Forum Öffentlicher Dienst

Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Texter am 18.09.2019 10:29

Titel: Kündigung befristetes Arbeitsverhältnis
Beitrag von: Texter am 18.09.2019 10:29
Hallo zusammen,

sehe ich es richtig, dass ein AG, der nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, ein befristetes Arbeitsverhältnis grundlos ordentlich kündigen kann, wenn im Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel (bspw. "Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nach den gesetzlichen Fristen möglich") enthalten ist.

Danke vorab.
Titel: Antw:Kündigung befristetes Arbeitsverhältnis
Beitrag von: Spid am 18.09.2019 10:49
Grundsätzlich kann das jeder AG...
Titel: Antw:Kündigung befristetes Arbeitsverhältnis
Beitrag von: Texter am 18.09.2019 11:04
Ok.
Wie erfolgreich wäre in meinem Beispiel eine Kündigungsschutzklage?
Titel: Antw:Kündigung befristetes Arbeitsverhältnis
Beitrag von: Spid am 18.09.2019 11:16
Sofern kein Sonderkündigungsschutzrecht oder eine tarifvertragliche Vereinbarung besteht und der AG nicht treuwidrig oder sittenwidrig gehandelt hat, zudem das Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme (BAG, Urteil v. 21.02.2001 - 2 AZR 15/00) an den Tag gelegt hat, dürfte eine solche kaum Erfolg haben.