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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Hackemer am 19.09.2019 10:31
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Hallo,
meine Frau geht ab dem 1.10.2020 in Rente. Sie arbeitet im Krankenhaus seit 1978 als Pflegekraft, seit ca. 2015 in der Verwaltung.
ab 1.10.2020 geht sie in Rente.
Meine Frage , wie viel Jahresurlaub steht ihr für das Jahr 2020 zu? Anteilsmäßig oder der gesamte Jahresurlaub?
Im vorraus vielen Dank für eine Antwort
sagt
Volker Hackemer
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Hallo,
ihre Frau erhält den anteiligen Urlaub für 2020.
Siehe dazu § 26 Abs. 2b TVöD.
Der Urlaubsanspruch berechnet sich: 9/12 x 30 Urlaubstage = 22,5 = 23 Urlaubstage für 2020.
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Hallo,
ihre Frau erhält den anteiligen Urlaub für 2020.
Siehe dazu § 26 Abs. 2b TVöD.
Der Urlaubsanspruch berechnet sich: 9/12 x 30 Urlaubstage = 22,5 = 23 Urlaubstage für 2020.
Hier dürfte das Bundesurlaubsgesetz aber den TVöD "ausstechen" oder nicht ?
Es besteht Anrecht auf den gesamten Jahresurlaub.
§ 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
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Die 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub, auf die Anspruch besteht, sind aber ungünstiger als die 23 Tage tariflicher Urlaub, weshalb selbstverständlich die 23 Tage tariflicher Urlaub zustehen.