Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: km110461 am 26.09.2019 12:54

Titel: Eingruppierung
Beitrag von: km110461 am 26.09.2019 12:54
Hallo an Alle,

ich bin neu hier und möchte direkt eine Frage zur Eingruppierung stellen.

Ich bin nach dem TV-L in EG 10 eingruppiert, jetzt hat eine Stellenbewertung ( Dauer fast 1,5 Jahre ) stattgefunden, die mir heute schriftlich ausgehändigt wurde. Danach wurde meine Stelle mit 11 bewertet, man sträubt sich aber aufgrund des fehlenden Hochschulabschluss/Studium mich in 11 einzugruppieren.


Habe ich irgendwelche Möglichkeiten dagegen anzugehen?

Vielen Dank für die Hilfe!
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 26.09.2019 14:13
Wenn Du in E10 eingruppiert bist, warum solltest Du in E11 eingruppiert werden?
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Corsi am 26.09.2019 14:48
Wenn Du in E10 eingruppiert bist, warum solltest Du in E11 eingruppiert werden?

Wird nicht nach Stellenwertigkeit eingruppiert? Klingt doch logisch oder? ;-)
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 26.09.2019 14:53
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der TE führt an in E10 eingruppiert zu sein. Damit kommt eine andere Eingruppierung grundsätzlich nur bei Tätigkeitsänderung infrage.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: nichts_tun am 26.09.2019 20:44
Oder der AG hat sich zu Beginn in der Eingruppierung in EG 10 geirrt und hat seine Rechtsmeinung bezüglich der auszuübenden Tätigkeiten des TE geändert.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 26.09.2019 20:54
Wenn der TE - wie er selbst schildert - in E10 eingruppiert ist, irrt der AG entweder hinsichtlich der E11 oder es handelt sich um Tätigkeiten der E11 und er erfüllt eine im Tätigkeitsmerkmal genannte Voraussetzung in der Person nicht.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: nichts_tun am 26.09.2019 21:00
Sowie ich den TE verstanden habe, ist die EG 11 später als die EG 10 festgestellt worden. Es ist ja keine unübliche Praxis, Menschen einzustellen, ohne dass der AG sich vorher eine substantierte Rechtsmeinung zur Eingruppierung gebildet hat. Daher ist m. M. eine korrigierende Höhergruppierung, die rückwirkend zum Zeitpunkt der Einstellung ist, nicht per se ausgeschlossen.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 26.09.2019 21:03
Der TE hat nicht behauptet, der AG hätte die Rechtsmeinung, er sei in E10 eingruppiert. Er hat ausgeführt, daß er in E10 eingruppiert ist.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: nichts_tun am 26.09.2019 21:06
Gleichwohl er das vermutlich von seinem AG so gesagt bekommen hat...
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 26.09.2019 21:17
Er schreibt in seiner Sachverhaltsschilderung wörtlich „Ich bin nach dem TV-L in EG 10 eingruppiert“. Also wird das wohl auch so sein.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: nichts_tun am 26.09.2019 21:24
Sicher, aber laut SV wurde ihm die Stellbewertung der EG 11 "ausgehändigt", was dafür spricht, dass da irgend etwas passiert ist. Anscheindend ohne Änderung der auszuübenden Tätigkeiten.

Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 26.09.2019 21:31
Da der TE ausführt, daß er in E10 eingruppiert ist, führt uns das wieder an diesen Punkt:
Wenn der TE - wie er selbst schildert - in E10 eingruppiert ist, irrt der AG entweder hinsichtlich der E11 oder es handelt sich um Tätigkeiten der E11 und er erfüllt eine im Tätigkeitsmerkmal genannte Voraussetzung in der Person nicht.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Icke am 27.09.2019 09:35
Meine Güte, hört doch mal mit der Erbsenzählerei auf.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 27.09.2019 09:38
Der Umstand, daß der TE in E10 eingruppiert ist, ist absolut wesentlich für den Sachverhalt, da in dieser Tatsache der Umstand begründet ist, daß er keinen Anspruch auf Eingruppierung in E11 hat.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: inter omnes am 27.09.2019 10:25
(...) oder es handelt sich um Tätigkeiten der E11 und er erfüllt eine im Tätigkeitsmerkmal genannte Voraussetzung in der Person nicht.

