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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: RM10 am 19.09.2019 08:29
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Hallo,
Ich arbeite seit mittlerweile einem Jahr bei meinem derzeitigen Arbeitgeber im Bereich der Eingliederungshilfe. Vorher war ich in einem anderen Bundesland im gleichen Bereich bereits 4 Jahre beschäftigt! Die Stellen waren/sind jeweils in der 9c eingestuft.
Nun wurde innerhalb unserer Landkreisverwaltung eine Fuhrungsstelle (sachgebietsleiter) in der E11 intern ausgeschrieben. Soweit so gut. Aufgrund meiner Erfahrungen, meines Abschlusses und dem Feedback meiner derzeitigen Vorgesetzten habe ich mich für die Stelle beworben. Allerdings war bereits in der Ausschreibung die Rede, dass mind. eine 3-jährige Wahrnehmung der Aufgaben des gehobenen Dienstes innerhalb der Landkreisverwaltung vorausgesetzt wird oder auch die 5-jährige Wahrnehmung von Aufgaben des mittleren Dienstes innerhalb der Behörde.
Laut Ausschreibung ist es irrelevant, welche Erfahrungen man bei anderen Arbeitgebern gesammelt hat! Aus meiner Sicht werden daher Beschäftige bevorzugt, nur aufgrund Längerer Betriebszugehörigkeit.
Auf Nachfrage könnte mir in der Personalabteilung kein nachvollziehbarer Grund für die Einschränkung genannt werden. Wie ich nun erfahren habe, fanden bereits Auswahlgespräche statt, ohne dass ich überhaupt eine Rückinfo unserer Personalabteilung zu meiner Bewerbung bekommen habe.
Ist eine derartige Einschränkung des Bewerberkreises überhaupt möglich? Denn irgendwie empfinde ich dies als Ungleichbehandlung.
Über ein Feedback wäre ich dankbar.
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Die Einschränkung schließt durch ihre Formulierung alle Tarifbeschäftigten aus.
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Die Stelle wurde zunächst nur intern ausgeschrieben. Daher sind ja alle extern Beschäftigten sowieso ausgeschlossen. Aber ich stelle mir nun halt die Frage, ob ich durch die erwähnte Anforderung ausgeschlossen werden darf bzw. ob das überhaupt zulässig ist im Rahmen der Stellenbesetzung?
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Eine Stelle für TB auszuschreiben, die alle TB von vornherein ausschließt, dürfte ohnehin in einem Besetzungsproblem enden, da sich Beamte wohl kaum bewerben werden.
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Zunächst vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Es gibt ja scheinbar Bewerber, die diese „Voraussetzungen“ durchaus erfüllen und welche die Möglichkeit eines Bewerbergespräches hatten. Mir wurde die Möglichkeit dazu gar nicht gegeben. Ich stelle mir jetzt die Frage, ob ich dagegen etwas tun könnte?
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Es gibt ja scheinbar Bewerber, die diese „Voraussetzungen“ durchaus erfüllen und welche die Möglichkeit eines Bewerbergespräches hatten.
Ich denke dass Spid folgendes meint: eine Stelle nach E11 sind TB und "gehobener Dienst" ist im Bereich der Beamten zu suchen - für TB gibt es die "Untergliederung" in mitlleren / gehobenen / höheren Dienst nicht.
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Du kannst nichts dagegen tun. Vermutlich wurde die Stelle extra so für jemanden bzw. explizit für langjährig angehörige zugeschnitten.
Könnte mir vorstellen, dass da einige alte Hasen auf die Barrikaden gehen, wenn ein "Neuer" gleich die Führungsposition bekommen würde.
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Du kannst nichts dagegen tun. Vermutlich wurde die Stelle extra so für jemanden bzw. explizit für langjährig angehörige zugeschnitten.
Oder der Landkreis hat Beamtenrecht und Tarifrecht durcheinander gewürfelt, was durchaus auch im Bereich des Möglichen ist. Dafür spricht, dass die Stelle trotzdem - lt. SV - EG 11 ausgeschrieben wurde und nicht mit der entsprechenden Besoldungsgruppe.
Ich habe es schon erlebt, dass Beförderungsdienstposten tatsächlich nur für Beamte ausgeschrieben wurden, das betraf dann meistens Stellen, die besondere Laufbahnen benötigen, namentlich des feuerwehrtechnischen Dienstes.