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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: lebenskunst am 13.09.2019 15:21
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Hallo zusammen,
mich würde interessieren, ob eine stellvertretende Sachgebietsleitung in einem Amt zwingend nötig bzw. vorgeschrieben ist. Bei uns gab es bisher keine und nun soll eine solche Stelle geschaffen werden.
Dies hätte zur Folge, dass eine Stelle, die bisher Teile der geplanten Stellenausschreibung erledigt hat, aber kein Studium besitzt, nicht höher gruppiert werden kann, so wie ursprünglich mal angedacht / besprochen. Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine Option...
Ich habe hierzu im Netz unterschiedliche Aussagen gefunden. Unser Personalrat wollte leider bisher keine eindeutige Aussage machen, bzw hatte ich eher das Gefühl, man hat nicht wirklich Lust, sich damit zu befassen :-(
Weiß da jemand was? :-)
Danke und liebe Grüße
Franzi
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Der TVÖD trifft naheliegenderweise keine Regelung zur inneren Organisation des AG oder zur Stellenbesetzung. Stellen sind tariflich nicht eingruppiert, mithin auch nicht höhergruppiert und ansonsten auch tariflich unbeachtlich.
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Grundsätzlich muss die Arbeitsfähigekit einer Behörde auch bei Abwedenheit einer Sachgebietsleitung sichergestellt sein. Wie die Behörde dies organisatorisch absichert ist deren Entscheidung. Die Schaffung von Vertretungen ist die übliche Lösung. Aber eine rechtliche Pflicht es so zu lösen gibt es nicht.
Ebenso gibt es keine zwingende Vorgabe für eine bestimmte Qualifikation einer stellvertretenden Sachgebietsletung.
Aber der Arbeitgeber kann sowohl die formale Qualifikationa als auch die Schaffung der Position entscheiden. Der Personalrat kann dies auch nicht verhindern.
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Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine
Wenn die das so sehen und nur solche Menschen auf diese Posten haben wollen, dann ist das so.
Aber tarifliche ist es Unsinn, Blödsinn und gelogen.
Ein Hauptschüler kann auch E15 Tätigkeiten ausüben und entsprechendes Entgelt von E14 bekommen, da hält das Tarifrecht niemanden von ab.
Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.
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Danke schonmal für den input. :)
@Lars: Das ist es ja, was mich etwas irritiert. Bisher war es auch möglich, die Arbeitsfähigkeit auch bei längerer Abwesenheit der SGL sicherzustellen. Der neue Amtsleiter stellt nun das gesamte System in Frage.
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Danke schonmal für den input. :)
@Lars: Das ist es ja, was mich etwas irritiert. Bisher war es auch möglich, die Arbeitsfähigkeit auch bei längerer Abwesenheit der SGL sicherzustellen. Der neue Amtsleiter stellt nun das gesamte System in Frage.
Tja, neue Besen kehren anders und wenn dieser der Meinung ist, ihr unstudierten Deppen könnt das nicht, dann muss man ihn halt überzeugen oder auflaufen lassen.
Ob er Ahnung von Tarifrecht hat steht natürlich zu bezweifeln. Wahrscheinlich ist er nur Jurist.
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Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine
Aber tarifliche ist es Unsinn, Blödsinn und gelogen.
Ein Hauptschüler kann auch E15 Tätigkeiten ausüben und entsprechendes Entgelt von E14 bekommen, da hält das Tarifrecht niemanden von ab.
Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.
genau das wird behauptet. Man könne nur mit Studium eine Stelle der SGL oder stellvertretenden SGL antreten.
Wenn der Amtsleiter das so will, ist es ja das eine, aber zu behaupten, das wäre generell in Stadtverwaltungen so...finde ich recht zweifelhaft
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Tja, manchmal scheint ein frischer Uniabsolvent halt mehr zu zählen, als jemand, der 20 Jahre Berufserfahrung in der Fachbranche hat... ::)
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genau das wird behauptet. Man könne nur mit Studium eine Stelle der SGL oder stellvertretenden SGL antreten.