Die Auslegung des TE-Vorbringens führt im Grunde zu diesem Ergebnis. Der Rest ist eine semantische Sinnlos-Diskussion, die dem TE nicht weiterhilft. Zu klären wäre nun - in Abhängigkeit vom konkreten Tätigkeitsbereich - welche Voraussetzung der TE nach Auffassung seines AG nicht erfüllt.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: TV-Ler am 27.09.2019 10:44
Zu klären wäre nun - in Abhängigkeit vom konkreten Tätigkeitsbereich - welche Voraussetzung der TE nach Auffassung seines AG nicht erfüllt.
Ist das nicht bereits geklärt?
... man sträubt sich aber aufgrund des fehlenden Hochschulabschluss/Studium mich in 11 einzugruppieren.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: inter omnes am 27.09.2019 10:50
Zu klären wäre nun - in Abhängigkeit vom konkreten Tätigkeitsbereich - welche Voraussetzung der TE nach Auffassung seines AG nicht erfüllt.
Ist das nicht bereits geklärt?
... man sträubt sich aber aufgrund des fehlenden Hochschulabschluss/Studium mich in 11 einzugruppieren.

Es geht darum - in Abhängigkeit von der auszuübenden Tätigkeit - festzustellen, ob der fehlende Hochschulabschluss tätsächlich tarifrechtlich ein solches Eingruppierungshindernis darstellt.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: nichts_tun am 27.09.2019 19:32
Da der TE ausführt, daß er in E10 eingruppiert ist, führt uns das wieder an diesen Punkt: [...]

Ist mir schon klar. Aber ich vertraue dem TE dahingehend nicht, dass er das "ist" so benutzt, dass daraus eine zwingende tarifrechtliche Auswirkung abzuleiten wäre.

@inter omnes: Das ist ja das Kuriose, lt. SV wurde die EG 11 später als die EG 10 seitens des AG festgestellt. Würde der TE eine Anforderung in der Person nicht erfüllen, hätte er dies bei einer Eingruppierung in EG 10 im Regelfall (kommt auf den entsprechenden Teil der EG an) ebenfalls nicht erfüllt und wäre in EG 9 eingruppiert gewesen.

Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 27.09.2019 20:05
Da der TE ausführt, daß er in E10 eingruppiert ist, führt uns das wieder an diesen Punkt: [...]

Ist mir schon klar. Aber ich vertraue dem TE dahingehend nicht, dass er das "ist" so benutzt, dass daraus eine zwingende tarifrechtliche Auswirkung abzuleiten wäre.

Wo ist das Problem, einen Sachverhalt entsprechend der Schilderung als gegeben anzusehen?

Zitat
@inter omnes: Das ist ja das Kuriose, lt. SV wurde die EG 11 später als die EG 10 seitens des AG festgestellt. Würde der TE eine Anforderung in der Person nicht erfüllen, hätte er dies bei einer Eingruppierung in EG 10 im Regelfall (kommt auf den entsprechenden Teil der EG an) ebenfalls nicht erfüllt und wäre in EG 9 eingruppiert gewesen.

Der TE führt in der Sachverhaltsschilderung aus, daß eine „Stellenbewertung“ als Ergebnis eine E11 ergeben hat. Wieso denkst Du, daß dies von der bisherigen Einschätzung des AG abweicht? Der TE hat sich schließlich nicht dazu eingelassen, welche Wertigkeit der AG der Stelle zuvor zugemessen hat, sondern nur seine Eingruppierung genannt.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: nichts_tun am 27.09.2019 21:49
Meiner Erfahrung nach, die freilich weder objekt noch frei von Fehlern ist, verwechseln TE gerne Begriffsbestimmungen, die allerdings tarifrechtliche Wirkungen zeitigen könnten.

