Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 27.09.2019 07:33

Titel: Zahlung Zulage für Funktion ständige Vertretung der Hortleitung
Beitrag von: Ole am 27.09.2019 07:33
komplizierter Sachverhalt, vielleicht kann mir jemand weiter helfen.

Eine Erzieherin soll ab 01.10.19 die Funktion als ständige Vertretung der Hortleitung bekommen. Die Erzieherin macht zeitgleich jedoch erst die Qualifizierung dazu. Bekommt sie trotzdem schon die Zahlung der Zulage zur S 15?
Titel: Antw:Zahlung Zulage für Funktion ständige Vertretung der Hortleitung
Beitrag von: Spid am 27.09.2019 07:42
Nein, eine Zulage ist nicht vorgesehen. Sie ist dann in S15 eingruppiert.
Titel: Antw:Zahlung Zulage für Funktion ständige Vertretung der Hortleitung
Beitrag von: Ole am 27.09.2019 08:22
Auch wenn sie die Qualifikation dazu noch nicht hat?
Titel: Antw:Zahlung Zulage für Funktion ständige Vertretung der Hortleitung
Beitrag von: Spid am 27.09.2019 08:25
Eine Qualifikation ist tariflich nicht gefordert und damit für die Eingruppierung unbeachtlich.