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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: PapaSchlumpf76 am 21.08.2019 18:46

Titel: Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: PapaSchlumpf76 am 21.08.2019 18:46
Hallo Zus@mmen!

Ich bin als Vollziehungsbeamter seit 2017 tätig. Nun habe ich aufgrund des Urteils des LAG Hamm, einen Antrag auf Höhergruppierung (auf Eg9a) gestellt gehabt (Januar 2018).

Nach langen hin u. her ist die Sachlage nun wie folgt - dem Antrag soll entsprochen werden, aber es wird kein Datum gesagt, wann man höhergruppiert wird u. wann wie hoch die fällige Nachzahlung kommt...

Gibt es da "Richtwerte / Erfahrungswerte" wie schnell sowas geht oder sogar passieren muss...?

Danke!
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 21.08.2019 19:04
TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen nach 6 Monaten aufgrund der tariflichen Ausschlußfrist, sofern sie nicht geltend gemacht wurden.
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: PapaSchlumpf76 am 21.08.2019 19:09
Und das heißt jetzt was...?

Ich sollte aber einen Antrag stellen - obwohl die Stellenbeschreibung / Tätigkeitsbeschreibung eindeutig ist...

Wie lange kann es jetzt denn noch dauern...? Seit Antragstellung sind ja jetzt schon einige Monate vergangen...
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 21.08.2019 19:23
Ein solcher Antrag ist schlicht in jedweder Hinsicht völlig unbeachtlich. Du könntest auch einen Regentanz aufführen oder einen Döner essen, das hätte die gleichen rechtlichen Auswirkungen. Wenn Deine auszuübende Tätigkeit zu Deiner Eingruppierung in E9a führt, bist Du seitdem Du sie auszuüben hast, in E9a eingruppiert. Das daraus resultierende Entgelt hättest Du einfordern müssen. Dadurch, daß Du das nicht gemacht hast, ist der größte Teil der Ansprüche verfallen. So der AG behauptet hat, Du müssest einen Antrag stellen, kommt eine Strafanzeige wegen Betrugs infrage. Deine Eingruppierung setzt Du im Wege einer Eingruppierungsfeststellungsklage durch, in der Du auch gleichzeitig die daraus resultierenden Entgeltansprüche geltend machst.
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: yamato am 22.08.2019 07:09
Wenn ich @spid richtig verstehe hättest Du Anspruch rückwirkend für 6 Monate auf die Nachzahlung.

Da der AG aber tarifrechtlich nicht so fit zu sein scheint könnte es sein, dass er Deinen Antrag (m.E. fälschlicherweise) als Geltendmachung im tarifrechtlichen Sinne ansieht und die Nachzahlung rückwirkend ab 01/18 gewährt. Bauen würde ich aber nicht darauf.

Du solltest Dich daher über alles freuen was die genannten 6 Monate überschreitet.
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 22.08.2019 07:26
Naja, wenn der AG schriftlich erklärt, er verzichte auf die Einrede des Verfalls, wäre der Anfangsverdacht eines Betruges weitgehend entkräftet.
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 22.08.2019 08:07
Könnte man eigentlich gegen diese Personen Schadensersatzklage einreichen?
Betrug wäre es doch, wenn es vorsätzlich geschieht?
Könnten die sich auf ihre Dummheit/Unfähigkeit berufen?
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 22.08.2019 08:14
Klar, werden sie auch. Die objektiven TBM sind jedoch offenkundig erfüllt, ob die subjektiven TBM erfüllt sind, kann nur ein Ermittlungsverfahren ergeben. Ein solches wäre also zu eröffnen, dann müßte die Staatsanwaltschaft schauen, was sich aus den sichergestellten Akten, elektronischen Daten und Zeugenbefragungen ergibt.
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 22.08.2019 08:28
Und dann kommt der Freispruch:  ;D ;D ;D
Begründung: Sie wussten nicht was sie taten und was ihre Aufgaben sind.  ;D ;D ;D
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 22.08.2019 08:31
Ich denke nicht, daß es überhaupt zu einem Strafverfahren käme, mithin gäbe es auch keinen Freispruch. Es gäbe aber schöne Bilder von Polizisten und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft, die zur Beweissicherung Kartons mit Akten und Computer aus der Stadtverwaltung schleppen.
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: Wastelandwarrior am 22.08.2019 09:38
Für eine Eingruppierung ??? Ich weiß immer nicht, ob das Satire ist.  :)
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 22.08.2019 09:43
Nein, für mutmaßlichen Betrug.
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: PapaSchlumpf76 am 23.08.2019 08:22
Danke für die bisherigen Antworten / Kommentare...

Ich bin ehrlich gesagt ein wenig sprach- und fassungslos...

Möchte das aber noch etwas genauer aufdröseln, damit wir nicht aneinander vorbeireden...

