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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: gillio am 25.09.2019 09:42
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Ich wurde 2016 mit E8 Stufe 3 eingestellt und wurde dann nach einem Jahr auf E9C Stufe 3 erhöht. fängt die Stufenlaufzeit dann von neuen an oder zählt das erste Jahr in E8 auch mit.
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Die Stufenlaufzeit beginnt bei Höhergruppierung von vorn.
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Ich wollte nicht extra einen neuen thread aufmachen, daher benutze ich jetzt einfach mal diesen hier.
folgender sachverhalt:
ich bin seit 01.03.2018 in eg 11 stufe 3. die nächste stufe erreiche ich somit am 01.03.2021. Zur Zeit ist bei uns (selber arbeitgeber) eine für mich interessantere stelle ausgeschrieben. diese stelle ist ebenfalls nach eg 11 bewertet. der bisherige stelleninhaber geht zum 31.12.2019 in rente, die stelle soll zum 01.01.2020 neu besetzt werden. ich habe nun vor mich auf diese stelle zu bewerben.
frage:
fängt meine stufenlaufzeit bei erfolgreicher bewerbung am 01.01.2020 neu an zu laufen oder kann ich meine bisherige erfahrungszeit mitnehmen? der tvöd trifft leider nur aussagen zu höher- oder niedergruppierung.
viele grüße
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Der TVÖD trifft sogar eine explizite und eindeutige Regelung dazu, wenn man in seiner Entgeltgruppe beim selben AG verbleibt, siehe §16 Abs. 3 TVÖD.
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danke für die schnelle antwort.
ich gehe davon aus, dass deine antwort mir weiterhelfen könnte, aber um meinem arbeitgeber antworten zu können, hab ich zur klarstellung noch eine anschlussfrage:
die begriffe "Einstellung" und "vorhergehendes Arbeitsverhältnis" in § 16 Abs. 3 tvöd passen nicht genau auf meine situation, da ich ja beim selben arbeitgeber weiterhin beschäftigt werde. ich wechsle nur den fachbereich/das amt.
Dieser absatz kann dennoch auf meine situation angewandt werden?
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In der von mir genannten Norm geht es nicht um Einstellung.
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Du bist aber schon in der Lage, einen Absatz 3 des § 16 TVöD-V zu finden, oder?
scheinbar hab ich auf die schnelle was altes gefunden... sorry. bei manchen themen ist man sich einfach unsicher, da fragt man dann lieber zweimal nach. jetzt macht auch die aussage sinn, dass der tvöd eine explizite und eindeutige regelung trifft.
danke für eure antworten.
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@ Markus
TVöD VKA, nicht TVöD Bund...
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Sorry, ich habe meine Nachricht auch gelöscht, da diese unhöflich gewesen ist. Im Eifer des Gefechts hast Du den 2a anstatt 3 genommen - kann passieren, daher nochmals sorry.
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Sorry, ich habe meine Nachricht auch gelöscht, da diese unhöflich gewesen ist. Im Eifer des Gefechts hast Du den 2a anstatt 3 genommen - kann passieren, daher nochmals sorry.
jepp genau da war der fehler. ;)