Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Kai am 24.09.2019 14:13
-
Was würdet ihr empfehlen? – Wovon profitiert man in Zukunft mehr? Was wird „lieber gesehen“?
AII Lehrgang zum Verwaltungsfachwirten oder den B.A.?
Im Kern geht es bei mir um die Schaffung von Formalvorrausetzungen für eine Stelle im Bereich >E9b, die in drei Jahren frei wird.
¯\_(ツ)_/¯
-
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
-
Dankeschön Spid. :-*
-
Die Ausschreibungpraxis einer uns unbekannten Behörde in drei Jahren wird hier niemand vorhersagen können. Soweit Gespräche mit zuständigen Leute keine Hinweise geben, bleibt nur aus der bisherigen Praxis abzuleiten welche Anforderungen zu erwarten sind.
Nun ist ein B.A. in drei Jahren neben der Arbeit nicht unbedingt leicht zu schaffen. Ein AII ist vom Aufwand her geringer.
Daneben könnte eine Rolle spielen ob der Arbeitgeber einen Weg fördert. (Bei uns bietet der Arbeitgeber teilweise die Möglichkeit den AII auf dessen Kosten zu machen.)
-
Das Thema sollte lieber in allgemeine Diskussion verschoben werden.
Ich würde immer den B. A. präferieren. Weil möglicherweise künftig konsekutive Master-Studiengänge interessant sind. Aus der Berufspraxis heraus, werden (bei meiner Behörde) allerdings keine Unterschiede zwischen A-II-Qualifizierten oder B.A.-Absolventen gemacht.
-
Hallo Kollegen,
danke für die bisherigen Posts. Ja, grds. wäre das was für den Diskussionsbereich.
-
Mein AG möchte mir die Möglichkeit eröffnen, mich auf die Stellen >E9b bewerben zu können. Ich bin seit 2017 in E9a gruppiert (EDEKA).
Dem AG ist es eigentlich gleich was ich mache. Das Studium würde ganz klassisch Dual laufen und ich müsste die 5 Semester mit der Bezahlung nach dem TVAöD klarkommen. (6 Semester entfällt) – Der AII wäre an einem Studieninstitut bei vollem Gehalt und Freistellung.
Das wird schon sehr eng mit Ü30 und den entsprechenden Ausgaben für Haus und Hof…..
Aber später evtl. den Master machen zu können reizt mich schon.
Schwierig…
-
die Frage ist doch, wie stellst du dir die Zukunftschancen vor, nur weil du noch einen Master nachschiebst, wirst du nicht automatisch eine Stelle im höheren Dienst bekommen.
Meiner Erfahrung nach sind die Entwicklungschance im öD zwischen sehr gering bis nicht vorhanden, Veränderungen gibt es maximal in der eigenen "Laufbahn" (man verzeihe mir die Anlehnung an das Beamtenrecht), Arbeitgeberwechsel einmal ausgeschlossen.
-
Zum Thema Master: die Hochschule Harz beispielsweise bietet für Absolventen des AII die Möglichkeit an, einen berufsbegleitenden Masterstudiengang zu absolvieren. Als Eingangsprüfung ist eine Eingangsarbeit (Niveau Bachelorarbeit) anzufertigen und zu verteidigen.
Für Interessenten ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss sicherlich eine Option. Vielleicht gibt es weitere Hochschulen mit ähnlichen Modellen.
-
Guten Morgen :)
ich persönlich würde mich auch, wenn beides bzgl. Aufwand etc. machbar ist, eindeutig für ein BA Studium entscheiden.
Der Fachwirt wird aktuell ja gerade zu "überrannt". Das trägt leider nicht gerade zu seiner "Anerkennung" bei.
Aber gibt halt auch immer viel zu bedenken. Ich hab mich gerade aktuell für den Verwaltungsbetriebswirt entschieden, da er für mich zeitlich deutlich überschaubarere und daher machbar ist (1 Jahr mit 360 Schulstunden). Dieser bringt mich aber hier in meiner Verwaltung ebenfalls zum Ziel ;-) Daher ist das pauschal auch immer schwierig zu sagen.
