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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Krax am 07.10.2019 18:30

Titel: Vor Tarifvertrag Rufbereitschaft im Grundgehalt inklusive, was nun?
Beitrag von: Krax am 07.10.2019 18:30
Hallo zusammen,

Ich habe bei meiner Tätigkeit alle paar Wochen Rufbereitschaft. Ich habe damals mit dem Geschäftsführer vereinbart, das ich ein monatliches Festgehalten bekomme und die Bereitschaft nicht gesondert gezahlt werden. In meinem Arbeitsvertrag steht bzgl Rufbereitschaften nichts geschrieben. Andere Kollegen erhalten die Rufbereitschaften gesondert gezahlt. Bald werden wir nach Tvl bezahlt, ich habe bereits die Information bzgl. der Eingruppierung erhalten. Wie verhält es sich denn in Zukunft mit den Rufbereitschaften? Müssen diese mir gesondert zu meinem bisherigen Gehalt gezahlt werden oder wäre es auch zulässig, diese mit meinem Grundgehalt als erledigt anzusehen?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
Titel: Antw:Vor Tarifvertrag Rufbereitschaft im Grundgehalt inklusive, was nun?
Beitrag von: Spid am 07.10.2019 18:33
Besteht beiderseitige Tarifbindung?
Titel: Antw:Vor Tarifvertrag Rufbereitschaft im Grundgehalt inklusive, was nun?
Beitrag von: Krax am 07.10.2019 18:39
Ich kenne mich da leider garnicht aus. Von daher weiß ich es leider nicht. Wie bzw. Wo kann ich dies erfahren? Danke für die schnelle Rückmeldung!
Titel: Antw:Vor Tarifvertrag Rufbereitschaft im Grundgehalt inklusive, was nun?
Beitrag von: Spid am 07.10.2019 18:42
Bist Du Mitglied in einer der Gewerkschaften, die den TV-L geschlossen haben, und ist der AG eines der 15 deutschen Länder, die Mitglied in der Tarifgemeinschaft der Länder (alle außer Hessen) sind?
Titel: Antw:Vor Tarifvertrag Rufbereitschaft im Grundgehalt inklusive, was nun?
Beitrag von: Krax am 07.10.2019 18:48
Ich bin kein Mitglied in einer Gewerkschaft und der Arbeitgeber ist in der Tarif Gemeinschaft der Länder.
Titel: Antw:Vor Tarifvertrag Rufbereitschaft im Grundgehalt inklusive, was nun?
Beitrag von: Spid am 07.10.2019 18:54
Dann könnt Ihr im Arbeitsvertrag alles Mögliche vereinbaren, einschließlich der Abgeltung der Rufbereitschaft durch das Gehalt. Es läßt sich aber leicht beiderseitige Tarifbindung herstellen, indem Du einer der Gewerkschaften beitrittst, die den TV-L mit der TdL geschlossen haben.
Titel: Antw:Vor Tarifvertrag Rufbereitschaft im Grundgehalt inklusive, was nun?
Beitrag von: Krax am 07.10.2019 19:27
Im Grunde verstanden. Nun ist es ja so, daß im Arbeitsvertrag garnichts zu Rufbereitschaften steht... Es also schriftlich bisher keinerlei Vereinbarung hierzu gibt. Andere Kollegen haben auch keine schriftliche Vereinbarung, bekamen aber und bekommen dann auch bald die Rufbereitschaften lt Tvl bezahlt. Durch den Tvl wird die Bereitschaft bei diesen im Vergleich zu früher richtig gut bezahlt, und wir haben viel Bereitschaft... Von daher dachte ich, es wäre angemessen, diese Regelung nun auch einzufordern.
Titel: Antw:Vor Tarifvertrag Rufbereitschaft im Grundgehalt inklusive, was nun?
Beitrag von: Krax am 07.10.2019 19:34
Wir haben halt auch die Mitteilung erhalten, daß der Tarifvertrag für alle Mitarbeiter angewendet wird...