Und wie ausgeführt, verstehe ich den SV tatsächlich so, dass der TE in EG 10 seit Einstellung eingruppiert war und ist und im Nachgang der AG seine Rechtsmeinung bezüglich der Eingruppierung in EG 11 änderte. Ich lese einen Zeitmoment heraus, der aus meiner Sicht näher aufzuklären wäre.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 29.09.2019 09:58
Wo ist das Problem, einen Sachverhalt entsprechend der Schilderung als gegeben anzusehen?
Das übliche Problem ist, dass wenn einer sagt das er in EG10 eingruppiert ist, evtl. sagen will, dass er das Entgelt der EG10 erhält und er aufgrund seines mangelhaften Wissens bzgl. des Tarifrechtes sich nicht bewusst ist, dass er mit seiner Aussage etwas falsches sagt.

Wenn der TE - wie er selbst schildert - in E10 eingruppiert ist, irrt der AG entweder hinsichtlich der E11 oder es handelt sich um Tätigkeiten der E11 und er erfüllt eine im Tätigkeitsmerkmal genannte Voraussetzung in der Person nicht.
Oder der TE irrt in seiner Aussage, dass er in EG10 eingruppiert ist. Diesen Umstand sollte man auch berücksichtigen.


Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 29.09.2019 10:37
Fehler in der Sachverhaltsschilderung gehen zulasten dessen, der den Sachverhalt geschildert hat. Es steht ihm ja frei, sich dazu einzulassen und ggfs. seine Schilderung zu korrigieren. Ansonsten ist der Sachverhalt so, wie er geschildert wurde. Alles übrige ist Rumraterei.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 29.09.2019 11:13
Fehler in der Sachverhaltsschilderung gehen zulasten dessen, der den Sachverhalt geschildert hat. Es steht ihm ja frei, sich dazu einzulassen und ggfs. seine Schilderung zu korrigieren. Ansonsten ist der Sachverhalt so, wie er geschildert wurde. Alles übrige ist Rumraterei.
Rumraterei ist es sicherlich, insbesondere wenn man nicht gezielt nachfragt, sofern die Sachverhaltsschilderung einen ahnen lässt, dass ein Irrtum/Fehler in der Sachverhaltsschilderung vorliegt.

Das kann man machen, muss man aber nicht, so wie man andere Kommentare sein lassen kann, oftmals sieht man hier im Forum aber, dass eine solche Rückfrage zielführender und effektiver als das rumreiten auf die (ggfls.) fehlerhafte SV ist.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 29.09.2019 11:19
Ich bin nach dem TV-L in EG 10 eingruppiert, jetzt hat eine Stellenbewertung ( Dauer fast 1,5 Jahre ) stattgefunden, die mir heute schriftlich ausgehändigt wurde. Danach wurde meine Stelle mit 11 bewertet, man sträubt sich aber aufgrund des fehlenden Hochschulabschluss/Studium mich in 11 einzugruppieren.


Habe ich irgendwelche Möglichkeiten dagegen anzugehen?

