Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: nirvana am 17.09.2019 16:48
-
Hallo,
bin auf der Suche nach Friedhöfen in der neuen Heimat auf
http://www.friedhofsverwaltung-kassel.de/
gestoßen.
Ich aus meiner Heimat kenne das nur so, dass die Friedhofsverwaltung zur Kommune gehört.
Aber wie ist es denn bitteschön in Kassel? Ist da die Stadt Kassel der Arbeitgeber oder die Kirche, also auch öffentlich, oder ist das ganze dort privat?
Was meint ihr?
Danke Euch.
Gruß
-
Hallo,
es gibt halt kommunale und kirchliche Friedhöfe. Kirchen sind auch nicht privat, sondern Körperschaften des öffentlichen Recht.
-
Ja, es scheint tatsächlich die Kirche zu sein.
Hab noch ein wenig gegoogelt:
https://www.ekkw.de/impressum.php
Also somit tatsächlich auch ein Arbeitgeber im ÖD!? Wusste ich echt nicht!
-
Na ja, Kirche ist schon was anderes als öffentlicher Dienst. Schon von den Arbeitsverträgen her, die noch mehr Loyalität verlangen, die auch tief in den privaten Bereich geht, wie keine Wiederverheiratung nach Scheidung. Aber auch keine Gewerkschaftsarbeit usw.
-
Wurden zumindest Teile dieser Einschränkungen nicht gerade vom BVerfG gekippt bzw. auf Mitarbeiter der Kirchen beschränkt die tatsächlich den Glauben vermitteln sollen.
Ich denke ein Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung oder ein Gärtner würden da nicht drunter fallen, sofern Sie nicht gerade öffentlich praktizierende Satanisten sind.
-
Hmmm ... wie sieht es bei anderen "Gruppen" aus? Z. B. bei Schwerbehinderten, die sich auf ausgeschrieben Stellen bewerben und nicht offensichtlich ungeeignet sind, müssten die doch auch eingeladen werden, oder!?
-
Offensichtlich Ungeeignete müssen nicht eingeladen werden. z.B. wenn sie die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen nicht erfüllen oder wenn sie ganz offensichtlich aufgrund der Behinderung ungeeignet sind, z.B. Rollstuhlfahrer für Außendiensttätigkeit aus Vermessungstechniker.
-
Vielleicht liegt hier ein Missverständnis vor und, oder wir reden aneinander vorbei? Ich schrieb ja "nicht offensichtlich ungeeignet", was ja bedeutet, dass die Anforderungen aus der Stellenanzeige erfüllt sind.
Die Frage, ob in einem solchen Fall auch die Kirche ... von wegen Kirchenrecht, kein PR, sondern MAV, als Körperschaft des öffentlchen Rechts, auch solche Schwerbehinderten einladen müssen oder ob die Kirche da auch (noch) Freiheiten hat.
-
Wenn die Kirche in Ihrern Stellenausschreibungen schreibt, Behinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt, würde ich davon ausgehen, dass es wie im ÖD gehandhabt wird, sonst nicht.
Die kirchlichen Arbeitsverträge sind an denen des ÖD angelehnt aber nicht identisch.
-
Die besonderen Pflichten öffentlicher Arbeitgeber ggü. schwerbehinderten Bewerbern ergeben sich aus § 165 SGB IX.
Was ein öffentlicher Arbeitgeber iSd 3. Teils des SGB IX ist, steht in § 154 II SGB IX:
Als öffentliche Arbeitgeber im Sinne dieses Teils gelten
1.jede oberste Bundesbehörde mit ihren nachgeordneten Dienststellen, das Bundespräsidialamt, die Verwaltungen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, das Bundesverfassungsgericht, die obersten Gerichtshöfe des Bundes, der Bundesgerichtshof jedoch zusammengefasst mit dem Generalbundesanwalt, sowie das Bundeseisenbahnvermögen,
2.jede oberste Landesbehörde und die Staats- und Präsidialkanzleien mit ihren nachgeordneten Dienststellen, die Verwaltungen der Landtage, die Rechnungshöfe (Rechnungskammern), die Organe der Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder und jede sonstige Landesbehörde, zusammengefasst jedoch diejenigen Behörden, die eine gemeinsame Personalverwaltung haben,
3.jede sonstige Gebietskörperschaft und jeder Verband von Gebietskörperschaften,
4.jede sonstige Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts.
