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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Anna257 am 23.08.2019 10:39
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Hallo, ich bin auf völligem Neuland unterwegs..
Unser Schulhausmeister, bisher in EG 3, soll nun in EG 5 eingruppiert werden.
Bekommt er hier einen Änderungsvertrag ?
Falls ja, wo würde das stehen?
Vielen Dank...für die Hilfe.... :)
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Ob er "hier" - wo auch immer das sein mag - einen bekommt, kann ja wohl in völliger Unkenntnis, wo "hier" sein mag, nicht beurteilt werden. Da es sich bei der eingruppierungswirksamen Übertragung einer anderen auszuübenden Tätigkeit um eine Vertragsänderung handelt, würde in diesem Falle ohnehin einer geschlossen. Schriftlich ausgefertigt werden muß er jedoch nicht. Handelt es sich um keine Vertragsänderung, wird auch kein Änderungsvertrag geschlossen.