Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: kjose am 12.09.2019 11:48
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Hallo zusammen!
Ich hätte da mal eine Frage zum Krankengeldzuschuss. Als Mittarbeiter im Öffentlichen Dienst steht einem ja beim Bezug von Krankengeld ein Krankengeldzuschuss zu. Ist das aber auch bei Saisonmitarbeitern so? Ich bin immer vom 1.März – 30.November eines Jahres als Saisonmitarbeiter in der Grünflächenpflege einer Stadt tätig, die drei Monate dazwischen bin ich arbeitssuchend.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
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Sofern du insgesamt bereits mehr als ein Jahr Beschäftigungszeit hast, bekommst Du den Krankengeldzuschuss.
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Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich muss aber leider nochmal nachfragen.
Ich bin seit April 2014 bei der Stadt, so steht es auch in der Gehaltsabrechnung, aber immer nur für 9 Monate. Zählt das trotzdem das ich zwischendurch 3 Monate Arbeitssuchend bin? Kann man das gegebenen irgendwo nachlesen? Ich bekomme nämlich keinen Zuschuss.
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§ 22 Absatz 3 TVöD
Für die Beschäftigungszeit § 34 Absatz 3
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Danke!