-
Vielleicht liegt hier ein Missverständnis vor und, oder wir reden aneinander vorbei? Ich schrieb ja "nicht offensichtlich ungeeignet", was ja bedeutet, dass die Anforderungen aus der Stellenanzeige erfüllt sind.
Die Frage, ob in einem solchen Fall auch die Kirche ... von wegen Kirchenrecht, kein PR, sondern MAV, als Körperschaft des öffentlchen Rechts, auch solche Schwerbehinderten einladen müssen oder ob die Kirche da auch (noch) Freiheiten hat.
Es gibt in den einzelnen Landeskirchen von der jeweiligen Rechtsabteilungen die Empfehlung schwerbehinderte Bewerber unabhängig von ihrer fachlichen Eignung zum Bewerbungsgespräch einzuladen, um eventuellen Klagen aus dem Weg zu gehen. Wieso ist das so? Das BAG hat bisher häufig pro Kirche entschieden, das EuGH hat diese Urteile in der jüngeren Vergangenheit immer revidiert und contra Kirche entschieden. Deshalb wird versucht potentiellen Klagen im Vorfeld aus dem Weg zu gehen oder im worst case außergerichtlich einigen.
-
Vielleicht liegt hier ein Missverständnis vor und, oder wir reden aneinander vorbei? Ich schrieb ja "nicht offensichtlich ungeeignet", was ja bedeutet, dass die Anforderungen aus der Stellenanzeige erfüllt sind.
Die Frage, ob in einem solchen Fall auch die Kirche ... von wegen Kirchenrecht, kein PR, sondern MAV, als Körperschaft des öffentlchen Rechts, auch solche Schwerbehinderten einladen müssen oder ob die Kirche da auch (noch) Freiheiten hat.
Es gibt in den einzelnen Landeskirchen von der jeweiligen Rechtsabteilungen die Empfehlung schwerbehinderte Bewerber unabhängig von ihrer fachlichen Eignung zum Bewerbungsgespräch einzuladen, um eventuellen Klagen aus dem Weg zu gehen. Wieso ist das so? Das BAG hat bisher häufig pro Kirche entschieden, das EuGH hat diese Urteile in der jüngeren Vergangenheit immer revidiert und contra Kirche entschieden. Deshalb wird versucht potentiellen Klagen im Vorfeld aus dem Weg zu gehen oder im worst case außergerichtlich einigen.
Interessant! Haben Sie ein solches "Papier"?
-
Auf was konkret soll dieser Thread den hinauslaufen wenn die Frage erlaubt ist ? Sind sie schwerbehindert und nicht eingeladen worden und erwägen nun auf Schadensersatz zu klagen ? Sind sie Personalrat / Vertrauensperson der Schwerbehinderten Menschen bei der Kirche und vertreten eine andere Auffassung als ihre Personalabteilung?
-
Auf was konkret soll dieser Thread den hinauslaufen wenn die Frage erlaubt ist ? Sind sie schwerbehindert und nicht eingeladen worden und erwägen nun auf Schadensersatz zu klagen ? Sind sie Personalrat / Vertrauensperson der Schwerbehinderten Menschen bei der Kirche und vertreten eine andere Auffassung als ihre Personalabteilung?
Bitte EP lesen. Im Zuge der weiteren Beiträge, haben sich weitere Fragen ergeben. Ich kenne mich (noch) nicht mit den arbeitsrechtlichen Gepflogenheiten der Kirche aus.
-
Vielleicht liegt hier ein Missverständnis vor und, oder wir reden aneinander vorbei? Ich schrieb ja "nicht offensichtlich ungeeignet", was ja bedeutet, dass die Anforderungen aus der Stellenanzeige erfüllt sind.
