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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Flieger am 04.10.2019 08:13

Titel: Nachträgliche Hinzufügung von Kommentar in LOB Beurteilung.
Beitrag von: Flieger am 04.10.2019 08:13
Hallo Leute, :)

folgender SV.:
Hab mir beim PA eine Kopie der letzten LOB- Beurteilung angefordert. An die LOB Beurteilung war
ein Blatt angeheftet, dass zum Zeitpunkt meiner Unterschrift nicht vorgelegen hat. Mit einem nicht so ganz erfreulichem Kommentar( wurde also nachträglich hinzugefügt).
Hab den BM angeschrieben, ob so etwas in seiner Kommune üblich wäre, da mit meiner Unterschrift das Verfahren doch abgeschlossen sei ( 1. u. 2. Beurteilung, und Gespräch mit AL.).
BM hat meine Beschwerde an PA zwecks weitere Bearbeitung weitergeleitet. PA rührt sich nicht.
Ich bitte hier mal um rechtliche Beurteilung. Hätte kein Probleme zum Rechtsanwalt zu gehen.
Viele Grüße und schönes WE.


Titel: Antw:Nachträgliche Hinzufügung von Kommentar in LOB Beurteilung.
Beitrag von: Spid am 04.10.2019 08:25
Der TVÖD trifft dazu keine Regelung.
Titel: Antw:Nachträgliche Hinzufügung von Kommentar in LOB Beurteilung.
Beitrag von: Lars73 am 04.10.2019 08:59
Für eine rechtliche Beurteilung brächte man eine Kopie der Beurteilung einschließlich hinzugefügten Kommentar sowie die Dienstvereinbarung zu LOB.

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