Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Annie27 am 24.07.2019 15:42
-
Hallo,
ich arbeite zur Zeit als Angestellte an einem Amtsgericht, das 80km von meinem Wohnort entfernt ist. Mein Versetzungsantrag wurde bereits abgelehnt. Mein befristeter Arbeitsvertrag wurde nun zum zweiten Mal bis zum 31.12.2019 verlängert. Meine Frage ist, ob ich meinen befristeten Arbeitsvertrag an dem Amtsgericht, an dem ich zur Zeit tätig bin, auslaufen lassen kann und ich theoretisch ab 01.01.2020 an einem anderen Gericht an meinem Wohnort arbeiten kann oder gibt es da was, was dies eventuell erschwert oder sogar nicht möglich macht? Da ich auch gehört habe, dass wenn man in einer Justiz kündigt und bei einer anderen anfängt, also sozusagen, den Versetzungsantrag "hintergeht", dass man dann eine sogenannte "Sperrfrist" bekommen kann, die einem verbietet eine bestimmte Zeit bei einer anderen Justiz tätig zu werden, kennt sich jemand damit aus?
-
Wenn es kein Bundeslandwechsel ist, dann ist das eine Gericht der selbe Arbeitgeber wie das anderen, nämlich das Land XY.
-
Nein es ist kein Bundeslandwechsel
-
heißt es dann, dass ich meinen jetzigen Arbeitsvertrag einfach auslaufen lassen kann und bei einem anderen Gericht, im selben Bundesland, ein Arbeitsvertrag ab 01.01.2020 (ohne Versetzungsantrag, Kündigung etc.) unterschreiben könnte?
-
Ja - wenn der Arbeitgeber dazu bereit ist.
-
Handelt es sich bei dem neuen Arbeitsverhältnis um ein kalendermäßig befristetes?
-
Zunächst Ja
-
Dann stünde der Begründung des befristeten Arbeitsverhältnisses §14 Abs. 2 TzBfG entgegen.
-
@Spid
Die Frage sachgrundlose Befristung war nicht Gegenstand deiner Frage und der Antwort von Annie27.
-
Stimmt.
-
Vielen Dank für eure schnellen Antworten :)