Wenn der Amtsleiter das so will, ist es ja das eine, aber zu behaupten, das wäre generell in Stadtverwaltungen so...finde ich recht zweifelhaft
Nicht zweifelhaft. Einfach nur Dumm und oder Ahnungslos.
Stelle die simple Frage:
Wo in der Entgeltordnung steht das!
Bin gespannt auf die Antwort.
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Tja, manchmal scheint ein frischer Uniabsolvent halt mehr zu zählen, als jemand, der 20 Jahre Berufserfahrung in der Fachbranche hat... ::)
Tja, manchmal zu recht, manchmal zu unrecht.
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Nicht zweifelhaft. Einfach nur Dumm und oder Ahnungslos.
Stelle die simple Frage:
Wo in der Entgeltordnung steht das!
Bin gespannt auf die Antwort.
werd ich bei Gelegenheit machen...vielleicht auch gleich mit der Bitte, mir ein Zeugnis auszustellen 8)
Ich hänge inzwischen nicht mehr wirklich an der Stelle, wenn dort sowas abgezogen wird...
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Nicht zweifelhaft. Einfach nur Dumm und oder Ahnungslos.
Stelle die simple Frage:
Wo in der Entgeltordnung steht das!
Bin gespannt auf die Antwort.
Wenn man sich blamieren möchte, kann man die Frage stellen und gleichzeitig das beste Beispiel dafür liefern, dass es richtig ist, bestimmte Anforderungen an die Qualifikation zu stellen.
Wie bereits mehrfach herausgestellt worden ist, dreht es sich in dem Sachverhalt um Fragen der Organisation und Stellenbesetzung und eben nicht um die Eingruppierung.
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Nicht zweifelhaft. Einfach nur Dumm und oder Ahnungslos.
Stelle die simple Frage:
Wo in der Entgeltordnung steht das!
Bin gespannt auf die Antwort.
Wenn man sich blamieren möchte, kann man die Frage stellen und gleichzeitig das beste Beispiel dafür liefern, dass es richtig ist, bestimmte Anforderungen an die Qualifikation zu stellen.
Warum blamieren? Wenn behauptet wird, dass es tariflich nicht ginge, dann blamiert man sich mitnichten.
Wenn der AG sagt: Wir wollen nur solche, dann stellt sich die Frage ja nicht!
Wie bereits mehrfach herausgestellt worden ist, dreht es sich in dem Sachverhalt um Fragen der Organisation und Stellenbesetzung und eben nicht um die Eingruppierung.
Falsch: Wenn die Schilderung richtig ist, dann wird seitens der Leitung nicht behauptet, wir wollen nur einen Studierten, sondern es wird behauptet es kann nur ein Studierter die Stelle bekommen.
Guckst Du, habe es rot markiert
Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine
Aber tarifliche ist es Unsinn, Blödsinn und gelogen.
Ein Hauptschüler kann auch E15 Tätigkeiten ausüben und entsprechendes Entgelt von E14 bekommen, da hält das Tarifrecht niemanden von ab.
Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.
genau das wird behauptet. Man könne nur mit Studium eine Stelle der SGL oder stellvertretenden SGL antreten.
Wenn der Amtsleiter das so will, ist es ja das eine, aber zu behaupten, das wäre generell in Stadtverwaltungen so...finde ich recht zweifelhaft
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Was hier tatsächlich geäußert wurde, geht aus der Sachverhaltsschilderung nicht zweifelsfrei hervor. Anhaltspunkte dafür, der Arbeitgeber würde sich auf tarifliche Vorschriften berufen, lassen sich in den Ausführungen von lebenskunst jedenfalls nicht finden. Das Thema Tarifrecht und Eingruppierung wurde von dir ins Spiel gebracht.
