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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: lebenskunst am 13.09.2019 15:21

Titel: Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: lebenskunst am 13.09.2019 15:21
Hallo zusammen,

mich würde interessieren, ob eine stellvertretende Sachgebietsleitung in einem Amt zwingend nötig bzw. vorgeschrieben ist. Bei uns gab es bisher keine und nun soll eine solche Stelle geschaffen werden.
Dies hätte zur Folge, dass eine Stelle, die bisher Teile der geplanten Stellenausschreibung erledigt hat, aber kein Studium besitzt, nicht höher gruppiert werden kann, so wie ursprünglich mal angedacht / besprochen. Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine Option...
Ich habe hierzu im Netz unterschiedliche Aussagen gefunden. Unser Personalrat wollte leider bisher keine eindeutige Aussage machen, bzw hatte ich eher das Gefühl, man hat nicht wirklich Lust, sich damit zu befassen :-(

Weiß da jemand was? :-)
Danke und liebe Grüße
Franzi
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: Spid am 13.09.2019 15:30
Der TVÖD trifft naheliegenderweise keine Regelung zur inneren Organisation des AG oder zur Stellenbesetzung. Stellen sind tariflich nicht eingruppiert, mithin auch nicht höhergruppiert und ansonsten auch tariflich unbeachtlich.
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: Lars73 am 13.09.2019 15:32
Grundsätzlich muss die Arbeitsfähigekit einer Behörde auch bei Abwedenheit einer Sachgebietsleitung sichergestellt sein. Wie die Behörde dies organisatorisch absichert ist deren Entscheidung. Die Schaffung von Vertretungen ist die übliche Lösung. Aber eine rechtliche Pflicht es so zu lösen gibt es nicht.

Ebenso gibt es keine zwingende Vorgabe für eine bestimmte Qualifikation einer stellvertretenden Sachgebietsletung.

Aber der Arbeitgeber kann sowohl die formale Qualifikationa als auch die Schaffung der Position entscheiden. Der Personalrat kann dies auch nicht verhindern.
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: WasDennNun am 13.09.2019 15:48
Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine
Wenn die das so sehen und nur solche Menschen auf diese Posten haben wollen, dann ist das so.

Aber tarifliche ist es Unsinn, Blödsinn und gelogen.
Ein Hauptschüler kann auch  E15 Tätigkeiten ausüben und entsprechendes Entgelt von E14 bekommen, da hält das Tarifrecht niemanden von ab.

Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: lebenskunst am 13.09.2019 15:50
Danke schonmal für den input.  :)
@Lars: Das ist es ja, was mich etwas irritiert. Bisher war es auch möglich, die Arbeitsfähigkeit auch bei längerer Abwesenheit der SGL sicherzustellen. Der neue Amtsleiter stellt nun das gesamte System in Frage.
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: WasDennNun am 13.09.2019 15:52
Danke schonmal für den input.  :)
@Lars: Das ist es ja, was mich etwas irritiert. Bisher war es auch möglich, die Arbeitsfähigkeit auch bei längerer Abwesenheit der SGL sicherzustellen. Der neue Amtsleiter stellt nun das gesamte System in Frage.
Tja, neue Besen kehren anders und wenn dieser der Meinung ist, ihr unstudierten Deppen könnt das nicht, dann muss man ihn halt überzeugen oder auflaufen lassen.
Ob er Ahnung von Tarifrecht hat steht natürlich zu bezweifeln. Wahrscheinlich ist er nur Jurist.
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: lebenskunst am 13.09.2019 15:53
Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine

Aber tarifliche ist es Unsinn, Blödsinn und gelogen.
Ein Hauptschüler kann auch  E15 Tätigkeiten ausüben und entsprechendes Entgelt von E14 bekommen, da hält das Tarifrecht niemanden von ab.

Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.

genau das wird behauptet. Man könne nur mit Studium eine Stelle der SGL oder stellvertretenden SGL antreten.
Wenn der Amtsleiter das so will, ist es ja das eine, aber zu behaupten, das wäre generell in Stadtverwaltungen so...finde ich recht zweifelhaft
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: lebenskunst am 13.09.2019 15:54
Tja, manchmal scheint ein frischer Uniabsolvent halt mehr zu zählen, als jemand, der 20 Jahre Berufserfahrung in der Fachbranche hat... ::)
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: WasDennNun am 13.09.2019 15:55
genau das wird behauptet. Man könne nur mit Studium eine Stelle der SGL oder stellvertretenden SGL antreten.
Wenn der Amtsleiter das so will, ist es ja das eine, aber zu behaupten, das wäre generell in Stadtverwaltungen so...finde ich recht zweifelhaft
Nicht zweifelhaft. Einfach nur Dumm und oder Ahnungslos.

Stelle die simple Frage:
Wo in der Entgeltordnung steht das!
Bin gespannt auf die Antwort.
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: WasDennNun am 13.09.2019 15:56
Tja, manchmal scheint ein frischer Uniabsolvent halt mehr zu zählen, als jemand, der 20 Jahre Berufserfahrung in der Fachbranche hat... ::)
Tja, manchmal zu recht, manchmal zu unrecht.
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: lebenskunst am 13.09.2019 16:02

Nicht zweifelhaft. Einfach nur Dumm und oder Ahnungslos.

Stelle die simple Frage:
Wo in der Entgeltordnung steht das!
Bin gespannt auf die Antwort.

werd ich bei Gelegenheit machen...vielleicht auch gleich mit der Bitte, mir ein Zeugnis auszustellen  8)
Ich hänge inzwischen nicht mehr wirklich an der Stelle, wenn dort sowas abgezogen wird...
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: Sjuda am 16.09.2019 16:03
(...)
Nicht zweifelhaft. Einfach nur Dumm und oder Ahnungslos.

Stelle die simple Frage:
Wo in der Entgeltordnung steht das!
Bin gespannt auf die Antwort.

Wenn man sich blamieren möchte, kann man die Frage stellen und gleichzeitig das beste Beispiel dafür liefern, dass es richtig ist, bestimmte Anforderungen an die Qualifikation zu stellen.

Wie bereits mehrfach herausgestellt worden ist, dreht es sich in dem Sachverhalt um Fragen der Organisation und Stellenbesetzung und eben nicht um die Eingruppierung.
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: WasDennNun am 16.09.2019 16:36
(...)
Nicht zweifelhaft. Einfach nur Dumm und oder Ahnungslos.

Stelle die simple Frage:
Wo in der Entgeltordnung steht das!
Bin gespannt auf die Antwort.

Wenn man sich blamieren möchte, kann man die Frage stellen und gleichzeitig das beste Beispiel dafür liefern, dass es richtig ist, bestimmte Anforderungen an die Qualifikation zu stellen.
Warum blamieren? Wenn behauptet wird, dass es tariflich nicht ginge, dann blamiert man sich mitnichten.
Wenn der AG sagt: Wir wollen nur solche, dann stellt sich die Frage ja nicht!
Zitat
Wie bereits mehrfach herausgestellt worden ist, dreht es sich in dem Sachverhalt um Fragen der Organisation und Stellenbesetzung und eben nicht um die Eingruppierung.
Falsch: Wenn die Schilderung richtig ist, dann wird seitens der Leitung nicht behauptet, wir wollen nur einen Studierten, sondern es wird behauptet es kann nur ein Studierter die Stelle bekommen.

Guckst Du, habe es rot markiert
Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine

Aber tarifliche ist es Unsinn, Blödsinn und gelogen.
Ein Hauptschüler kann auch  E15 Tätigkeiten ausüben und entsprechendes Entgelt von E14 bekommen, da hält das Tarifrecht niemanden von ab.

Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.