-
Bei uns ist es egal ob B.A oder AL II / VL II. Beides ist bei unserer Behörde gleichgestellt und weder das eine noch das andere bringt erstmal Vorteile. Die Frage ist, was will man danach noch machen ? Bei uns reicht der AL II um relativ sicher einen Arbeitsplatz mit der Entgeltgruppe 11 zu bekommen.
-
Wenn man den finanziellen Aspekt während der Ausbildung nicht berücksichtigt, dann gibt es eigentlich keine zwei Meinungen.
Mit dem BA Studium bist Du zukünftig auf der besseren Seite, der AII wird nach meiner Meinung extrem Überbewertet und rechtfertigt (nach meiner Meinung) nicht die mögliche Einstellung auf Stellen bis hin zu EG12 (falls man eine solche Stelle überhaupt bekommt).
Man schaue sich einfach nur den Stundenumfang der Fortbildung zum AII an und fragt sich dann wer auf die Idee gekommen ist daraus eine Gleichwertigkeit zum Studium abzuleiten. Schön für alle die mit so einer geringen Fortbildung auf der Karriereleiter nach oben kommen, logisch nachvollziehbar ist das nicht.
Bei einer Bewerbung mit Konkurenten die nur den AII haben müsste sich der AG fast zwangsläufig für den Bewerber mit Studium entscheiden da deutlich besser qualifiziert.
Außerhalb des öD ist der AII für die Tonne, mit dem BA Studium bieten sich Dir zukünftig inner- und außerhalb des öD einfach mehr Möglichkeiten, nebenbei besteht dann auch immernoch die Möglichkeit irgendwann ggfs. einen Master zu machen.
Solltest Du nicht auf Dein derzeitiges Gehalt verzichten können (was ich nachvollziehen kann) ist der AII die bessere Wahl.
-
Ich denke nicht, dass dich der B.A. im ö.D. als Angestellter weiter bringt. Entweder studiere ich über die FHöV direkt über die Behörde oder mache den AL II / VL II. Das Studium oder die Weiterbildung sind speziell für den ö.D ausgerichtet. Über Fernunis zu studieren geht meistens immer in die Wirtschaftsrichtung. Anerkannt ist beides und stellt einen auf die gleiche Stufe. Wenn man im Vorstellungsgespräch ein Pfosten ist, dann bringt das Studium nichts und umgekehrt das gleiche. Es hängt von der Qualität der vermittelten Abschnitte ab und nicht vom Ansatz der Stunden.
Was man in der freien Welt vergleichbar studiert, ist nur teilweise auf den ö.D. zugeschnitten und geht meistens in die Wirtschaftsrichtung. Man siehst keine Schnitte gegen gut ausgebildete Absolventen des AL II und das sage ich aus der Erfahrung der Vorstellungsgespräche der letzten 2 Jahre.
Man musst wissen, was man will und wo du man hin will. Geht der Weg in eine hochwertige Tätigkeit, dann sollte man den LL.B und den Master machen und alles ist schön oder eben den AL II und bewirb sich auf eine EG 10+ Stelle und auch dann ist alles schön. Verhungern wird man jedenfalls nicht.
-
Mit dem BA Studium bist Du zukünftig auf der besseren Seite, der AII wird nach meiner Meinung extrem Überbewertet und rechtfertigt (nach meiner Meinung) nicht die mögliche Einstellung auf Stellen bis hin zu EG12 (falls man eine solche Stelle überhaupt bekommt).
Man schaue sich einfach nur den Stundenumfang der Fortbildung zum AII an und fragt sich dann wer auf die Idee gekommen ist daraus eine Gleichwertigkeit zum Studium abzuleiten. Schön für alle die mit so einer geringen Fortbildung auf der Karriereleiter nach oben kommen, logisch nachvollziehbar ist das nicht.
