d.R. die Orientierung, im Zweifel den "billigeren" Kandidaten zu nehmen? Gerade in Bereichen, wo nur wenige mit Stufe 1 starten, muss der AG doch sowieso davon ausgehen, dass er Leute mit Stufe 3 nehmen wird. Und wenn ein Kandidat per Qualifikation und Eindruck im VG auf Platz 1 landet ... würde man dann doch Kandidat 2 nehmen, um 1-2 Jahre (bis zu dessen Stufenaufstieg) ein paar Tausend Euro zu sparen? Hmm ...
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Gibt es denn intern i.d.R. die Orientierung, im Zweifel den "billigeren" Kandidaten zu nehmen? Gerade in Bereichen, wo nur wenige mit Stufe 1 starten, muss der AG doch sowieso davon ausgehen, dass er Leute mit Stufe 3 nehmen wird. Und wenn ein Kandidat per Qualifikation und Eindruck im VG auf Platz 1 landet ... würde man dann doch Kandidat 2 nehmen, um 1-2 Jahre (bis zu dessen Stufenaufstieg) ein paar Tausend Euro zu sparen? Hmm ...
Das kommt auf den Bedarf an dieser Stelle an. Aber wenn alles im Vorstellungsgespräch besprochen wurde, hätte der "Nachverhandler" eher schlechte Karten.
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Per se hätte dann die Verhandlung bzw. die Forderung schon Einfluss auf das Ranking. Die Frage wäre halt, in wie fern die Stufe dann das Ranking beeinflusst.
Hier kommt dann wieder Angebot und Nachfrage zum tragen.
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Per se hätte dann die Verhandlung bzw. die Forderung schon Einfluss auf das Ranking. Die Frage wäre halt, in wie fern die Stufe dann das Ranking beeinflusst.
Hier kommt dann wieder Angebot und Nachfrage zum tragen.
Bei uns ist der Einfluss gering. Der Beste ist der beste (auch wenn er Stufe X will) und wenn es zwei (annähernd) gleich gute gibt, dann wird erst geschaut wer ist der günstigere.