genau das wird behauptet. Man könne nur mit Studium eine Stelle der SGL oder stellvertretenden SGL antreten.
Wenn der Amtsleiter das so will, ist es ja das eine, aber zu behaupten, das wäre generell in Stadtverwaltungen so...finde ich recht zweifelhaft
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: Sjuda am 16.09.2019 21:07
Was hier tatsächlich geäußert wurde, geht aus der Sachverhaltsschilderung nicht zweifelsfrei hervor. Anhaltspunkte dafür, der Arbeitgeber würde sich auf tarifliche Vorschriften berufen, lassen sich in den Ausführungen von lebenskunst jedenfalls nicht finden. Das Thema Tarifrecht und Eingruppierung wurde von dir ins Spiel gebracht.
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: Max am 17.09.2019 00:23
Keiner hier (wohl nicht mal die TE) wissen was dem Amtsleiter hier vorschwebt. Die Vertretung ist ja nur ein Teil der Aufgabe. Vielleicht beabsichtigt der Leiter weitere Tätigkeiten zu übertragen, für welche er ein Studium als essentiell ansieht?
Auch bedeutet langjährige Erfahrung auf einer bestimmten Stelle nicht,  dass man sich für eine höhere Aufgabe besser eignet als ein frischer Uniabsolvent.
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: WasDennNun am 17.09.2019 07:41
Was hier tatsächlich geäußert wurde, geht aus der Sachverhaltsschilderung nicht zweifelsfrei hervor. Anhaltspunkte dafür, der Arbeitgeber würde sich auf tarifliche Vorschriften berufen, lassen sich in den Ausführungen von lebenskunst jedenfalls nicht finden. Das Thema Tarifrecht und Eingruppierung wurde von dir ins Spiel gebracht.
Sehe ich anders, keine Ahnung was du aus diesen Sätzen herausliest:
Auf meinen Einwand:
Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.
wurde von lebenskunst direkt folgendes geantwortet:
genau das wird behauptet. Man könne nur mit Studium eine Stelle der SGL oder stellvertretenden SGL antreten.

Ich lese aus dieser Schilderung, dass die Amtsleitung behauptet, dass sie aus tariflichen Gründen nur Menschen mit Studium auf die SGL Stelle setzen können. Bzw. dass sie dieses Argument vorschieben, egal was sie ihnen tatsächlich vorschwebt.

Davon ab wird es nie bei irgendeiner SV hier im Forum zweifelsfrei hervorgehen, was tatsächlich geäußert wurde. (Solange nicht ein Audiomitschnitt geliefert wird)  insofern ist dein Einwand immer korrekt und allgemeingültig und damit leider ohne Wert.
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: Sjuda am 17.09.2019 08:05
(...)
Sehe ich anders, keine Ahnung was du aus diesen Sätzen herausliest:
Auf meinen Einwand:
Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.
wurde von lebenskunst direkt folgendes geantwortet:
genau das wird behauptet. Man könne nur mit Studium eine Stelle der SGL oder stellvertretenden SGL antreten.

(...)

Davon ab wird es nie bei irgendeiner SV hier im Forum zweifelsfrei hervorgehen, was tatsächlich geäußert wurde. (Solange nicht ein Audiomitschnitt geliefert wird)  insofern ist dein Einwand immer korrekt und allgemeingültig und damit leider ohne Wert.

Die vermeintliche Bestätigung wird dadurch relativiert, dass diese unter Verwendung tariflich unbeachtlicher Begriffe wie Stelle oder Sachgebietsleiter formuliert wurde und dabei nicht klar ist, ob die Begründung durch den AG tatsächlich (sinngemäß) so geäußert wurde oder ob es lebenskunst ist, die hier in Unkenntnis der Rechtslage Begriffe durcheinanderwürfelt. Sonderlich ausgeprägt scheinen die Kenntnisse angesichts der ursprünglichen Fragestellung jedenfalls nicht zu sein. Ich halte es daher nicht für abwegig, dass eine korrekte Begründung einfach nur falsch wiedergegeben wurde. Davon abgesehen dürfte sich die Aussage

genau das wird behauptet. Man könne nur mit Studium eine Stelle der SGL oder stellvertretenden SGL antreten.

eher auf ihre eigene vorherige Aussage als auf deinen Eingruppierungsexkurs beziehen, denn schließlich hast du überhaut keine Behauptung aufgestellt, die hier (positiv) bestätigt werden könnte.
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: WasDennNun am 17.09.2019 15:03
Ich halte es daher nicht für abwegig, dass eine korrekte Begründung einfach nur falsch wiedergegeben wurde.
Weil ich es ebenfalls nicht für abwegig halte, habe ich ja auch schon die korrekte Begründung in meiner Antwort aufgeführt:
Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine
Wenn die das so sehen und nur solche Menschen auf diese Posten haben wollen, dann ist das so.

