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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: swiss11 am 30.08.2019 13:28
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Hallo zusammen!
Mich beschäftigt folgendes Thema. Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit, arbeite aber in Teilzeit. Bestehender Resturlaub aus meiner Vollzeitstelle wird demnächst genommen. Da ich nun aber in Teilzeit beschäftigt bin, stellt sich die Frage, wie dieser Urlaub umgerechnet wird, da ich diesen ja bei einer Vollzeitstelle erworben habe.
Gibt es hierzu eine Rechtssprechung?
Vielen Dank für die Hilfe vorab!!!
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Meines Wissens nach bleibt dir der Urlaubsanspruch, den du aufgrund deiner Vollzeitbeschäftigung erworben, in entsprechendem Umfang bestehen.
Eine adäquate Rechtsprechung liegt mir nicht vor, aber diese Themen waren/sind Gegenstand von aktueller BAG- bzw. EuGH-Rechtsprechung, vgl. https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2016/10/20/urlaubsberechnung-was-gilt-bei-wechsel-zwischen-vollzeit-und-teilzeit/.
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Na der Urlaub, den du in Vollzeit erarbeitet hast, bleibt doch so in vollem Umfang bestehen? Warum sollten denn 20 Tage Resturlaub aus Vollzeit plötzlich zu 10 Tagen werden, nur weil du jetzt 50% Teilzeit arbeitest? Würde doch im Umkehrschluss bedeuten, dass du für die angeblich nur noch 10 Tage Resturlaub damals doppelt so lange hast arbeiten müssen.
Oder versteh' ich dein Problem grad nicht?
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Es gibt keine Umrechnung. Deshalb informieren gute Personalabteilungen darüber. Daher soll nach Beendigung der Elternzeit erstmal Urlaub in Vollzeit noch genommen werden, bevor man auf Teilzeit umstellt. 8)
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Hängt das nicht mit den Arbeitstagen pro Woche in der Teilzeit zusammen ob etwas umgerechnet wird? Da haben sich in der letzten Zeit durch die Rechtsprechung einige Änderungen ergeben.
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Mann muss hier zwei Dinge trennen. Der Urlaubsanspruch bleibt nach der aktuellen Rechtsprechung gleich. Hattest du in Vollzeit einen Urlaubsanspruch in Höhe von zwanzig Tagen hast du auch während der Teilzeit einen Anspruch von 20 Tagen selbst wenn du nur noch 3 Tage pro Woche arbeitest.
Ein anderer Punkt ist der Wert des Urlaubsanspruches pro Urlaubstag. Der der Wert eines Urlaubstag in Teilzeit muss dem in Vollzeit entsprechen bis der alte Urlaub aufgebraucht ist.
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bei mir war es so : den Anspruch auf Urlaub, den ich vor meinem Beginn der Elternzeit erworben habe, blieb in vollem Umfang bestehen (für eine 5 Tage Woche). Danach bin während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten gegangen (1 Tag in der Woche). Für diese Zeit wurde mein Urlaubsanspruch (30 Tage) entsprechend um 4/5 vermindert, da ich ja nur noch einen Tag arbeiten gegangen bin. Mit der Stundenanzahl hat das übrigens nichts zu tun.