Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Dansun am 13.08.2019 23:16
-
Hallo,
Ich arbeite als Examinierte Pflegefachkraft in einem Soziotherapeutischem Wohnheim für Suchterkrankte. Ich werde aktuell über den VKA West Verwaltung entlohnt. Meine Frage: Ist das so richtig? Oder müsste ich und mein Team, was ausschließlich aus Pflegefachkräften besteht, nach dem Tvöd Pflege entlohnt werden.
Zudem habe ich vor kurzem die Teamleitung übernommen und erhalte dafür eine Sonderzulage von 80 Euro. TEAM bestehend aus 7 Pflegefachkräften und ca. 8 Aushilfen auf Minijob Basis.
Ist diese Entlohnung so üblich?
Wo oder wie kann ich an Informationen kommen die mir eine rechtlich sichere Antwort geben?
Wie soll ich in meinem Fall vorgehen wenn ich nicht richtig entlohnt werde?
Danke im voraus für Anworten auf meine Fragen
Gruss Dansun
-
Es gibt keinen TVÖD Pflege.
-
Was ist denn dann tvöd -p?
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/p/
-
Eine geistreiche Erfindung des Seitenbetreibers ohne jedwede Relevanz? Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen, die bspw. auf der Website der VKA frei eingesehen werden können.
-
@Dansun: Du solltest deine Frage genauer formulieren. Ich mutmaße, du meinst, dass du eine Vergütung entsprechend der sog. P-Tabelle anstrebst gemäß Anlage E der durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser (TVöD-K)?
-
@Nichts_tun
Da mutmaßt du richtig.
-
Dann frage ich mich, wie man von dieser Frage auf die ursprüngliche Fragestellung kommt...
Ist die Einrichtung von § 40 Abs. 1 BT-K erfasst?
-
@spid
nicht falsch verstehen aber kann ich dir sagen
Ich habe mich ( leider) mit dem TVöD, seine Verschiedenen Geltungsbereiche und den verschiedenen § nie beschäftigt. Hätte ich Ahnung gehabt, wäre dieser Thread nicht von mir eröffnet worden.
Nach studieren der verschiedenen Geltungsbereiche müsste mein Unternehmen dem TvöD B zugeordnet werden
nach 1 Geltungsbereich
c) sonstigen Einrichtungen und Heimen, in denen die betreuten Personen in
ärztlicher Behandlung stehen, wenn die Behandlung durch nicht in den Einrichtungen selbst beschäftigte Ärztinnen oder Ärzte stattfindet.
Vergütet werde ich aber nach dem TvöD Verwaltung ( macht in der Entgeldtabelle keinen Unterschied)
wonach ich dann nicht berechtigt bin, nach der sog. P Tabelle gemäß der Anlage E der durchgeschriebenen Fassung des TVöd für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser, vergütet zu werden. (Richtig?)
Nun habe ich weiter gelesen, bin aber noch nicht fündig geworden wie sich die Leistungsprämie für die Teamleitung zusammensetzt. ( Leistungsprämie 80 €)
Wäre nett wenn ich Hinweise bekomme wie oder wo ich da fündig werden kann
-
Besteht beiderseitige Tarifbindung? Wenn nein: was ist zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag geregelt?