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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 25.09.2019 12:46
		
			
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				Hallo,
 
 wie werden Fahrten des Azubis zur überbetrieblichen Ausbildungsstätte abgerechnet bezüglich der Höhe des Eigenanteils? Oder fällt der Eigenanteil weg und der Azubi bekommt die volle Erstattung bis zur niedrigsten Klasse?  :o
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				Hallo Ole,
 
 das ist in § 10 TVAöD recht eindeutig geregelt. https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TVA%C3%B6D_BBiG_iF_%C3%84TV-9-BT-8-AT(1).pdf
 (https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TVA%C3%B6D_BBiG_iF_%C3%84TV-9-BT-8-AT(1).pdf)
 
 Demnach werden bei überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen Fahrtkosten, aber auch Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand, entsprechend den Regelungen in Abs. 2 erstattet. Einen Eigenanteil fällt nur bei Fahrtkosten für den Besuch einer auswärtigen Berufsschule entsprechend Abs. 3 an.