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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 27.09.2019 11:30
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Jetzt eine wirklich doofe Frage.
Ein Mitarbeiter hat Elternzeit vom 25.05.19-24.06.19 - nach meiner Auffassung kürzt sich der Erholungsurlaub nicht, da es sich nicht um einen vollen Kalendermonat handelt?!? Meine Vorgängerin hat jedoch den Urlaub anteilig um 2,5 Tage gekürzt für 2019. Was stimmt den nun? :-\
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§ 17 Abs. 1 S. 1 BEEG:
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.
Es liegt keiner voller Kalendermonat vor, also keine Kürzung.
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Gibt es dazu keine Stellungnahme / Kommentar im TVöD?
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Tarifverträge treffen Regelungen, sie nehmen nicht Stellung zu irgendwas oder kommentieren gesetzliche Regelungen.
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man entschuldige meinen unsachgemäßen Kommentar in der Eile :-)
dann so: gibt es eine Regelung bzgl. der Elternzeit im TVöD?
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Ja, aber keine, die eine abweichende Regelung zum Urlaubsanspruch träfe.