Die Frage, ob in einem solchen Fall auch die Kirche ... von wegen Kirchenrecht, kein PR, sondern MAV, als Körperschaft des öffentlchen Rechts, auch solche Schwerbehinderten einladen müssen oder ob die Kirche da auch (noch) Freiheiten hat.
Es gibt in den einzelnen Landeskirchen von der jeweiligen Rechtsabteilungen die Empfehlung schwerbehinderte Bewerber unabhängig von ihrer fachlichen Eignung zum Bewerbungsgespräch einzuladen, um eventuellen Klagen aus dem Weg zu gehen. Wieso ist das so? Das BAG hat bisher häufig pro Kirche entschieden, das EuGH hat diese Urteile in der jüngeren Vergangenheit immer revidiert und contra Kirche entschieden. Deshalb wird versucht potentiellen Klagen im Vorfeld aus dem Weg zu gehen oder im worst case außergerichtlich einigen.
Interessant! Haben Sie ein solches "Papier"?
Ja. Es wurde auch mehrfach bei Tagungen auf dieses Thema hingewiesen und es wurden entsprechende Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Und nein, ich schicke die Dokumente online nicht weiter.
Kleine Ergänzung: es gibt auch Bundesländer, die so verfahren und z.B. unabhängig von der Qualifikation pauschal jeden Schwerbehinderten zum Bewerbungsgespräch einladen.
-
Hallo, was hat denn der offensichtlich ungeeignete SB davon, zu einem hoffnungslosen Vorstellungsgespräch womöglich auf eigen Kosten eingeladen zu werden? Da würde ich eine schriftliche Absage fairer finde.
-
Hallo, was hat denn der offensichtlich ungeeignete SB davon, zu einem hoffnungslosen Vorstellungsgespräch womöglich auf eigen Kosten eingeladen zu werden? Da würde ich eine schriftliche Absage fairer finde.
Der Bewerber hat nichts davon, der potentielle Arbeitgeber will dadurch eine Klage bzw nervige Schreiben von Rechtsanwälten vermeiden. In Zeiten von billigen Rechtschutzversicherungen sind die Menschen deutlich klagefreudiger als vor ein paar Jahren.
-
Manche Leute haben das leider zum Geschäftsmodell gemacht und leben (gar nicht mal schlecht) davon, sich durch die Republik zu klagen ... :-(
-
Manche Leute haben das leider zum Geschäftsmodell gemacht und leben (gar nicht mal schlecht) davon, sich durch die Republik zu klagen ... :-(
Das halte ich persönlich für ein Gerücht!
-
Leider nicht, hier zum Beispiel ganz netter Artikel in der LTO über den Herrn Kratzer und seine Verfahren https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lag-hessen-7sa85117-agg-hopper-entschaedigung-diskriminierung-rechtsmissbrauch/
-
Leider nicht, hier zum Beispiel ganz netter Artikel in der LTO über den Herrn Kratzer und seine Verfahren https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lag-hessen-7sa85117-agg-hopper-entschaedigung-diskriminierung-rechtsmissbrauch/
Wow! Ein Fall, ein ganz alter!
-
Mal weitergesponnen ... egal, aus welchem Grund irgendein Hopper einen AG verklagen würde, z. B. Kommunen sind ja bei sog. Kommunalversicherungen versichert, die dann sowas zahlen müssten. Mal angenommen, da würde ein Hopper sich quer durch die Republik erst bewerben, dann abwarten, was passiert ... dann klagen, letztlich bezahlen die Versicherungen. Mir stellt sich die Frage: wie kann man nun als Versicherer und, oder AG beweisen, dass sich der Hopper nur wegen Kohle beworben hat? Schwierig bis unmöglich, denke ich! Weil, selbst wenn diese Versicherungen sich untereinander austauschen würden, diese wiederum den Namen eines Hoppers allen AGs mitteilen würden, und das rauskommen würde und sowas würde früher oder später rauskommen, dann hätten alle Beteiligten, lt. unseres Datenschutzbeauftragte, mit dem ich grad schreibe, ein gehöriges Datenschutzproblem, was letztlich noch viel teurer werden würde. Selbst ein Arbeitsgericht aus HH kann nicht einfach mal so einen Namen an die Kollegen in Bayern schicken. Solche Verhandlungen sind ja auch öffentlich. Selbst ein anwesender Journalist dürfte in einem späterem Artikel nicht den Namen des Klägers veröffentlichen.
