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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Chak am 24.09.2019 17:00

Titel: Laufbahnprinzip als Tarifbeschäftigter rechtens?
Beitrag von: Chak am 24.09.2019 17:00
Hallo zusammen,

ich arbeite in einer Bundesbehörde und hier wird das Laufbahnprinzip auch auf Tarifbeschäftigte angewendet.
Um in eine höhere "Laufbahn" zu kommen müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- 20 Jahre Berufserfahrung
- mindestens zwei Verwendungen in der Bundesverwaltung
- sich seit mindestens fünf Jahren im sog. Endamt ihrer Laufbahn befinden (z.B. E9a im mittleren Dienst [hier ist doch mittlerweile E9b das Endamt oder?] und mind. E12 im gebobenen Dienst) und
- in dem sog. Endamt mindestens zweimal mit einer Bestnote (A oder X) bewertet werden.

Anschließend wird man mit einer entsprechenden Bewerbung zu externen Auswahlverfahren der nächsthöheren Laufbahn auch ohne entsprechenden Hochschulabschluss zugelassen. Wenn entsprechende Bewerber/innen das Auswahlverfahren als Beste absolvierten, würden sie als sog. "sonstige Beschäftigte" in die nächsthöhere Laufbahngruppe eingestellt.


Ist das ganze rechtens? Darf eine Bundesbehörde so etwas einfach machen? Oder zählt hier die Devise "wo kein Kläger, da kein Richter"?

Liebe Grüße
Titel: Antw:Laufbahnprinzip als Tarifbeschäftigter rechtens?
Beitrag von: Spid am 24.09.2019 17:18
Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.
Titel: Antw:Laufbahnprinzip als Tarifbeschäftigter rechtens?
Beitrag von: Lars73 am 24.09.2019 18:15
Gegen die beschriebene Regelung bestehen m.E. keine rechtlichen Bedenken. Es gibt einen erheblichen Spielraum für eine Behörde diese Dinge auszugestalten.
Titel: Antw:Laufbahnprinzip als Tarifbeschäftigter rechtens?
Beitrag von: Laemat am 25.09.2019 06:18
Es kommt drauf an, wenn die Tätigkeit für den Laufbahnwechsel tatsächlich höherwertiger ist, wäre die Vorgehensweise im Sinne des Tarifvertrages.
(Eingruppierung nach Art der Wertigkeit der Stelle)

Wenn der Stelleninhaber seine Tätigkeit nicht ändern und höher gruppiert wird wurde er vorher falsch eingruppiert oder ist nach der Höhergruppierung falsch eingruppiert.

Finden denn auch normale "Beförderungen" statt? E6->E7->E8 oder E10 -> E11 ->E12?
Denn der beschriebene Laufbahnwechsel ist ja schon sehr speziell und eher die Ausnahme.
Titel: Antw:Laufbahnprinzip als Tarifbeschäftigter rechtens?
Beitrag von: Spid am 25.09.2019 07:08
TB können nicht falsch eingruppiert sein.