Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Schötti am 28.08.2019 17:03
-
Hallo zusammen,
meine Stelle soll neu bewertet werden (momentan EG 10) und wie ursprünglich angedacht in E11 eingruppiert werden. Jetzt benötige ich eine Arbeitsplatzbeschreibung für die Stelle, da der Chef ja dafür keine Zeit und Lust hat :( Es geht um die Stelle von vor 10 Jahren Dipl. Elektroingenieur in der Gebäudewirtschaft TVÖD 11, die zwischendurch neu bewertet wurde mit EG 10, weil die Arbeitsplatzbeschreibung nur halbherzig vom Chef und von mir als gutgläubigem unerfahren neuen Mitarbeiter erstellt wurde.
Vielen Dank für die Hilfe
-
Und Dein Begehr oder Deine Frage ist nun was?
-
Klingt nach: Mir ist das Tarifsystem wumpe und was meine ausgeübten Tätigkeiten auch: Ich und mein Chef wollen mir E11 bezahlen, jetzt müssen wir uns was in die Tasche basteln, damit die zu übertragenden Tätigkeiten entsprechend beschrieben werden.
-
Sehe ich genauso wie @WasDennNun.
@TE: Für die EG 11 im Abschnitt A II/ 3 der Entgeltordnung TVöD-VKA ist folgendes Tätigkeitsmerkmal verinbart worden:
Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu ei-nem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
Für die Eingruppierung in EG 11 müssen also zumindest zu 1/3 besondere Leistungen bei deinen auszuübenden Tätigkeiten festgestellt werden.
Besondere Leistungen sind in Protokollerklärung Nr. 2 näher erläutert:
"Besondere Leistungen sind z. B.:
a) Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung oder künstlerische Begabung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Mitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten und deren Abrechnung." (Lit. b) für dich nicht einschlägig.).
Hinzuweisen ist, dass es gibt keine Arbeitsplatz- oder Stellenbeschreibung gibt, mit welcher du quasi "automatisch" in die EG 11 eingruppiert wirst.
-
Mein Chef hat meinen Höhergruppierungsantrag ca 2jahre in der Schublade liegen gelassen, meine Frage war ob mir jemand eine Arbeitsplatzbeschreibung für genannte Tätigkeit zur Verfügung stellen kann.
Bei der seinerzeit erstellten Beschreibung war ich wohl zu blauäugig und hab gedacht das mein Chef such auskennt,
Komme nicht aus der Verwaltung. Als die Stelle dann in 10 eingruppiert wurde war das erstaunen groß und das ganze geht nun schon über viele Jahre. Anscheinend ist mein Chef damit überfordert bzw hat er nicht wirklich lust darauf motivierte
Mitarbeiter in der Abteilung zu haben.
-
Dein Chef hat im Regelfall keinen Einfluss auf die Eingruppierung. Dein Chef ist dafür verantwortlich, dir Aufgaben zu übertragen, die deiner Entgeltgruppe entsprechen. Sollen dir andere - ggf. höherwertige - Aufgaben übertragen werden, ist dies mit der Personalabteilung abzustimmen, da in dein Arbeitsverhältnis eingegriffen wird.
Sofern dein Höhergruppierungsantrag - wobei es einen solchen Antrag gibt, abgesehen von § 29b TVÜ-VKA - als Geltendmachung i. S. d. § 37 TVöD aufzufassen sein sollte, ist dieser an die Personalabteilung zu senden und nicht an den unmittelbar Vorgesetzten.
Wie angeführt, es gibt keine Arbeitsplatz- oder Stellenbeschreibung, nach welcher du in EG 11 höhergruppiert wirst. Da du auch bislang nicht vorgetragen hast, welche Tätigkeiten du auszuüben hast, kann hier seitens der Foristen nicht geprüft werden, ob überhaupt Aussicht darauf besteht, dass "besondere Leistungen" im Tarifsinne festzustellen wären.
-
Dein Chef hat im Regelfall keinen Einfluss auf die Eingruppierung. Dein Chef ist dafür verantwortlich, dir Aufgaben zu übertragen, die deiner Entgeltgruppe entsprechen. Sollen dir andere - ggf. höherwertige - Aufgaben übertragen werden, ist dies mit der Personalabteilung abzustimmen, da in dein Arbeitsverhältnis eingegriffen wird.
Sofern dein Höhergruppierungsantrag - wobei es einen solchen Antrag gibt, abgesehen von § 29b TVÜ-VKA - als Geltendmachung i. S. d. § 37 TVöD aufzufassen sein sollte, ist dieser an die Personalabteilung zu senden und nicht an den unmittelbar Vorgesetzten.
Wie angeführt, es gibt keine Arbeitsplatz- oder Stellenbeschreibung, nach welcher du in EG 11 höhergruppiert wirst. Da du auch bislang nicht vorgetragen hast, welche Tätigkeiten du auszuüben hast, kann hier seitens der Foristen nicht geprüft werden, ob überhaupt Aussicht darauf besteht, dass "besondere Leistungen" im Tarifsinne
festzustellen wären.
danke für die ausführliche Antwort, der Antrag läuft nur über den Vorgesetzten zur Kenntnis mit der Bitte um Weiterleitung. Die Personalabteilung hat dem Vorgesetzten den Ball zurück gespielt und geschrieben das nur er meine Tätigkeiten genau kennt etc...
