Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Panamera am 04.09.2019 10:00
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Hallo zusammen,
ich würde mich bei der folgenden Frage bzgl. der Kündigungsfrist über eine Hilfestellung der zahlreichen Experten hier freuen :)
Ich bin seit Beginn meines Berufslebens im öffentlichen Dienst, allerdings bei jeweils unterschiedlichen Arbeitgebern beschäftigt. Die jeweils für mein Beschäftigungsverhältnis gültigen Tarifverträge waren.
1) VÖB-Tarif (Bundesverband öffentl. Banken);
2) TV-VKA und
3) TV-L (aktuelle Beschäftigung)
Im TV-L, §34 (3) ist geregelt, dass die Beschäftigungszeit bei allen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber zur Berechnung der Kündigungsfrist herangezogen wird. Kann ich daher davon ausgehen, dass auch der VÖB-Tarif in die Berechnung mit einbezogen wird, obwohl dieser ja eine gewisse "Sonderstellung" gegenüber Kommunen, Land und Bund hat?
Bei mir würde das starke Auswirkungen haben (zwischen 6 Wochen und 6 Monaten zum Ende des Quartals) und wäre daher ganz interessant zu wissen.
Vielen Dank im Voraus für eure Mithilfe :-)
Viele Grüße,
Panamera
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Du irrst bei Deiner Prämisse. Es werden explizit nur §34 Abs. 3 Satz 1 und 2 TV-L für die Kündigungsfrist herangezogen.
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Vielen Dank für deine schnelle Antwort!
Du hast recht, bei genauem nachlesen ist unter §34 Abs. 1 Satz 2 geregelt:
"Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit nach Absatz 3, Satz 1 und 2 ..."
Bleibt die Frage, zu welchem Zweck §34 Abs. 3 Satz 3 und 4 dann hier überhaupt geregelt ist, wenn sich hieraus keine Auswirkungen auf die Kündigungsfrist ergeben?
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Die Beschäftigungszeit ist nicht nur bei Kündigung relevant, und da kann es wichtig sein das Zeiten Anerkannt werden darum der Satz 3 und 4. Zum Beispiel Jubiläum.
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Mich hat es nur irritiert, dass diese Regelungen unter der Überschrift "Kündigung des Arbeitsverhältnisses" zu finden sind, obwohl sie hierfür keine Auswirkung haben.
Auf jeden Fall ist meine Frage beantwortet - vielen Dank euch beiden.