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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Hackemer am 19.09.2019 10:31
		
			
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				Hallo,
 meine Frau geht ab dem 1.10.2020 in Rente. Sie arbeitet im Krankenhaus seit 1978 als Pflegekraft, seit ca. 2015 in der Verwaltung.
 ab 1.10.2020 geht sie in Rente.
 Meine Frage , wie viel Jahresurlaub steht ihr für das Jahr 2020 zu? Anteilsmäßig oder der gesamte Jahresurlaub?
 
 Im vorraus vielen Dank für eine Antwort
 sagt
 
 Volker Hackemer
 
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				Hallo,
 
 ihre Frau erhält den anteiligen Urlaub für 2020.
 Siehe dazu § 26 Abs. 2b TVöD.
 
 Der Urlaubsanspruch berechnet sich: 9/12 x 30 Urlaubstage = 22,5 = 23 Urlaubstage für 2020.
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				Hallo,
 
 ihre Frau erhält den anteiligen Urlaub für 2020.
 Siehe dazu § 26 Abs. 2b TVöD.
 
 Der Urlaubsanspruch berechnet sich: 9/12 x 30 Urlaubstage = 22,5 = 23 Urlaubstage für 2020.
 
 
 Hier dürfte das Bundesurlaubsgesetz aber den TVöD "ausstechen" oder nicht ?
 
 Es besteht Anrecht auf den gesamten Jahresurlaub.
 
 § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
 
 
 
 
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				Die 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub, auf die Anspruch besteht, sind aber ungünstiger als die 23 Tage tariflicher Urlaub, weshalb selbstverständlich die 23 Tage tariflicher Urlaub zustehen.