Bei einer Bewerbung mit Konkurenten die nur den AII haben müsste sich der AG fast zwangsläufig für den Bewerber mit Studium entscheiden da deutlich besser qualifiziert.
Außerhalb des öD ist der AII für die Tonne, mit dem BA Studium bieten sich Dir zukünftig inner- und außerhalb des öD einfach mehr Möglichkeiten, nebenbei besteht dann auch immernoch die Möglichkeit irgendwann ggfs. einen Master zu machen.
Wenn man den AL2/FL2 mit dem Studium vergleicht, so sollte man nicht den reinen Kurs betrachten, sondern auch durchaus das, was einem den Zugang zu dem Kurs erst ermöglicht. Je nach Bundesland gibt es hier ja unterschiedliche Kriterien. Der Normalfall ist die VFA-Ausbildung + X Jahre Berufserfahrung. Heißt Ausbildung+Berufsferfahrung+AL2/FL2 gegen ein 3-jähriges Bachelorstudium.
Entscheidend bei der Bewertung, was letztlich besser ist/sein soll, ist meiner Meinung/Erfahrung nach, was die kommenden Aufgaben sein sollen. Für die Bereiche Ordnung, Finanzen, Soziales usw (klassische Verwaltungsrechtsanwendung) würde ich wohl auf Grund der Praxiserfahrung/Praxisbezogenheit den AL2er bevorzugen. Im Bereich Controlling, Personal, Organisation wäre meine erste Wahl wohl jemand mit einem PuMa Studium.
Thema AL2 außerhalb des öD: Zustimmung. Der bringt dir rein gar nichts.
Um unabhängig davon mal auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen:
Ich hatte "nur" den Realschulabschluss und habe dann nach der Ausbildung zum VFA mich für den FL2 entschieden. Im Nachgang bin ich nun zwiegespalten. Meine Behörde (kleine Kommune mit <50.000 Einwohnern) behandelt FL2/Studium gleich. Man überträgt Personen mit diesen Abschlüssen Aufgaben im Bereich 9b-12 (also Sachbearbeiter bis theoretisch Amtsleiter). Ich persönlich hätte jetzt ganz gerne noch etwas draufgesattelt und habe mich nach Möglichkeiten umgesehen, etwas ähnliches dem Masterstudium zu machen. Die Möglichkeiten hier sind arg begrenzt. Die Hochschule Harz wurde bereits angesprochen. Die Hochschule Schmalkalden bietet auch noch die Möglichkeit an.
Hat man in seiner Behörde die Möglichkeit langfristig eine Tätigkeit >E13 auszuüben oder denkt darüber nach den Arbeitgeber zu wechseln und dort dann solche Tätigkeiten anzustreben, so würde ich mich auf Grund der Entwicklungsmöglichkeiten definitiv für ein richtiges Bachelorstudium entscheiden. Ist es ähnlich wie bei mir in der Behörde (bei E12 ist sehr wahrscheinlich Feierabend, Stellen darüber ein 6er im Lotto) und hat man auch nicht vor, in diese Bereiche vorzustoßen, dann ist der AL2/FL2 der schnellere und durchaus auch bequemere Weg.
-
Ich bin bei einer Kreisverwaltung (ca. 500.000 EW). Wir haben für die Kernverwaltung 57 EG 10 Stellen, 60 EG 11 Stellen, 24 EG 12 Stellen, 8 EG 13 Stellen, 14 EG 14 Stellen und 10 EG 15. Mögen die Kämpfe beginnen :)
Bis EG 12 ist für den Großteil der Stellen nur der AL II, VL II oder wie auch immer man den nennen möge nötig. Ganz wenige und sehr vereinzelt auch EG 13 und dann ist sense. Darüber wird im Regelfall ein Master / 2. Examen erwünscht.
Das mag jetzt bei anderen Behörden anders sein aber ich bin in den Jahren und im Referendariat viel rum gekommen und es ähnelt sich eigentlich überall.
