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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Whiteeve am 27.07.2019 09:27
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Hallo,
Ich hätte eine Frage zur Jahressonderzahlung,
Zu dem Fall:
Januar-August Krankengeld mit Zuschuss, daher werden die Zeiten angerechnet.
September und Oktober E11
01. November Beförderung in E12
Bekommt man dann 50%von E12? Oder weil ja das Gehalt von Juli-September berechnet wird 80% davon? Oder hat das LBV irgendwelche speziellen Berechnungsformeln wie E11 * 80% * 10 Monate plus E12 * 50% * 2 Monate?
Schon mal vielen Dank an die Experten
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Ist doch eindeutig in §20 Abs. 3 TV-L geregelt.
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Bemessungsgrundlage ist das „monatliche Entgelt“, das den Beschäftigten im Bemessungszeitraum durchschnittlich gezahlt wird ( § 20 Abs. 3 Satz 1 ).
Der Bemessungssatz bestimmt sich nach der Entgeltgruppe des Beschäftigten am 1.9. des betreffenden Kalenderjahres ( § 20 Abs. 3 Satz 2 ).
Änderungen der Eingruppierung vor oder nach diesem Stichtag sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, es handelt sich um die rückwirkende Korrektur einer fehlerhaften Eingruppierung aufgrund der geltenden Tarifautomatik ( § 12 Abs. 1 Satz 3 ).