-
, meine Frage war ob mir jemand eine Arbeitsplatzbeschreibung für genannte Tätigkeit zur Verfügung stellen kann.
Wie soll das gehen? wir kennen Deinen Arbeitsplatz nicht. Du mußt aufschreiben, was Du tust und den Zeitanteil. Das kann niemand machen, der ganz woanders arbeitet und Deinen Arbeitsplatz nicht kennt.
-
Schreib auf mit Zeitanteilen was deine Arbeitsvorgänge sind.
Schicke das zur PA und lasse dir bestätigen, dass das dein auszuübenden Tätigkeiten sind.
evtl. lasse es vorher vom Vorgesetzten bestätigen.
Solange Vorgesetzter nicht bestätigt und PA nicht bestätigt machst du nichts mehr, da du ja nicht weißt, was dein auszuübenden Tätigkeiten sind!
Fordere dann das dir zustehende Entgelt ein, sofern diese "Stellenbeschreibung zu einer höheren EG führt.
-
Die Personalabteilung hat dem Vorgesetzten den Ball zurück gespielt und geschrieben das nur er meine Tätigkeiten genau kennt etc...
Wie das? Wieso weiß die Personalabteilung nicht, was sie dich beauftragt hat zu tun? Wenn das einer wissen sollte, dann die Personalabteilung. Also tust du zur Zeit irgendwas, was aber eh keinen Unterschied macht, weil die Personalabteilung selber nicht weiß, was du tun sollst?
-
Es gibt doch gem. Sachverhaltsschilderung eine "Arbeitsplatzbeschreibung", die die auszuübende Tätigkeit des TE hinreichend beschreibt.
-
meine Stelle soll neu bewertet werden (momentan EG 10) und wie ursprünglich angedacht in E11 eingruppiert werden. Jetzt benötige ich eine Arbeitsplatzbeschreibung für die Stelle, da der Chef ja dafür keine Zeit und Lust hat :( Es geht um die Stelle von vor 10 Jahren Dipl. Elektroingenieur in der Gebäudewirtschaft TVÖD 11, die zwischendurch neu bewertet wurde mit EG 10, weil die Arbeitsplatzbeschreibung nur halbherzig vom Chef und von mir als gutgläubigem unerfahren neuen Mitarbeiter erstellt wurde.
Nur zum Verständnis. Es gibt eine alte Stellenbeschreibung (dein Vorgänger?), die mit E11 bewertet wurde. Dann kamst du auf die Stelle und diese wurde neu bewertet mit dem Ergebnis E10 (weil Chef keine Lust und du keine Ahnung). Und jetzt soll das alles noch einmal bewertet werden und wieder E11 rauskommen?
Warum nimmst dann nicht die alte Stellenbewertung oder stehe ich auf dem Schlauch?
-
Das hätte ich jetzt auch vorgeschlagen, wenn es ja schon mal eine mit E11 bewertete TB gab. Jedenfalls solange diese sich mit den tatsächlich auszuübenden Tätigkeiten deckt.
-
Es gibt in der Sachverhaltsschilderung keinen Hinweis darauf, daß der AG sich seine vorherige Rechtsmeinung zur Eingruppierung anhand einer Tätigkeitsbeschreibung o.ä. gebildet hat.
-
Er schreibt ja, dass die Stelle zwischendurch neu bewertet wurde mit E10. Dem entnehme ich dass es auch eine alte Bewertung gibt.
-
1. These: ein Dipl. Elektroing., der nach EG 10 bezahlt wird, macht wohl Tätigkeiten, die nicht unbedingt seinen Fähigkeiten entsprechen
2. These: bei einem Dipl. Elektroing., der an der Erstellung einer Stellenbeschreibung scheitert, stellt sich die Frage, wie er denn seine Diplomarbeit gemeistert hat
3. These: These 1 trifft nicht zu...die ehemalig EG 11 Stelle, wurde auf die persönlichen Fähigkeiten zurecht geschnitten 8)
-
Er schreibt ja, dass die Stelle zwischendurch neu bewertet wurde mit E10. Dem entnehme ich dass es auch eine alte Bewertung gibt.
Ja und die ist die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung - und, wie ich schrieb, ist nicht bekannt, ob er sich diese auf Basus einer Tätigkeitsbeschreibung o.ä. gebildet hat.
-
der an der Erstellung einer Stellenbeschreibung scheitert
Das bekommen auch andere nicht hin. Wer so etwas noch nicht regelkonform gemacht hat und keine Hilfe von Kollegen oder Vorgesetzten bekommt ...
-
Ich halte das Erstellen einer Tätigkeitsdarstellung nur dahingehend als Herausforderung, wenn man ein bestimmtes Ergebnis erzielen möchte - und nicht unbedingt das, das der auszuübenden Tätigkeit entspricht.