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Keiner hier (wohl nicht mal die TE) wissen was dem Amtsleiter hier vorschwebt. Die Vertretung ist ja nur ein Teil der Aufgabe. Vielleicht beabsichtigt der Leiter weitere Tätigkeiten zu übertragen, für welche er ein Studium als essentiell ansieht?
Auch bedeutet langjährige Erfahrung auf einer bestimmten Stelle nicht, dass man sich für eine höhere Aufgabe besser eignet als ein frischer Uniabsolvent.
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Was hier tatsächlich geäußert wurde, geht aus der Sachverhaltsschilderung nicht zweifelsfrei hervor. Anhaltspunkte dafür, der Arbeitgeber würde sich auf tarifliche Vorschriften berufen, lassen sich in den Ausführungen von lebenskunst jedenfalls nicht finden. Das Thema Tarifrecht und Eingruppierung wurde von dir ins Spiel gebracht.
Sehe ich anders, keine Ahnung was du aus diesen Sätzen herausliest:
Auf meinen Einwand:
Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.
wurde von lebenskunst direkt folgendes geantwortet:
genau das wird behauptet. Man könne nur mit Studium eine Stelle der SGL oder stellvertretenden SGL antreten.
Ich lese aus dieser Schilderung, dass die Amtsleitung behauptet, dass sie aus tariflichen Gründen nur Menschen mit Studium auf die SGL Stelle setzen können. Bzw. dass sie dieses Argument vorschieben, egal was sie ihnen tatsächlich vorschwebt.
Davon ab wird es nie bei irgendeiner SV hier im Forum zweifelsfrei hervorgehen, was tatsächlich geäußert wurde. (Solange nicht ein Audiomitschnitt geliefert wird) insofern ist dein Einwand immer korrekt und allgemeingültig und damit leider ohne Wert.
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Sehe ich anders, keine Ahnung was du aus diesen Sätzen herausliest:
Auf meinen Einwand:
Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.
wurde von lebenskunst direkt folgendes geantwortet:
genau das wird behauptet. Man könne nur mit Studium eine Stelle der SGL oder stellvertretenden SGL antreten.
(...)
Davon ab wird es nie bei irgendeiner SV hier im Forum zweifelsfrei hervorgehen, was tatsächlich geäußert wurde. (Solange nicht ein Audiomitschnitt geliefert wird) insofern ist dein Einwand immer korrekt und allgemeingültig und damit leider ohne Wert.
Die vermeintliche Bestätigung wird dadurch relativiert, dass diese unter Verwendung tariflich unbeachtlicher Begriffe wie Stelle oder Sachgebietsleiter formuliert wurde und dabei nicht klar ist, ob die Begründung durch den AG tatsächlich (sinngemäß) so geäußert wurde oder ob es lebenskunst ist, die hier in Unkenntnis der Rechtslage Begriffe durcheinanderwürfelt. Sonderlich ausgeprägt scheinen die Kenntnisse angesichts der ursprünglichen Fragestellung jedenfalls nicht zu sein. Ich halte es daher nicht für abwegig, dass eine korrekte Begründung einfach nur falsch wiedergegeben wurde. Davon abgesehen dürfte sich die Aussage
genau das wird behauptet. Man könne nur mit Studium eine Stelle der SGL oder stellvertretenden SGL antreten.
eher auf ihre eigene vorherige Aussage als auf deinen Eingruppierungsexkurs beziehen, denn schließlich hast du überhaut keine Behauptung aufgestellt, die hier (positiv) bestätigt werden könnte.
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Ich halte es daher nicht für abwegig, dass eine korrekte Begründung einfach nur falsch wiedergegeben wurde.
Weil ich es ebenfalls nicht für abwegig halte, habe ich ja auch schon die korrekte Begründung in meiner Antwort aufgeführt:
Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine
Wenn die das so sehen und nur solche Menschen auf diese Posten haben wollen, dann ist das so.