-
Hallo!
Zunächst ganz lieben Dank für die vielen Antworten.
Ich habe bei meinem AG vor 14 Jahren den A I gemacht. Problematisch ist für den AG jetzt die anstehende Rentenwelle und dass wir keine geeigneten Bewerber finden. Auf die E9b – E10 Stellen erhalten wir nur 3-6 Bewerbungen, wobei jüngst nur eine Zusage ausgesprochen wurde und dieser Bewerber dann von sich aus absagte.
Daher wäre eine Bewerbung auf einen E12 Posten innerhalb von 7-8 Jahren denkbar.
Ich denke, dass man mit dem B.A. wohl besser fährt. Ich habe auch die Erfahrung hier gemacht, dass „akademisierte“ Bewerber bevorzugt werden. Da stellt sich wohl auch aktuell ein Paradigmenwechsel ein.
Früher sind hier auch die A II Fachwirte bis E15 gekommen. Heute wird zwingend der Master vorausgesetzt. Zeiten ändern sich – und das Tarifrecht natürlich auch.
Muss ich mich irgendwie mit dem „Azubi“ Gehalt arrangieren. :)
Danke nochmals für den Input!
-
Tarifrechtlich steht weder einer Übertragung von Tätigkeiten, die der E15 entsprechen, an einen ungelernten Schulabbrecher noch dessen entsprechender Eingruppierung etwas im Wege.
-
@Kai du darfst nur nicht vergessen die Zeit bis zum Abschluss des Master. Wenn die Stellen bis dahin besetzt sind guckst du in die Röhre. Willst du keinen Master machen bringt der B.A nicht viel. A II in Teilzeit berufsbegleitend dauert 3 Jahre und gegen Ende kannst du auch schon auf Stellen der EG 9c oder höher beauftragt werden.
Die Chance einen guten AL II zu machen sind Höher als ein gutes Studium. Beides macht man nicht im Schlaf. Du hast selber geschrieben, dass du einen Realschulabschluss hast. Da könnte ein Studium absolut kein Zuckerschlecken sein ohne dich jetzt angreifen zu wollen.
Ich kann nur kleine Tipps geben. Den Weg selber musst du gehen.
-
Dankeschön für deinen Post.
Ja, das wird sicherlich kein Zuckerschlecken. Ich habe mir die Modulbeschreibungen der FH angeschaut. Vieles ist Wiederholung und Vertiefung. Aber vor einigen Themen habe ich schon Respekt. Das KLR, Beitragsrecht, Controlling und English wird großes Kino. Sozialrecht, Baurecht, Owis, PsychKG, ect.pp. sind ehr meine Baustellen.
Ich weiß nicht wie es dir bzw. euch ergangen ist, aber nach der Note kräht nach einem Jahr bereits kein Hahn mehr.
Stellen werden genügend da sein. Hier sind über 50 % der Belegschaft Ü50.
Und danke an Spid für seinen Post. Das ist fast „Aushängetauglich“ :)
-
Die Noten spielen, insbesondere bei Bewerbungen im eigenen Haus, keinerlei Rolle bei uns. Oftmals wird intern auch die Parole ausgeben "Hauptsache bestehen"....Nicht zwangsläufig muss ein guter Theoretiker auch ein guter Praktiker sein, wobei natürlich die Basics definitiv gegeben sein müssen.
-
Die Noten spielen bei der Bewerberauswahl eine Rolle. Bist du der einzige, dann ist alles schön. Wenn nicht und andere Kriterien werden zu gleichen Teilen von den Bewerbern erfüllt, dann guckt man auf die Note.
und wer die Theorie nicht beherrscht, der kann fachlich in der Praxis auch nicht gut sein und je höhe man nach oben will wird dies umso wichtiger....auch wenn gegenteiliges gerne bewiesen wird ;-)
-
Wenn dein AG hier intern MA fördern und auf höhere Posten setzen will (insbesondere wenn er glaubt, dass du den Job könnten), dann (so wie Spid schon schrieb) steht dem tariflich nichts entgegen. Im Zweifel erhält man das Entgelt von einer EG weniger (wenn persönliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind). Und wenn dann der AG nach x Jahren der Meinung ist, kann er dann einen auch als sonstigen Beschäftigten (sofern die EGO das vorsieht) diese EG geben.