Sofern du auszuübenden Tätigkeiten der EG11 übertragen bekommen hattest und die Anforderung in der Person nicht erfüllst (hier das entsprechendes Studium), dann bist du eine EG niedriger eingruppiert.
Wenn der Teil der EGO die Möglichkeit des sonstigen Beschäftigten vorsieht und du diese hohe Hürde auch erfüllst einer zu sein, dann bist du jedoch in der EG11 eingruppiert.
Im letzteren Fall kannst du nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage machen, die feststellt ob du ein sonstiger Beschäftigter bist.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: MrRossi am 30.09.2019 09:56
Fehler in der Sachverhaltsschilderung gehen zulasten dessen, der den Sachverhalt geschildert hat. Es steht ihm ja frei, sich dazu einzulassen und ggfs. seine Schilderung zu korrigieren. Ansonsten ist der Sachverhalt so, wie er geschildert wurde. Alles übrige ist Rumraterei.
Rumraterei ist es sicherlich, insbesondere wenn man nicht gezielt nachfragt, sofern die Sachverhaltsschilderung einen ahnen lässt, dass ein Irrtum/Fehler in der Sachverhaltsschilderung vorliegt.

Das kann man machen, muss man aber nicht, so wie man andere Kommentare sein lassen kann, oftmals sieht man hier im Forum aber, dass eine solche Rückfrage zielführender und effektiver als das rumreiten auf die (ggfls.) fehlerhafte SV ist.

Ich glaube das Manche es brauchen, jede Chance zu nutzen den Anderen dumm aussehen zu lassen, um die eigene (meist nur auf diese Sache beschränkte) Überlegenheit zur Schau zu stellen. Oft fehlen diesen Personen allerdings andere Fähigkeiten, was eben zu diesem Verhalten führt.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 30.09.2019 09:59
Dumm aussehen tut der, der Dummes tut - dazu braucht er keinen anderen.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: MrRossi am 30.09.2019 10:20
Sicher nicht, aber es soll ja keinem (Leser) entgehen, daher braucht man eben Jene, die das Bild entsprechend ausmalen für diejenigen, die sich dieses Bild noch nicht gemacht haben.

Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 30.09.2019 10:38
Ich helfe halt gern.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: nichts_tun am 30.09.2019 14:30
Ich glaube das Manche es brauchen, jede Chance zu nutzen den Anderen dumm aussehen zu lassen, um die eigene (meist nur auf diese Sache beschränkte) Überlegenheit zur Schau zu stellen. Oft fehlen diesen Personen allerdings andere Fähigkeiten, was eben zu diesem Verhalten führt.

Das aber ist nun sehr große Rumraterei...trotzdem nette Unterhaltung zwischen euch beiden. Aber bitte künftig der Groß- und Kleinschreibung mehr Beachtung schenken, weil mich das ein wenig verwirrt, wie du manche Worte groß  schreibst.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: MrRossi am 30.09.2019 15:01
Ich habe es zur Kenntniss genommen, kann aber nichts versprechen.
Ich hoffe der Sinn ist aber noch in irgendeiner Form für Mitleser erkennbar.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: km110461 am 15.10.2019 12:41
Also, erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Um alles etwas deutlicher werden zu lassen.

Die Stelle ( in der IT-Systemtechnik ), die ich im Jahr 2015 antrat, war mit EG 10 ausgeschrieben. 2018 wurde mein AG von der Finanzverwaltung aufgefordert unsere Stellen bewerten zu lassen. Dies ist geschehen und alle 10er Stellen wurden auf 11 bewertet. Uns allen wurde aufgrund fehlender Hochschulabschlüsse, eine höhere Eingruppierung verwehrt.


Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 15.10.2019 15:55
Soweit ist dass ja dann wohl alles korrekt und wird sich dann ja wahrscheinlich bald ändern.
(wg. neue EGO im IT Bereich)
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: lowsounder am 16.10.2019 07:22
Als deine Stelle noch mit EG 10 bewertet war, hast du da auch das Geld der EG 10 bekommen oder wurdest du auch da schon wegen dem fehlenden Hochschulstudiums eine EG geringer eingruppiert? Wenn ja, warum erwartest du, dass es bei einer höheren Stellenbewertung anders ist? Wenn nein, hat dein AG entweder einen Fehler gemacht oder du warst "sonstiger Beschäftigter mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen". Trifft letztes zu, sollte sich daran nichts geändert haben als die Stelle neu bewertet wurde.