Seit Dezember 2017 bin ich als Vollziehungsbeamter bei einer Kommune (seit 2011 im öffentl. Dienst) tätig. Laut Stellenbeschreibung war sie EG8 dotiert. 2016 gab es ein Urteil des LAG Hamm bezüglich Höhergruppierung der Vollziehungsbeamten auf EG9a aufgrund der selbständigen Tätigkeiten.

Im Januar 2019 stellten wir den Antrag auf Höhergruppierung a.d.D.. Unsere Anträge wurden, wie sich rausstellte, vom Fachbereichsleiter zurück gehalten und nicht ans PersA weitergeleitet. Im April 2019 wurde dann die Stellenbeschreibung schnell angepasst. Anfang Mai waren dann unsere Anträge doch schon beim PersA.
Seitdem ruht still der See... Man hört hier und da was auf dem Flurfunk, aber keiner kann oder will genaue Aussagen machen, wann die Höhergruppierung umgesetzt wird und wie lange sie rückwirkend gezahlt wird. Aussage PersRat war, dass natürlich ab Antragstellung gezahlt wird - das wäre dann ab Januar 2019 sechs Monate rückwirkend bis heute...

Ich finde es halt sehr ärgerlich, dass keiner in der Stadtverwaltung genaue Informationen gibt u. niemand einen genauen "Fahrplan" geben kann, wann, was, wie , wo , warum passiert...

Wie sollten wir jetzt am besten vorgehen? Der PersRat ist ehrlich gesagt auch keine wirkliche Hilfe...
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.08.2019 08:25
So der AG behauptet hat, Du müssest einen Antrag stellen, kommt eine Strafanzeige wegen Betrugs infrage. Deine Eingruppierung setzt Du im Wege einer Eingruppierungsfeststellungsklage durch, in der Du auch gleichzeitig die daraus resultierenden Entgeltansprüche geltend machst.
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: MrRossi am 23.08.2019 08:31
Danke für die bisherigen Antworten / Kommentare...

Ich bin ehrlich gesagt ein wenig sprach- und fassungslos...

Möchte das aber noch etwas genauer aufdröseln, damit wir nicht aneinander vorbeireden...

Seit Dezember 2017 bin ich als Vollziehungsbeamter bei einer Kommune (seit 2011 im öffentl. Dienst) tätig. Laut Stellenbeschreibung war sie EG8 dotiert. 2016 gab es ein Urteil des LAG Hamm bezüglich Höhergruppierung der Vollziehungsbeamten auf EG9a aufgrund der selbständigen Tätigkeiten.

Im Januar 2019 stellten wir den Antrag auf Höhergruppierung a.d.D.. Unsere Anträge wurden, wie sich rausstellte, vom Fachbereichsleiter zurück gehalten und nicht ans PersA weitergeleitet. Im April 2019 wurde dann die Stellenbeschreibung schnell angepasst. Anfang Mai waren dann unsere Anträge doch schon beim PersA.
Seitdem ruht still der See... Man hört hier und da was auf dem Flurfunk, aber keiner kann oder will genaue Aussagen machen, wann die Höhergruppierung umgesetzt wird und wie lange sie rückwirkend gezahlt wird. Aussage PersRat war, dass natürlich ab Antragstellung gezahlt wird - das wäre dann ab Januar 2019 sechs Monate rückwirkend bis heute...

Ich finde es halt sehr ärgerlich, dass keiner in der Stadtverwaltung genaue Informationen gibt u. niemand einen genauen "Fahrplan" geben kann, wann, was, wie , wo , warum passiert...

Wie sollten wir jetzt am besten vorgehen? Der PersRat ist ehrlich gesagt auch keine wirkliche Hilfe...

2016 gab es keine 9a. Welches Urteil soll das sein?
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.08.2019 08:33
LAG Hamm, Urteil v. 07.07.2016 - 8 Sa 306/16      
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: PapaSchlumpf76 am 23.08.2019 09:05
LAG Hamm, Urteil v. 07.07.2016 - 8 Sa 306/16   