Oft denken aber Hausspitze und die Personaler, dass das nicht geht! Weil sie z.B. dem Laufbahn denken der beamten verhaftet sind!
Hier sollte man ggfls. sich mal mit der Hausspitze / PR zusammensetzen und diesen Weg erörtern.
-
Wenn man den finanziellen Aspekt während der Ausbildung nicht berücksichtigt, dann gibt es eigentlich keine zwei Meinungen.
Mit dem BA Studium bist Du zukünftig auf der besseren Seite, der AII wird nach meiner Meinung extrem Überbewertet und rechtfertigt (nach meiner Meinung) nicht die mögliche Einstellung auf Stellen bis hin zu EG12 (falls man eine solche Stelle überhaupt bekommt).
Man schaue sich einfach nur den Stundenumfang der Fortbildung zum AII an und fragt sich dann wer auf die Idee gekommen ist daraus eine Gleichwertigkeit zum Studium abzuleiten. Schön für alle die mit so einer geringen Fortbildung auf der Karriereleiter nach oben kommen, logisch nachvollziehbar ist das nicht.
Bei einer Bewerbung mit Konkurenten die nur den AII haben müsste sich der AG fast zwangsläufig für den Bewerber mit Studium entscheiden da deutlich besser qualifiziert.
Außerhalb des öD ist der AII für die Tonne, mit dem BA Studium bieten sich Dir zukünftig inner- und außerhalb des öD einfach mehr Möglichkeiten, nebenbei besteht dann auch immernoch die Möglichkeit irgendwann ggfs. einen Master zu machen.
Solltest Du nicht auf Dein derzeitiges Gehalt verzichten können (was ich nachvollziehen kann) ist der AII die bessere Wahl.
Zu dem AII kommt ja noch die BErufspraxis und der AI bzw. Ausbildung. Und das ist in meinen Augen sogar höher anzusehen als die reine theoretische Ausbildung eines Studiums, womöglich noch nicht mal in der Verwaltung.
-
Welche Berufspraxis vermittelt denn der AL2?
-
Bis man den AII machen kann braucht man ja Berufspraxis und Ausbildung oder AI. Man muß das Gesamtpaket sehen, das m.E. weitreichender ist als jemand, der nach der Schule studiert und überhaupt keine Praxis hat.
-
Das Gesamtpaket des AL2 ist der AL2 - für den im übrigen Berufserfahrung grundsätzlich keine Voraussetzung ist.
-
Wohl aber, je nach Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer, eine Voraussetzung für die Zulassung zur Teilnahme an der Prüfung.
-
Wohl aber, je nach Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer, keine Voraussetzung für die Zulassung zur Teilnahme an der Prüfung.
-
Edit: In meinem Lehrgangsjahr konnte ein Teilnehmer die Prüfung erst 1 Jahr nach dem Ende der Lehrveranstaltungen absolvieren, da ihm die erforderliche Berufserfahrung fehlte.
-
Und das ist jetzt inwiefern erheblich?
-
Gibt es seitens des A-II-Lehrgangs eigentlich bundeseinheitliche Zulassungsregelungen außerhalb der Vorbemerkung Nr. 7 der Entgeltordnung?
-
Nein.
-
Wenn die Chance da ist, würde ich tatsächlich das B.A. Studium an der Landesfachhochschule präferieren, sofern dieses mit einer Laufbahnbefähigung verknüpft ist. Kann nicht schaden.
-
Ich würde den AII bevorzugen. Bei vollem Gehalt beim NSI ganz entspannt den Lehrgang absolvieren und dann eine gute Stelle abgreifen. So ist es bei mir gelaufen^^