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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: ike am 27.09.2019 22:40

Titel: Kündigung: Einschreiben / Fax, Monatsletzter / Monatserster Folgemonat?
Beitrag von: ike am 27.09.2019 22:40
Hallo,

Fragen zur möglichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch AN:
Titel: Antw:Kündigung: Einschreiben / Fax, Monatsletzter / Monatserster Folgemonat?
Beitrag von: Lars73 am 28.09.2019 13:48
1. Es ist ein eigenhändig unterschriebenes Schriftstück erforderlich. Fax genügt nicht. Du bist dafür verantwortlich, dass es dem Arbeitgeber erreicht. Das muss aber nicht per Breif/Einschreiben sein.
2. Man kündigt zum letzten Tag an dem der Vertrag enden soll.
3. Sind es zwei verschiedene Arbeitgeber oder ggf zwei Behörden des gleichen Arbeitsgebers?
4. Wenn der Arbeitgeber gewechselt wird würde man eim neuen Arbeitsgeber (bei Arbeitsbeginn 1.12.) nur 1/12 der Jahressonderzahlung bekommen.
5. Man sollte erst kündigen/einen Aufhebungsvertrag schließen wenn man eine verbindliche Zusage vom neuen Arbeitsgeber hat. Am besten den neuen unterschriebenen Vertrag.
Titel: Antw:Kündigung: Einschreiben / Fax, Monatsletzter / Monatserster Folgemonat?
Beitrag von: ike am 28.09.2019 17:49
Hallo Lars,

danke für die Antwort.

1., 2. und 5. sind nun klar.

3. Gleiches Bundesland (Bayern) im TV-L, einmal ein Landesamt (alt) und einmal eine Bezirksregierung (neu), evtl. ein anderes Landesamt, (neu) aber alle drei unter jeweils einem anderen Ministerium, alle drei sind Mittelbehörden des Freistaats Bayern, alle zahlen (wohl) Gehalt über Landesamt für Finanzen.
Ist das nun eindeutig?

4. SUPER, DANKE für den Hinweis! Werde dann Wechsel entsprechend zum 01.01. raushandeln und nicht zum 01.12., wenn es soweit ist.

Gruß
Titel: Antw:Kündigung: Einschreiben / Fax, Monatsletzter / Monatserster Folgemonat?
Beitrag von: Spid am 28.09.2019 18:16
Da es sich um denselben AG handelt, hat der Wechsel keinen Einfluss auf die JSZ. Regelmäßig ist auch eine Kündigung nicht erforderlich.
Titel: Antw:Kündigung: Einschreiben / Fax, Monatsletzter / Monatserster Folgemonat?
Beitrag von: ike am 28.09.2019 20:21
Hallo Spid,

danke für den Tipp mit der "Nicht-Kündigung".
Interessanter Aspekt, der mir noch nicht bekannt war.

Und bitte drückt mir jetzt alle die Daumen, dass der Wechsel klappt  :)
Titel: Antw:Kündigung: Einschreiben / Fax, Monatsletzter / Monatserster Folgemonat?
Beitrag von: ike am 07.10.2019 21:01
Da es sich um denselben AG handelt, hat der Wechsel keinen Einfluss auf die JSZ. Regelmäßig ist auch eine Kündigung nicht erforderlich.

Gbit es eine Quelle dafür, dass keine Kündigung nötig ist?
Ich meine, hier kann ich ja selbst auch dumme Fehler machen, wenn ich kündige bzw. eben nicht.
Alternativ kann man auch die neue Dienststelle fragen.
Titel: Antw:Kündigung: Einschreiben / Fax, Monatsletzter / Monatserster Folgemonat?
Beitrag von: Spid am 07.10.2019 21:07
Warum sollte man kündigen, wenn man weiterhin beim selben AG arbeitet?
Titel: Antw:Kündigung: Einschreiben / Fax, Monatsletzter / Monatserster Folgemonat?
Beitrag von: ike am 07.10.2019 21:13
Also:
- beides TV-L
- beides Freistaat Bayern
- aber: anderes Landesamt bzw. Mittebehörde des Freistaats.

Dann würde z.B. einfach die neue Dienststelle der alten mitteilen, dass sie mich übernommen haben!?


Nachtrag:
Es würde wohl wie hier aböaufen können:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112506.msg148200.html#msg148200
Titel: Antw:Kündigung: Einschreiben / Fax, Monatsletzter / Monatserster Folgemonat?
Beitrag von: Spid am 07.10.2019 21:36
Oder die erste Stelle, die beiden Behörden vorgesetzt ist, trifft die Entscheidung, wenn beide sich nicht einigen können.