Genau das Urteil...
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: MrRossi am 23.08.2019 09:37
Sofern für dein Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag gilt, solltest du dein Entgelt wirksam einfordern. Die Aussage des Personalrates ist da nicht bindend für den AG.
Und darauf achten deine Stufenlaufzeit korrekt angerechnet zu bekommen.
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: PapaSchlumpf76 am 23.08.2019 09:45
Die Stadt bzw. den Arbeitgeber verklagen ist natürlich schon immer recht "unschön"... Man weiß ja dabei nie, inwieweit hinterher nachgetreten wird... :-\
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: MrRossi am 23.08.2019 09:49
Die Stadt bzw. den Arbeitgeber verklagen ist natürlich schon immer recht "unschön"... Man weiß ja dabei nie, inwieweit hinterher nachgetreten wird... :-\
Wirksam fordern muss nicht gleich klagen bedeuten. Zumindest sollte statt eines "Antrages" eine "Forderung" mit Frist gestellt werden. Diese sollte schon die zu zahlende EG und den Zeitpunkt enthalten.
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: PapaSchlumpf76 am 23.08.2019 09:50
Wie sollte denn diese "Forderung" aussehen? In der steht ja dann auch nur, was schon im "Antrag" steht...?!
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: MrRossi am 23.08.2019 09:52
Wie sollte denn diese "Forderung" aussehen? In der steht ja dann auch nur, was schon im "Antrag" steht...?!
Aber ein Antrag bleibt ein Antrag und keine Forderung!
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.08.2019 09:55
Unschön sind Arbeitgeber, die ihrer Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nicht nachkommen. Was glaubst Du würde passieren, wenn Du Deiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nicht nachkämest, also nicht mehr zur Arbeit kämest oder nur ab und zu? Also, nicht warten, klagen - die Ansprüche können auch in der Eingruppierungsfeststellungsklage geltend gemacht werden.
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: MrRossi am 23.08.2019 10:08
Sofern Tarifbindung besteht, was ja noch nicht geklärt ist...:)
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.08.2019 10:11
Tarifbindung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung des Tarifvertrags vereinbart haben.
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: PapaSchlumpf76 am 23.08.2019 10:15
Nein, für mutmaßlichen Betrug.

Inwiefern eigentlich Betrug...?
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: Kaiser80 am 23.08.2019 10:19
Nun, dein AG täuscht dich (wider besseren Wissens). Er sagt dir, du habest einen Antrag zu stellen um dein Entgelt zu erhalten, was schlicht nicht der Warheit entspricht. Er betrügt.

§263 BGB Abs. 1: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält....
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: MrRossi am 23.08.2019 10:21
Tarifbindung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung des Tarifvertrags vereinbart haben.
Was dann nicht einer Tarifbindung entspricht?
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.08.2019 10:22
Nein, für mutmaßlichen Betrug.

Inwiefern eigentlich Betrug...?

Wenn jemand einen anderen über eine Tatsache täuscht, um sich selbst oder einem Dritten Vermögensvorteile zu verschaffen zu Lasten des Getäuschten, ist es Betrug. Wenn der AG aus seiner machtvollen Position im Arbeitsverhältnis Dir einredet, es sei ein Antrag zu stellen, Dir dadurch ein Vermögensschaden entsteht und ein entsprechender Vorteil beim AG, erfüllt das die objektiven TBM des Betrugs. Fraglich ist dann nur noch der Vorsatz.
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.08.2019 10:23
Tarifbindung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung des Tarifvertrags vereinbart haben.
Was dann nicht einer Tarifbindung entspricht?

Nein. Es handelt sich dann entweder um eine Gleichstellungsabrede oder eine Verweisung.
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: MrRossi am 23.08.2019 10:35
Tarifbindung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung des Tarifvertrags vereinbart haben.
Was dann nicht einer Tarifbindung entspricht?

Nein. Es handelt sich dann entweder um eine Gleichstellungsabrede oder eine Verweisung.

Aus der keine Tarifbindung einhergeht?
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.08.2019 10:37
Nein, siehe §3 TVG.
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: PapaSchlumpf76 am 28.10.2019 20:43
Mal ein kleines Feedback... Bekomme nun rückwirkend zum 01. 07.2018 die Eingruppierung gem. dem Urteil die EG9a...
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 28.10.2019 20:54
Warum nicht seit Dezember 2017?
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: superbraz am 29.10.2019 07:26
Mal ein kleines Feedback... Bekomme nun rückwirkend zum 01. 07.2018 die Eingruppierung gem. dem Urteil die EG9a...

nur die Eingruppierung oder auch die Zahlung des Differenzsbetrages?
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: PapaSchlumpf76 am 29.10.2019 07:37
Incl. Zahlung des Differenzbetrages...

@Spid: da man der Auffassung ist, dass aufgrund des "Antrages" nur 6 Monate rückwirkend zu zahlen sind + ab Antragstellung...
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 29.10.2019 07:42
Die Eingruppierung hat nichts mit der Nachzahlung zu tun. Du bist seit Tätigkeitsbeginn entsprechend in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert.
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: Kaiser80 am 29.10.2019 07:58

Die Eingruppierung zum Zeitpunkt 12/2017 ist immanent für die Abbildung der Stufenlaufzeit! Dir werden somit dauerhaft 7 Monate Stufenlaufzeit "geklaut" (Dez17-Juni18).
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: PapaSchlumpf76 am 29.10.2019 09:14
Die Eingruppierung hat nichts mit der Nachzahlung zu tun. Du bist seit Tätigkeitsbeginn entsprechend in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert.

Sag das mal unserem PersA...  ::)
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: Kaiser80 am 29.10.2019 09:18
Ne, dass sagen wir DIR! Setz deine Ansprüche durch oder lass es eben. Ist ja deine freiheitliche Entscheidung
Titel: Antw:Dauer nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 29.10.2019 09:23
Eine Eingruppierungsfeststellungsklage rückt den Kopf des AG sehr schnell wieder gerade.