Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: TSam am 04.10.2019 09:21

Titel: Einstufung und vorheriges Arbeitsverhältnis
Beitrag von: TSam am 04.10.2019 09:21
Liebe Forummitglieder,

ich habe jetzt eine TV-L-13-Stelle an einer bayerischen Universität angenommen.
Da ich schon 12 Jahre zuvor mit der "exakt gleichen Tätigkeit" an derselben Uni - allerdings mit zeitlich befristetem Lehrauftrag für jedes neue Semester, also "nicht angestellt" - tätig war, müsste ich theoretisch in die Stufe 3 der Gruppe TV-L-13 kommen.
Allerdings wurde mir angedeutet, dass die Berufserfahrung hier wohl nicht angerechnet wird, da ich vorher "nicht angestellt" war, sondern nur freier Mitarbeiter.

Ist das so?  :'(
Auf diese Frage habe ich nirgendwo eine Antwort bekommen, habe mich bei der Suche bemüht, bin aber auf keine Antwort gestoßen. Falls dies doch schon diskutiert wurde, bitte ich um Hinweis und entsprechenden link.
Danke und liebe Grüße
Titel: Antw:Einstufung und vorheriges Arbeitsverhältnis
Beitrag von: Spid am 04.10.2019 09:41
Wenn zuvor kein Arbeitsverhältnis bestand, gibt es keinen Anspruch auf eine höhere Stufe, siehe u.a. BAG, Urteil v. 21.11.2013, 6 AZR 23/12.