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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: nirvana am 26.09.2019 16:33

Titel: Berichtigung Arbeitszeugnis! Ist dieses Urteil noch aktuell?
Beitrag von: nirvana am 26.09.2019 16:33
Hallo,

hier nach

LAG Mainz 14.3.2002, 1 Sa 1433/01

hat man max. 10 Monate Zeit, eine Korrektur seines Arbeitszeugnisses zu verlangen.

Ich ging von max. 6 Monaten aus. Finde aber kein Urteil! Vllt irre ich mich auch.

Wisst ihr da bitte mehr?

Danke Euch.

VG