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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Carano am 31.07.2019 14:29
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Liebe Community,
Vor kurzem ist mir aufgefallen, dass ich laut meiner Berechnungen bereits in Stufe 3 (S8b) sein müsste, da ich seit dem 01.02.16 die Tätigkeit der genannten Stufe nachgehe. Daraufhin telefonierte ich mit der Personal- und der Gehaltsstelle, wo ich erfuhr, dass ich auf Grund eines Unterschiedsbetrags/vertrags erst ab 01.08.2019 in Stufe 3 aufsteige. Dies wurde mit der noch bestehenden Befristung "in der Einrichtung" gerechtfertigt. Jetzt komme ich zu meiner Frage: Ist es möglich die Stufenlaufzeit wegen des oben genannten Grundes "zu pausieren"? Bzw. gibt es überhaupt Möglichkeiten und Grunde die Stufenlaufzeit zu pausieren? Mir erscheint das merkwürdig!
Noch mal die nötigen Daten zusammengefasst:
Anstellung am 01.12.2015 auf S8A, befristet
Betriebsinterner Einrichtungswechsel mit Stufenaufstieg auf S8B am 01.02.2016 bis heute
Vielen vielen Dank im voraus!
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Was soll ein "Unterschiedsbetrag/vertrag" sein?
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Hallo Spid,
das kann ich dir so genau auch nicht sagen. Mir wurde gesagt, dass ich die Stelle auf S8B erst "auf Probe" angetreten bin und dafür eine angebliche Ausgleichszahlung, diesen Unterschiedsbetrag, bekommen habe. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ich trotzdem zum 01.02., also direkt zum Einrichtungswechsel, den neuen Änderungsvertrag unterschrieben habe.
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Wurde die höherwertige Tätigkeit zunächst ausdrücklich nur vorübergehend übertragen, führte dies nicht zur Eingruppierung, sondern zur Zahlung einer Zulage. Fehlt es an der ausdrücklich vorübergehenden Übertragung, warst Du unmittelbar mit Übertragung entsprechend eingruppiert. Im ersteren Fall kann es bei einer 6-monatigen vorübergehenden Übertragung zu der geschilderten Rechtswirkung kommen, im letzteren Fall nicht.
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Danke, das hört sich schlüssig an! Die besagte S8B Stelle ist eine neugeschaffene Stelle (Doppelbesetzung) in einer anderen Einrichtung meines Trägers. Demnach war eine Übergangsbeschäftigung (Urlaubsvertretung oder der gleichen) nicht vorgesehen und mir auch dementsprechend nicht ausdrücklich gesagt worden. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass hier mit einer Schwangerschaftsvertretung gespielt wurde? Mir wurde von der Gehaltsdienststelle gesagt, dass diese Art der Zulage gerne bei Kita-Leitungen genommen wird, um zu schauen, ob sie dem Beruf gewachsen sind. Ich schaue später noch mal nach, was in meinem Änderungsvertrag steht!
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Im Bereich SuE gibt es abweichende Stufenlaufzeiten. Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2.
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Und?
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Sorry, hab mich verlesen. Es stand ja 01.08.2019 und nicht 01.02.2019