Aber tarifliche ist es Unsinn, Blödsinn und gelogen.
Ein Hauptschüler kann auch E15 Tätigkeiten ausüben und entsprechendes Entgelt von E14 bekommen, da hält das Tarifrecht niemanden von ab.
Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.
Zusammengefasst:
Wenn der AG entscheidet nur Studierte auf diesen Arbeitsplatz zu zulassen, dann ist das seine Entscheidung und er kann sich so entscheiden.
Tariflich steht nichts dem entgegen, das man ohne ein Studium die - für diesen Arbeitsplatz notwendigen -auszuübenden Tätigkeiten übertragen bekommt.
Wenn der AG behaupten würde, dass es ihm nicht möglich ist, einen nicht Studierten diese Tätigkeiten zu übertragen, dann irrt der AG.
letzteres erlebte ich in der Vergangenheit oftmals, dass eben solche falsche Behauptungen von Personalern und Vorgesetzten ausgesprochen wurden.
Mal aus Dummheit/Unwissenheit, mal weil es die nettere Form von: "Du bekommst die Stelle nicht" ist.
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Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine Option...
Wenn die das so sehen und nur solche Menschen auf diese Posten haben wollen, dann ist das so.
Aber tarifliche ist es Unsinn, Blödsinn und gelogen.
Ein Hauptschüler kann auch E15 Tätigkeiten ausüben und entsprechendes Entgelt von E14 bekommen, da hält das Tarifrecht niemanden von ab.
Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.
Dann erläutere mir mal bitte, wie in deiner Welt der von dir genannte Hauptschüler den Sachgebietsleiter des amtsärztlichen Dienstes (Arzt) vertritt.
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Es ist tariflich völlig unbeachtlich, ob der TB die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit tatsächlich ausüben kann oder darf.
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Es ist tariflich völlig unbeachtlich, ob der TB die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit tatsächlich ausüben kann oder darf.
Korrekt. Üblicherweise sind Arbeitgeber im Geltungsbereich des TVöD nicht ausschließlich durch das Tarifrecht gebunden.
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Das ist so zutreffend wie es unbeachtlich ist. Deine Antwort bezieht sich durch Zitat auf einen Beitrag, der ausschließlich die tarifliche Unbeachtlichkeit zum Gegenstand hat.
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Korrekt. Üblicherweise sind Arbeitgeber im Geltungsbereich des TVöD nicht ausschließlich durch das Tarifrecht gebunden.
Auch bei beiderseitigen Tarifbindungen kann der Hauptschüler tarifrechtlich gesehen natürlich E15er Tätigkeiten übertragen bekommen und ausüben und entsprechend entlohnt werden.
Wenn es außerhalb des Tarifrechts Gesetzte gibt, die ihm es untersagen diese Tätigkeiten auszuüben (als Arzt zu praktizieren, o.ä.), dann ist das eine andere Sache.
Das dürfte im Bereich Teil A I. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale der EGO regelmäßig aber nicht der Fall sein.
Insofern ist dein Beispiel Unsinn, da man natürlich auf solch einen Posten den Hauptschüler (oder den promovierten Biologen) nicht setzen würde, weil er diese Tätigkeiten nicht ausüben darf.
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Wenn es außerhalb des Tarifrechts Gesetzte gibt, die ihm es untersagen diese Tätigkeiten auszuüben (als Arzt zu praktizieren, o.ä.), dann ist das eine andere Sache.
Das dürfte im Bereich Teil A I. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale der EGO regelmäßig aber nicht der Fall sein.
Insofern ist dein Beispiel Unsinn, da man natürlich auf solch einen Posten den Hauptschüler (oder den promovierten Biologen) nicht setzen würde, weil er diese Tätigkeiten nicht ausüben darf.
In diesem Thread gibt es keine Einschränkung auf einen bestimmten Teil oder Abschnitt der Entgeltordnung.
Im Übrigen gebe ich dir und Spid Recht.