Aber tarifliche ist es Unsinn, Blödsinn und gelogen.
Ein Hauptschüler kann auch  E15 Tätigkeiten ausüben und entsprechendes Entgelt von E14 bekommen, da hält das Tarifrecht niemanden von ab.

Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.

Zusammengefasst:
Wenn der AG entscheidet nur Studierte auf diesen Arbeitsplatz zu zulassen, dann ist das seine Entscheidung und er kann sich so entscheiden.

Tariflich steht nichts dem entgegen, das man ohne ein Studium die - für diesen Arbeitsplatz notwendigen -auszuübenden Tätigkeiten übertragen bekommt.

Wenn der AG behaupten würde, dass es ihm nicht möglich ist, einen nicht Studierten diese Tätigkeiten zu übertragen, dann irrt der AG.

letzteres erlebte ich in der Vergangenheit oftmals, dass eben solche falsche Behauptungen von Personalern und Vorgesetzten ausgesprochen wurden.
Mal aus Dummheit/Unwissenheit, mal weil es die nettere Form von: "Du bekommst die Stelle nicht" ist.
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: kleri am 17.09.2019 16:14
Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine Option...
Wenn die das so sehen und nur solche Menschen auf diese Posten haben wollen, dann ist das so.

Aber tarifliche ist es Unsinn, Blödsinn und gelogen.
Ein Hauptschüler kann auch  E15 Tätigkeiten ausüben und entsprechendes Entgelt von E14 bekommen, da hält das Tarifrecht niemanden von ab.

Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.

Dann erläutere mir mal bitte, wie in deiner Welt der von dir genannte Hauptschüler den Sachgebietsleiter des amtsärztlichen Dienstes (Arzt) vertritt.
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: Spid am 17.09.2019 16:17
Es ist tariflich völlig unbeachtlich, ob der TB die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit tatsächlich ausüben kann oder darf.
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: kleri am 17.09.2019 16:27
Es ist tariflich völlig unbeachtlich, ob der TB die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit tatsächlich ausüben kann oder darf.

Korrekt. Üblicherweise sind Arbeitgeber im Geltungsbereich des TVöD nicht ausschließlich durch das Tarifrecht gebunden.
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: Spid am 17.09.2019 16:32
Das ist so zutreffend wie es unbeachtlich ist. Deine Antwort bezieht sich durch Zitat auf einen Beitrag, der ausschließlich die tarifliche Unbeachtlichkeit zum Gegenstand hat.
Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: WasDennNun am 17.09.2019 17:10
Korrekt. Üblicherweise sind Arbeitgeber im Geltungsbereich des TVöD nicht ausschließlich durch das Tarifrecht gebunden.
Auch bei beiderseitigen Tarifbindungen kann der Hauptschüler tarifrechtlich gesehen natürlich E15er Tätigkeiten übertragen bekommen und ausüben und entsprechend entlohnt werden.

Wenn es außerhalb des Tarifrechts Gesetzte gibt, die ihm es untersagen diese Tätigkeiten auszuüben (als Arzt zu praktizieren, o.ä.), dann ist das eine andere Sache.
Das dürfte im Bereich Teil A I. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale  der EGO regelmäßig aber nicht der Fall sein.

Insofern ist dein Beispiel Unsinn, da man natürlich auf solch einen Posten den Hauptschüler (oder den promovierten Biologen)  nicht setzen würde, weil er diese Tätigkeiten nicht ausüben darf.



Titel: Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
Beitrag von: kleri am 17.09.2019 17:34
(...)
Wenn es außerhalb des Tarifrechts Gesetzte gibt, die ihm es untersagen diese Tätigkeiten auszuüben (als Arzt zu praktizieren, o.ä.), dann ist das eine andere Sache.
Das dürfte im Bereich Teil A I. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale  der EGO regelmäßig aber nicht der Fall sein.

Insofern ist dein Beispiel Unsinn, da man natürlich auf solch einen Posten den Hauptschüler (oder den promovierten Biologen)  nicht setzen würde, weil er diese Tätigkeiten nicht ausüben darf.

In diesem Thread gibt es keine Einschränkung auf einen bestimmten Teil oder Abschnitt der Entgeltordnung.

Im Übrigen gebe ich dir und Spid Recht.