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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: arcwarden am 04.10.2019 17:56
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Guten Tag,
meine Entgeldgruppe hat sich zum 01.09. von TVL-E13 auf TVL-E15 erhöht.
Die Bemessungsgröße der Jahressonderzahlung als Mittel der Monate Juli, August, September scheint eindeutig.
Werden die 50% der Gruppe 13 oder die 35% der Gruppe 15 angesetzt oder wird anteilig gerechnet?
Vielen Dank
Michael
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Ich halte §20 Abs. 3 Satz 2 TV-L ebenfalls für absolut eindeutig.
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Danke!
Damit ist (leider) die Stufe zum 01.09. maßgeblich.
Besten Gruß