Forum Öffentlicher Dienst
		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: webst am 13.08.2019 20:13
		
			
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				Leider finde ich zu dem Thema nichts, welche Kündigungsfrist gilt seitens des Arbeitnehmers? TVÖD-V
			
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				Und der Blick in den Tarifvertrag, in dem man mit §34 einen recht eindeutig mit „Kündigung des Arbeitsverhältnisses“ überschriebenen Paragraphen findet, war jetzt inwiefern fernliegend?
			
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				??? Bei Manchen fragt man sich, wie sie es geschafft haben, den AV zu unterschreiben  ???
 
 § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
 
 (1) 1 Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2 Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
 
 bis zu einem Jahr - ein Monat zum Monatsschluss,
 von mehr als einem Jahr - 6 Wochen,
 von mindestens 5 Jahren - 3 Monate,
 von mindestens 8 Jahren - 4 Monate,
 von mindestens 10 Jahren - 5 Monate,
 von mindestens 12 Jahren - 6 Monate
 
 zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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				Dafür hat man doch euch, die von früh bis abends in dem Forum unterwegs sind ;) 
			
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				Dafür hat man doch euch, die von früh bis abends in dem Forum unterwegs sind ;)
 
 
 Stimmt, warum sollte man auch selber suchen, wenn man fragen kann..... ::)