-
Leider nicht, hier zum Beispiel ganz netter Artikel in der LTO über den Herrn Kratzer und seine Verfahren https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lag-hessen-7sa85117-agg-hopper-entschaedigung-diskriminierung-rechtsmissbrauch/
Wow! Ein Fall, ein ganz alter!
Es gibt zahlreiche solche Fälle, ich habe den Herren nur gebracht, weil er ein sehr bekannter Hopper ist und zahlreiche Gerichte beschäftigt hat
-
Leider nicht, hier zum Beispiel ganz netter Artikel in der LTO über den Herrn Kratzer und seine Verfahren https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lag-hessen-7sa85117-agg-hopper-entschaedigung-diskriminierung-rechtsmissbrauch/
Wow! Ein Fall, ein ganz alter!
Es gibt zahlreiche solche Fälle, ich habe den Herren nur gebracht, weil er ein sehr bekannter Hopper ist und zahlreiche Gerichte beschäftigt hat
Und diese zahlreichen Fälle sind wo? Gibts da ne Liste mit Namen? Wer hat die wie "entlarvt"?
Ich hatte schon einige Vorstellungsgespräche mit immer mind. einem Schwerbehinderten. Es ist nie jemand auffällig gewesen! Schwerbehinderte nahm ich jetzt mal als Beispiel, weil das mit "denen" ja auch so ne Sache ist.
Und wenn jemand uns ein Vorstellungsgespräch absagt ... egal, ob Männlein oder Weiblein, behindert oder nicht, dunkelhäutig oder weiß, katholisch oder evangelisch ... Sind das dann in dem Fall auch alles Hopper?
Mir geht das irgendwie alle zu weit! Als wenn irgendwelche Minderheiten sich nur bewerben, um nachher klagen zu können!
-
Die Kanzlei Gleiss Lutz hatte tatsächlich mal so eine Liste geführt, die fast 400 Personen die verdächtigt wurden Hopper zu sein, enthielt.
Dem ganzen wurde datenschutzrechtlich damals ein Riegel vorgeschoben.
Lies die bisherigen Posts mal bitte ruhig und sachlich.
Niemand, wirklich niemand hat behauptet, dass Schwerbehinderte sich nur bewerben um klagen zu können. Nahezu alle Schwerbehinderte wollen einfach nur arbeiten wie alle anderen auch. Allerdings gibt es Menschen (nicht die Mehrzahl, nicht die meisten, aber es gibt sie) die eben das AGG Hopping als Geschäftsquelle entdeckt haben.
Jeder Personaler einer größeren Dienststelle wird dir wenigstens von ein, zwei Fällen berichten können, die zumindest stark danach aussahen, als lege es jemand darauf an.(Tatsächliche Schäden treten zum Glück kaum noch ein, da die meisten Dienststellen inzwischen ausreichend sensibilisiert sind).
-
Ja, sorry wenn mein "Tonfall" falsch rübergekommen ist
Man lernt ja nie aus! ;-)
Vielleicht am besten per PN, damit keiner auf falsche Gedanken kommt oder Hopper hier mitlesen: woran erkennt man denn solche Fälle? Auch jetzt mal, mal wieder im Falle eines Schwerbehinderten, der muss die entweder im Anschreiben oder im Lebenslauf klar zu erkennen, angeben. Wie will so einer z. B. das drauf anlegen? So ne Angabe kann man ja nicht verstecken!