Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 24.09.2019 07:49

Titel: Eingruppierung
Beitrag von: Marianne am 24.09.2019 07:49
Kann ich als Meister in die EG 10, bzw. EG 11 kommen entsprechend der EGO (VKA) Tvöd /Ingenierinnen und Ingenieure?
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 24.09.2019 07:56
Ja.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Infa am 24.09.2019 09:46
Es geht alles. Die eigentliche Frage ist, ob dies auch realistisch ist. Ich tendiere da eher zu nein.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 24.09.2019 10:18
Es ist nicht nur realistisch, wenn entsprechende Tätigkeiten übertragen werden, ist das sogar zwingen.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Infa am 24.09.2019 11:43
Da hast du natürlich recht. Das wird aber sehr unwahrscheinlich vorkommen, dass solche Aufgaben übertragen werden.

@TE rechne als Meister lieber mit einer Eingruppierung zwischen EG8 bis je nach übertragener Tätigkeit EG9c.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 24.09.2019 11:46
Warum sollte das „sehr unwahrscheinlich“ sein? Die Tarifvertragsparteien haben schließlich extra Regelungen für solche Fälle vereinbart - und zwar sogar zwei unterschiedliche Möglichkeiten.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: MrRossi am 24.09.2019 12:19
Kann ich als Meister in die EG 10, bzw. EG 11 kommen entsprechend der EGO (VKA) Tvöd /Ingenierinnen und Ingenieure?
Wenn du entsprechende Kenntnisse nachweisen kannst, und der AG das auch so sieht und dir die Tätigkeiten überträgt ja. Wird aber bestimmt nicht oft Vorkommen das die Vorraussetzungen zusammentreffen.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 24.09.2019 12:29
Weder das Vorhandensein von Kenntnissen noch deren Nachweis noch die diesbezügliche Sichtweise des AG sind Voraussetzung für die Eingruppierung.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Bastel am 24.09.2019 13:32
Vielleicht ist noch erwähnenswert, dass man eine EG tiefer eingruppiert wird, falls man die Voraussetzungen an die Person (Bsp. wegen fehlendem Studium) nicht erfüllt. 
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: MrRossi am 24.09.2019 16:16
Weder das Vorhandensein von Kenntnissen noch deren Nachweis noch die diesbezügliche Sichtweise des AG sind Voraussetzung für die Eingruppierung.
Natürlich müsste es Fähigkeiten nicht Kenntnisse heißen, sorry.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 24.09.2019 16:23
Weder das Vorhandensein von Fähigkeiten noch deren Nachweis noch die diesbezügliche Sichtweise des AG sind Voraussetzung für die Eingruppierung.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: MrRossi am 24.09.2019 22:14
Weder das Vorhandensein von Fähigkeiten noch deren Nachweis noch die diesbezügliche Sichtweise des AG sind Voraussetzung für die Eingruppierung.

Wie kann dann die Eingruppierung richtig sein, wenn die Fähigkeiten nicht vorhanden sind?
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Matzki am 24.09.2019 23:15
Womöglich weil TB gemäß § 12 Abs. 2 TVöD entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert sind und nicht entsprechend ihrer Kenntnisse oder Fähigkeiten.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 25.09.2019 04:23
Eben!
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: MrRossi am 25.09.2019 06:47
Und die Wahrscheinlichkeit liegt wie hoch das der AG solche Tätigkeiten überträgt, wenn die Fähigkeiten nicht vorliegen?
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 25.09.2019 07:06
Sicherlich nicht allzu niedrig.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: MrRossi am 25.09.2019 08:02
Ich kann kaum glauben dass es wissentlich passiert.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 25.09.2019 08:07
Was für die Eingruppierung ohnehin unbeachtlich wäre.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: MrRossi am 25.09.2019 13:32
Zusammenfassend also:
Jeder kann wie der Ingenieur (sonstiger B.) E10/11 eingruppiert "sein", egal ob er die notwendigen Fertigkeiten mitbringt, weil nicht wenige AG kein Interesse haben diese Fertigkeiten zu hinterfragen (Oder Diese kennen) und die Tätigkeiten einfach übertragen werden. Also immer schön bewerben, die Chancen stehen gut.

Und:
Dann sind die vielen unbesetzten Stellen wohl nur den Ausnahmen geschuldet, wo es die AG eben doch interessiert, ob der Stellenbesetzer die Fähigkeiten hat. Selber Schuld!


Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 25.09.2019 13:44
Auch die Eigenschaft des "sonstigen Beschäftigten" ist keine notwendige Voraussetzung für eine Eingruppierung in E10/E11.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: MrRossi am 25.09.2019 16:24
Die Ausgangsfrage bezog sich auf die Eingruppierung Ingenieur E10/11
Auf mehr bezog ich mich bisher nicht.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 25.09.2019 16:43
Du behauptest:
Zusammenfassend also:
Jeder kann wie der Ingenieur (sonstiger B.) E10/11 eingruppiert "sein", egal ob er die notwendigen Fertigkeiten mitbringt, weil nicht wenige AG kein Interesse haben diese Fertigkeiten zu hinterfragen (Oder Diese kennen) und die Tätigkeiten einfach übertragen werden.

Die Eigenschaft des sonstigsten Beschäftigten ist schlicht keine notwendige Voraussetzung.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: MrRossi am 26.09.2019 08:59
möchte ich Dir ja glauben, ich kanns nur nicht herleiten

In der EGO unter Ingenieure steht:

EG10
Ingenieurinnen und Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben.

Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 26.09.2019 09:27
Vorbemerkung Nr. 2 EGO
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: MrRossi am 26.09.2019 14:14
Welche sonstige Anforderungen wären dann zu erfüllen?



Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 26.09.2019 14:38
Es bedarf lediglich einer entsprechenden auszuübenden Tätigkeit.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: MrRossi am 26.09.2019 14:59
Ich zitiere:
Ist in einem Tätigkeitsmerkmal eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung
bestimmt, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht
besitzen,
-bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der
nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert.

Was ist das Tätigkeitsmerkmal des "Ingenieurs" und was die sonstigen Anforderungen eben dieses?
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 26.09.2019 15:02
Das Tätigkeitsmerkmal ist das, was in der EGO bei der entsprechenden EG/Fg steht. Die sonstige Anforderung im Tätigkeitsmerkmal ist die entsprechende auszuübende Tätigkeit.